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Reform des Stabilitätspaktes beschlossene Sache: Schwächung der europäischen Währungsstabilität - Rot-grün triumphiert

Am Ende konnten sie sich gegen seriöse Bedenken durchsetzen: Kanzler Schröder und Finanzminister Eichel sind gegen den Widerstand von europäischen Wirtschaftsexperten wie auch einer Reihe von kleineren EU-Mitgliedsstaaten am Ziel: die Verwässerung des Stabilitätspaktes ist endgültig beschlossen.

Zwar werden die Obergrenzen von 3% des Bruttoinlandsprodukts beim Defizit und 60% bei der gesamtstaatlichen Verschuldung nicht verändert, es gibt jedoch längere Fristen zur Defizitminderung. Längere Fristen bedeuten aber, dass nun verstärkt Schulden gemacht werden können. Und das geht nach Ansicht von Experten zu Lasten eines Wirtschaftaufschwungs.

Mildernde Umstände:

Besonderen Wert legten Schröder und Eichel auf Ausnahme-Tatbestände bei Einleitung eines Defizit-Strafverfahrens. So soll die EU-Kommission künftig stärker so genannte einschlägige Faktoren berücksichtigen. Dazu zählen unter anderem die Reformen der Rentensysteme, 'Beiträge für die internationale Solidarität' und das Erreichen 'europäischer Politikziele'. Sie sollen künftig ebenso als mildernde Umstände gelten wie Kosten für Europas Vereinigung, mithin auch die Deutsche Einheit.

Zwar kann sich ein Land nur auf Ausnahme-Tatbestände berufen, wenn die Überschreitung der Defizitgrenze vorübergehend ist und nahe am Grenzwert von drei Prozent bleibt. Zudem muss es nachweisen, dass die Sonderkosten eine Wachstumsschwäche verursachen. Und auch im Fall einer Rezession, also wenn die nationale Wirtschaft stagniert oder schrumpft, können die Staaten mildernde Umstände für sich geltend machen. Doch letztlich führt dieses Bündel von Faktoren dazu, dass die Disziplin innerhalb des Stabilitätspaktes nahezu beliebig unterlaufen werden kann.

Daran ändert auch der Versuch wenig, die größere ‚Dehnbarkeit' des Paktes in wirtschaftlich schlechten Phasen durch die Forderung nach stärkerer Sanierung der nationalen Budgets in den so genannten, aber nicht genau definierten "gute Zeiten" auszugleichen. Dieser vermeintlich "vorbeugende Arm" der Stabilitätspaktreform wird voraussichtlich sehr bald lahm.

Wenn der Pakt nicht vollkommen der Beliebigkeit preisgegeben werden soll, muss insbesondere die Verpflichtung zum Defizitabbau in konjunkturell guten Zeiten präzisiert und verbindlich gemacht werden. Sonst verkommt der Stabilitätspakt endgültig zum Papiertiger. Gefragt sind jetzt grundlegende Reformen der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes, um auf Dauer eine stabile Haushalts- und Finanzpolitik zu erzielen. Eine Aufweichung des Stabilitätspaktes führt dagegen in die Sackgasse und gefährdet nicht zuletzt die gemeinsame Währung.