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Breite Front im Parlament gegen Nährwertprofile und Werbeverbote

Mit einem klaren Nein gegen die Einführung von so genannten ‚Nährwertprofilen' bei Lebensmitteln hat sich nach dem Industrieausschuss auch der Verbraucherschutzausschuss des Europäischen Parlaments klar positioniert. Ausgangspunkt der kontroversen Diskussion ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die Werbung für Lebensmittel zu reglementieren.

Die Kommission hatte vorgeschlagen, dass Lebensmittel künftig nur mit positiven Nährwertangaben (z.B. "reich an Vitamin C") beworben werden dürfen, wenn das Lebensmittel auch ein günstiges Nährwertprofil, gemessen an einem bestimmten Gehalt an Fett, Zucker oder Salz, aufweist. So könnten beispielsweise vitaminangereicherte Bonbons, die zum Großteil aus Zucker bestehen, nicht mehr mit ihrem hohen Vitamingehalt beworben werden.

Dieser Plan, der mit einem Zulassungsverfahren für Werbebotschaften gekoppelt ist, bedeutet jedoch neue bürokratische Anforderungen. Betroffen sind vor allem kleine und mittelständische Lebensmittelproduzenten, die sich ein teures Zulassungsverfahren kaum leisten können.

Auf Ablehnung ist im Industrieausschuss außerdem ein von der EU-Kommission geplantes Verbot für Wohlfühlslogans auf Lebensmitteln gestoßen. Aussagen in Werbespots wie "hält jung" oder "gibt Schwung" wären damit nicht länger erlaubt.

Während einheitliche Werte für nährwertbezogene Angaben, etwa zur Kennzeichnung des Fett- oder Vitamingehaltes eines Produkts Sinn machen, ist dies im Falle eines Verbots von Wohlfühl-Aussagen strittig. Diese allgemeinen Aussagen sprechen lediglich Gefühle und Stimmungen an, die der Verbraucher sehr wohl als solche verstehen kann.

Zudem bestehen bereits eine ganze Reihe nationaler und europäischer Vorschriften, die die Verbraucher vor irreführender Werbung schützen. Die Korrekturen von Industrie- und Verbraucherschutzausschuss waren notwendig und eine deutliche Abkehr von weiterer Bürokratisierung. Sie sind ein wichtiges Signal für die weiteren Beratungen im Parlament, die bis zur Jahresmitte abgeschlossen werden sollen.

Mehr Informationen zum Vorschlag der Kommission finden Sie unter:

http://europa.eu.int/scadplus/leg/de/lvb/l21095.htm

Den Wortlaut des Verordnungsvorschlages finden Sie unter:

http://europa.eu.int/eur-lex/lex/LexUriServ/site/de/com/2003/com2003_0424de01.pdf