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Verkehrssünder werden künftig EU-weit verfolgt

Ab 2007 sollen Bußgelder für Verkehrssünder ab einer Höhe von 70 Euro auch aus dem europäischen Ausland zugestellt werden. Dies haben die EU-Justizminister jetzt beschlossen.

Bislang wurden Verkehrssünden von innereuropäischen Ausländern gar nicht geahndet oder - wie in manchen Ländern üblich - die normale Strafe erheblich reduziert, wenn der kleinere Betrag sofort und in Cash beglichen wurde. Da sich die Justizminister jetzt jedoch auf die gegenseitige Anerkennung von Geldstrafen geeinigt haben, wird es in Zukunft jedoch möglich sein, Bußgeldbescheide ab einer Höhe von 70 Euro auch im Ausland zu vollstrecken.

Grundsätzlich war die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung bereits im Oktober 1999 von den EU-Staats- und Regierungschefs beschlossen worden. Besonders bei schweren Vergehen war die Umsetzung des Beschlusses unstrittig. Bei Straßenverkehrsdelikten hatten jedoch Detailprobleme mit den nationalen Rechtsordnungen eine EU-weite Umsetzung bislang verhindert.

Vor allem ging es darum, ob auch im Heimatland nicht als Vergehen eingestufte Verhaltensweisen von den nationalen Behörden verfolgt werden müssen, wenn diesbezügliche Strafbescheide aus dem Ausland eintreffen. Hierfür wurde nun eine "Positivliste" von insgesamt 39 Straftaten erstellt, bei denen das Wohnsitzland die im EU-Ausland verhängten Geldbußen und Geldstrafen vollstrecken muss, ohne zu prüfen, ob das Delikt in beiden Ländern strafbar ist.

Die EU-Staaten haben nun zwei Jahre Zeit, den Ministerratsbeschluss in nationales Recht umzusetzen. Ab 2007 können deutsche Autofahrer dann also nur noch in Österreich ohne Furcht vor Bußgeldern rasen. Die deutschen Behörden verlangen bei Radarfallen auch künftig ein Foto von vorne, um den Fahrer einwandfrei identifizieren zu können. In Österreich aber werden Temposünder nur von hinten geblitzt...