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Dienstleistungsrichtlinie erhitzt die Gemüter

Im Moment wird die in der Öffentlichkeit heiß diskutierte sog. Dienstleistungsrichtlinie im Europäischen Parlament beraten.

Ziel dieser Richtlinie zur Niederlassungsfreiheit von Dienstleistern ist die Errichtung eines Europäischen Binnenmarktes auch im Dienstleistungsbereich, denn Dienstleistungen machen in Europa 70% des BIP aus. In dieser Größenordung sind auch die Erwerbstätigen im Dienstleistungssektor beschäftigt. Im Gegensatz dazu stehen Dienstleistungen im Binnenmarkt: Im zwischenstaatlichen Handel machen sie nur 20% aus.

Im Streit über die Liberalisierung des europäischen Dienstleistungsmarktes setzen CDU und CSU im EU-Parlament auf einen neuen Ansatz, um Befürchtungen eines sozialen Kahlschlags zu entkräften. Denn das von der EU-Kommission vorgeschlagene so genannte Herkunftslandprinzip überfordere in seiner jetzigen Form die EU-Staaten. Nach diesem besonders umstrittenen Prinzip sollen für Dienstleister immer die Regeln ihres Heimatstaates gelten, auch wenn sie in einem anderen EU-Staat ihre Leistungen erbringen. Die Sozialdemokraten lehnen das Herkunftslandprinzip gänzlich ab. Eine Fundamentalopposition gegen die Richtlinie ist jedoch fehl am Platz, da sie als ein Kernstück der EU-Strategie für mehr Wachstum und Arbeitsplätze gilt. Nachbarländer schotten sich derzeit mit bürokratischen Hürden viel stärker gegen ausländische Anbieter ab als Deutschland. Aus diesem Grund kann von einer Liberalisierung die leistungsfähige deutsche Dienstleistungsbranche profitieren. Um Ängsten entgegen zu wirken, darf es keine "Generalklausel" geben, sondern müssen in der Richtlinie nur die Bereiche ausdrücklich benannt werden, in denen das Herkunftslandprinzip künftig gelten soll. Beispiele wären die Regeln für Unternehmensgründungen oder für die Buchführung. In allen anderen Bereichen sollte das Recht des Landes gelten, in dem die Dienstleistung erbracht wird, wenn es keine gegenseitige Anerkennung bestimmter Standards gibt. Die EU-Kommission hatte den entgegen gesetzten Ansatz vertreten: Das Herkunftslandprinzip solle immer dann gelten, wenn es nicht in Einzelfällen aufgehoben wird. Die Beratungen im Parlament dürften im Sommer in die heiße Phase treten.