Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen - Parlament fordert automatische Strafverfolgung von Sexualverbrechen

Strafverfolgung von Sexualverbrechen

Die Zahlen sind erschreckend: Etwa 20 bis 25 Prozent aller Frauen in Europa waren mindestens ein Mal in ihrem Erwachsenenleben Opfer körperlicher Gewalttaten und mehr als ein Zehntel wurden Opfer sexueller Gewalt unter Anwendung von Zwang. Insbesondere Sexualverbrechen gegen Frauen sollen nach dem Willen des Europäischen Parlaments in allen EU-Mitgliedstaaten als Verbrechen anerkannt werden und automatisch strafrechtlich verfolgt werden. Das forderten die Abgeordneten in einer Resolution zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen, die sie am Dienstag verabschiedeten. "Gewalt gegen Frauen ist eine massive Verletzung der Grundrechte und muss daher dringend thematisiert und noch stärker in den Mittelpunkt der öffentlichen Aufmerksamkeit gerückt werden", so die oberbayerische CSU-Europaabgeordnete Angelika Niebler, Mitglied im Ausschuss für die Rechte der Frau und der Gleichstellung der Geschlechter.

"Neben den rechtlichen Möglichkeiten ist es aber auch insbesondere wichtig, präventive Maßnahmen zu fördern", so Niebler. Der Bericht fordert unter anderem Schulungen für Personal von Strafverfolgungsbehörden, Sozial-, Kinder- und Gesundheitsbetreuungseinrichtungen sowie der Notfallzentren, um Fälle von Gewalt gegen Frauen besser aufdecken zu können. Wichtig sei darüber hinaus, die Sicherheit der Opfer zu gewährleisten, die physische und psychische Gesundheit wiederherzustellen und sie darin zu unterstützen, wieder ein normales Leben aufzubauen. "Frauenhäuser können dabei einen entscheidenden Beitrag leisten", unterstreicht die oberbayerische CSU-Europaabgeordnete. "Diese können den Frauen nicht nur medizinische Behandlung sowie psychosoziale und therapeutische Beratung bieten, sondern auch Rechtsbeistand bei Gerichtsverfahren leisten. Daher ist es besonders wichtig, dass die Mitgliedstaaten diese Form der Einrichtung zur Verfügung stellen." Viele Vergewaltigungsopfer seien starke Frauen, die mit einer gut funktionierenden Unterstützung durch die Gesellschaft in der Lage seien, ein neues und besseres Leben für sich und ihre Kinder aufzubauen.

Hintergrund der Forderungen der Abgeordneten ist die Tatsache, dass Frauen in der Europäischen Union nicht in gleichem Maße gegen männliche Gewalt geschützt sind, da sich politische Maßnahmen und Rechtsvorschriften in den Mitgliedstaaten unterscheiden. Das Europäische Parlament fordert die Mitgliedstaaten daher dazu auf, sexuelle Gewalt und die Vergewaltigung von Frauen - auch in der Ehe und in engen informellen Partnerschaften bzw. durch männliche Verwandte - als Straftat anzuerkennen, die eine automatische Strafverfolgung nach sich ziehen. Eine Berufung auf kulturelle, traditionelle oder religiöse Praktiken oder Gepflogenheiten als mildernde Umstände, einschließlich so genannter Ehrenverbrechen und der Genitalverstümmelung bei Frauen - so der Wille der Abgeordneten - , soll in keinem Fall zulässig sein.