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EU-Zentraldatei in Vorbereitung
Der Austausch von Informationen
über Verurteilungen und Rechtsverluste von EU-Bürgern
wie Nicht-EU-Bürgern soll in den kommenden zwei Jahren
Wirklichkeit werden. Die EU-Kommission plädiert in
einem aktuellen Weißbuch für eine stufenweise
Annäherung der Strafregister und für eine einheitliche
Plattform für den Datenaustausch von Straftaten,
Verurteilungen und die Aberkennung bürgerlicher Rechte.
Auch die Oberbayerische Europaabgeordnete Dr. Angelika
Niebler ist der Ansicht, dass eine solche Plattform schon
längst überfällig war.
Bisher regelt ein Rechtshilfeübereinkommen von 1959
den Informationsaustausch bei Strafverfahren. Hauptproblem
sind jedoch nach wie vor die großen Unterschiede
zwischen den einzelstaatlichen Strafregistern in der EU,
insbesondere die Unterschiede zwischen nationalen Systemen
zur Erfassung strafrechtlicher Verurteilungen, die Unterschiede
bei den Zuständigkeiten von Justiz- und Innenministerien
sowie der Polizeibehörden bei der Erfassung von Daten,
die Unterschiede bei den Zugangsregelungen zu Strafregistern
und die Unterschiede bei den Fristen für die Löschung
der Daten.
Aus diesem Grund ist es schwierig, rasch festzustellen,
in welchen Mitgliedstaaten eine Person bereits vorbestraft
ist. Und selbst wenn ein Gericht auf das Strafregister
in anderen EU-Mitgliedstaaten Zugriff hätte, wären
die übermittelten Daten bedingt durch Übersetzungsdefizite
und unterschiedliche Rechtsordnungen nur schwer zu evaluieren.
Die Möglichkeiten Verurteilungen, bei einer erneuten
Strafverfolgung in einem Mitgliedsstaat zu berücksichtigen,
sind daher häufig begrenzt.
Um Abhilfe zu schaffen, schlägt die EU-Kommission
die Vernetzung der nationalen Dateien und die Einrichtung
einer echten europäischen Zentraldatei vor:
Unter folgendem Link können
Sie das Weißbuch herunterladen: http://europa.eu.int/comm/justice_home/doc_centre/criminal/doc/com_2005_0010_de.pdf
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