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EU-Zentraldatei in Vorbereitung

Der Austausch von Informationen über Verurteilungen und Rechtsverluste von EU-Bürgern wie Nicht-EU-Bürgern soll in den kommenden zwei Jahren Wirklichkeit werden. Die EU-Kommission plädiert in einem aktuellen Weißbuch für eine stufenweise Annäherung der Strafregister und für eine einheitliche Plattform für den Datenaustausch von Straftaten, Verurteilungen und die Aberkennung bürgerlicher Rechte. Auch die Oberbayerische Europaabgeordnete Dr. Angelika Niebler ist der Ansicht, dass eine solche Plattform schon längst überfällig war.

Bisher regelt ein Rechtshilfeübereinkommen von 1959 den Informationsaustausch bei Strafverfahren. Hauptproblem sind jedoch nach wie vor die großen Unterschiede zwischen den einzelstaatlichen Strafregistern in der EU, insbesondere die Unterschiede zwischen nationalen Systemen zur Erfassung strafrechtlicher Verurteilungen, die Unterschiede bei den Zuständigkeiten von Justiz- und Innenministerien sowie der Polizeibehörden bei der Erfassung von Daten, die Unterschiede bei den Zugangsregelungen zu Strafregistern und die Unterschiede bei den Fristen für die Löschung der Daten.

Aus diesem Grund ist es schwierig, rasch festzustellen, in welchen Mitgliedstaaten eine Person bereits vorbestraft ist. Und selbst wenn ein Gericht auf das Strafregister in anderen EU-Mitgliedstaaten Zugriff hätte, wären die übermittelten Daten bedingt durch Übersetzungsdefizite und unterschiedliche Rechtsordnungen nur schwer zu evaluieren. Die Möglichkeiten Verurteilungen, bei einer erneuten Strafverfolgung in einem Mitgliedsstaat zu berücksichtigen, sind daher häufig begrenzt.

Um Abhilfe zu schaffen, schlägt die EU-Kommission die Vernetzung der nationalen Dateien und die Einrichtung einer echten europäischen Zentraldatei vor:

Unter folgendem Link können Sie das Weißbuch herunterladen: http://europa.eu.int/comm/justice_home/doc_centre/criminal/doc/com_2005_0010_de.pdf