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EU-Entscheidung über
Rumäniens und Bulgariens EU-Beitritt kommt zu früh -
Übereilte Beitritte schaden der EU
Das ist Beitritts-Automatismus,
wie er im Buche steht: Mit den jetzt unterzeichneten Beitrittserklärungen
von Rumänien und Bulgarien sind Fakten geschaffen
worden, die für die Europäische Union alles
andere als hilfreich sind. Statt die verbliebenen 20 Monate
bis zum geplanten Beitrittstermin auszuschöpfen und
Missstände und Fehlentwicklungen in den Ländern
aufzuhalten und umzukehren, hat die Europäische Kommission
zur Eile gedrängt. Nachdem sich die CDU-CSU-Gruppe
im Europäischen Parlament mit ihren Vorbehalten nicht
durchsetzen konnte, hatte die Mehrheit der Europaabgeordneten
dem Beitritt von Rumänien und Bulgarien zugestimmt
und bereits eine Woche später wurden die Beitrittserklärungen
unterschreiben.
Damit hat die Europäische Union vorzeitig das Heft
des Handelns aus der Hand gegeben. Zwar ist die Entscheidung
über den EU-Beitritt von Bulgarien und insbesondere
Rumäniens an ganz klare Auflagen geknüpft und
es sind Schutzklauseln vorgesehen, falls tief greifende
Mängel dagegen sprechen und die Fortschritte bei
der Umsetzung von EU-Recht in Rumänien unzureichend
sind. Doch insgesamt kommt das positive Beitrittssignal
nach jetzigem Sachstand viel zu früh. Zu Recht hat
der bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber Nachbesserungen
verlangt.
Vor allem in Rumänien sind die Reformanstrengungen
der neuen Regierung zwar sichtbar, insgesamt sind jedoch
noch erhebliche Defizite in allen Bereichen zu verzeichnen.
Nach wie vor "blüht" die Korruption, es
gibt weiterhin Gewalt und Diskriminierung gegen Minderheiten
und die Lage von Patienten in psychiatrischen Krankenhäusern
kann so nicht akzeptiert werden. Auch bei den Grenzkontrollen,
der Einhaltung von Rechtsvorschriften für staatliche
Beihilfen und dem Umweltschutz erreicht Rumänien
die europäischen Standards noch lange nicht.
Da auch in Bulgarien der Umsetzungsrückstand noch
erheblich ist, wäre es auch hier vernünftiger,
die Vollmitgliedschaft noch eine begrenzte Zeit zurückzustellen,
um den beiden Beitrittskandidaten ausreichend Zeit zur
Umsetzung und Verwirklichung der Kopenhagener Kriterien
zu geben. Der jetzt beschlossene Beitritt darf kein "Freibrief"
für Reformstillstand und Korruptionsbilligung sein.
Zwar bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen
einen späteren Beitritt von Rumänien und Bulgarien,
diese müssen sich jedoch streng an den Kopenhagener
Kriterien orientieren und in einem vernünftigen Zeitablauf
vorbereitet und realisiert werden.
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