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Dienstleistungsrichtlinie erhitzt die Gemüter
Im Moment wird die in der
Öffentlichkeit heiß diskutierte sog. Dienstleistungsrichtlinie
im Europäischen Parlament beraten.
Ziel dieser Richtlinie zur Niederlassungsfreiheit von
Dienstleistern ist die Errichtung eines Europäischen
Binnenmarktes auch im Dienstleistungsbereich, denn Dienstleistungen
machen in Europa 70% des BIP aus. In dieser Größenordung
sind auch die Erwerbstätigen im Dienstleistungssektor
beschäftigt. Im Gegensatz dazu stehen Dienstleistungen
im Binnenmarkt: Im zwischenstaatlichen Handel machen sie
nur 20% aus.
Im Streit über die
Liberalisierung des europäischen Dienstleistungsmarktes
setzen CDU und CSU im EU-Parlament auf einen neuen Ansatz,
um Befürchtungen eines sozialen Kahlschlags zu entkräften.
Denn das von der EU-Kommission vorgeschlagene so genannte
Herkunftslandprinzip überfordere in seiner jetzigen
Form die EU-Staaten. Nach diesem besonders umstrittenen
Prinzip sollen für Dienstleister immer die Regeln
ihres Heimatstaates gelten, auch wenn sie in einem anderen
EU-Staat ihre Leistungen erbringen. Die Sozialdemokraten
lehnen das Herkunftslandprinzip gänzlich ab. Eine
Fundamentalopposition gegen die Richtlinie ist jedoch
fehl am Platz, da sie als ein Kernstück der EU-Strategie
für mehr Wachstum und Arbeitsplätze gilt. Nachbarländer
schotten sich derzeit mit bürokratischen Hürden
viel stärker gegen ausländische Anbieter ab
als Deutschland. Aus diesem Grund kann von einer Liberalisierung
die leistungsfähige deutsche Dienstleistungsbranche
profitieren. Um Ängsten entgegen zu wirken, darf
es keine "Generalklausel" geben, sondern müssen
in der Richtlinie nur die Bereiche ausdrücklich benannt
werden, in denen das Herkunftslandprinzip künftig
gelten soll. Beispiele wären die Regeln für
Unternehmensgründungen oder für die Buchführung.
In allen anderen Bereichen sollte das Recht des Landes
gelten, in dem die Dienstleistung erbracht wird, wenn
es keine gegenseitige Anerkennung bestimmter Standards
gibt. Die EU-Kommission hatte den entgegen gesetzten Ansatz
vertreten: Das Herkunftslandprinzip solle immer dann gelten,
wenn es nicht in Einzelfällen aufgehoben wird. Die
Beratungen im Parlament dürften im Sommer in die
heiße Phase treten.
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