Newsletter Juli 2012

Tachographenpflicht darf nicht das Handwerk belasten

Tachographenpflicht

Künftig müssen die Fahrzeuge von kleinen und mittelständischen Handwerksbetrieben erst dann mit einem digitalen Fahrtenschreiber ausgestattet werden, wenn Fahrten außerhalb eines Radius von 100 km um den Betriebsstandort durchgeführt werden. "Dies ist zwar nur ein kleiner Teilerfolg für unseren Mittelstand; noch besser wäre es gewesen, wenn der Radius von derzeit 50 auf künftig 150 km hätte ausgedehnt werden können", sagte die CSU-Europaabgeordnete Dr. Angelika Niebler anlässlich der Abstimmung des Europäischen Parlaments in Straßburg in der vergangenen Woche über digitale Fahrtenschreiber.

Aber hier konnten im Plenum des Parlaments leider keine Mehrheit erzielt werden. Nach harten Verhandlungen galt es, einen für alle tragbaren Kompromiss zu finden. "Um am Ende nicht noch den 100-km-Radius zu gefährden, haben auch die CSU-Abgeordneten für den Kompromiss gestimmt." Ebenfalls nicht durchsetzen konnten sich die CSU-Europaabgeordneten mit der Forderung, die Anwendung der digitalen Tachografen erst in Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht ab 3,5 Tonnen zu verpflichten. Nach dem Abstimmungsergebnis im Europäischen Parlament müssten künftig bereits Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von 2,8 Tonnen digitale Tachografen einsetzen. Für Handwerker würde dies unnötige Kosten und zusätzlichen bürokratischen Aufwand bedeuten.

"Wir dürfen die Realität unserer handwerklichen Betriebe nicht aus den Augen verlieren. Gerade für ein Flächenland wie Bayern müssen wir eine zusätzliche Ausweitung des Radius auf mindestens 150 km und die Erhöhung der Gewichtsgrenze erreichen", so die oberbayerische Europapolitikerin. Nach der Abstimmung im Parlament müssen sich nun die Mitgliedstaaten mit den Vorgaben befassen. "Hier setze ich auf die Unterstützung unseres Verkehrsministers Peter Ramsauer, die Ergebnisse noch zum Wohle unseres Mittelstands zu korrigieren", sagte Niebler abschließend.