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EU-Entscheidung über Rumäniens und Bulgariens EU-Beitritt kommt zu früh -
Übereilte Beitritte schaden der EU

Das ist Beitritts-Automatismus, wie er im Buche steht: Mit den jetzt unterzeichneten Beitrittserklärungen von Rumänien und Bulgarien sind Fakten geschaffen worden, die für die Europäische Union alles andere als hilfreich sind. Statt die verbliebenen 20 Monate bis zum geplanten Beitrittstermin auszuschöpfen und Missstände und Fehlentwicklungen in den Ländern aufzuhalten und umzukehren, hat die Europäische Kommission zur Eile gedrängt. Nachdem sich die CDU-CSU-Gruppe im Europäischen Parlament mit ihren Vorbehalten nicht durchsetzen konnte, hatte die Mehrheit der Europaabgeordneten dem Beitritt von Rumänien und Bulgarien zugestimmt und bereits eine Woche später wurden die Beitrittserklärungen unterschreiben.

Damit hat die Europäische Union vorzeitig das Heft des Handelns aus der Hand gegeben. Zwar ist die Entscheidung über den EU-Beitritt von Bulgarien und insbesondere Rumäniens an ganz klare Auflagen geknüpft und es sind Schutzklauseln vorgesehen, falls tief greifende Mängel dagegen sprechen und die Fortschritte bei der Umsetzung von EU-Recht in Rumänien unzureichend sind. Doch insgesamt kommt das positive Beitrittssignal nach jetzigem Sachstand viel zu früh. Zu Recht hat der bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber Nachbesserungen verlangt.

Vor allem in Rumänien sind die Reformanstrengungen der neuen Regierung zwar sichtbar, insgesamt sind jedoch noch erhebliche Defizite in allen Bereichen zu verzeichnen. Nach wie vor "blüht" die Korruption, es gibt weiterhin Gewalt und Diskriminierung gegen Minderheiten und die Lage von Patienten in psychiatrischen Krankenhäusern kann so nicht akzeptiert werden. Auch bei den Grenzkontrollen, der Einhaltung von Rechtsvorschriften für staatliche Beihilfen und dem Umweltschutz erreicht Rumänien die europäischen Standards noch lange nicht.

Da auch in Bulgarien der Umsetzungsrückstand noch erheblich ist, wäre es auch hier vernünftiger, die Vollmitgliedschaft noch eine begrenzte Zeit zurückzustellen, um den beiden Beitrittskandidaten ausreichend Zeit zur Umsetzung und Verwirklichung der Kopenhagener Kriterien zu geben. Der jetzt beschlossene Beitritt darf kein "Freibrief" für Reformstillstand und Korruptionsbilligung sein.

Zwar bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen einen späteren Beitritt von Rumänien und Bulgarien, diese müssen sich jedoch streng an den Kopenhagener Kriterien orientieren und in einem vernünftigen Zeitablauf vorbereitet und realisiert werden.