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Verkehrssünder werden künftig EU-weit verfolgt
Ab 2007 sollen Bußgelder
für Verkehrssünder ab einer Höhe von 70
Euro auch aus dem europäischen Ausland zugestellt
werden. Dies haben die EU-Justizminister jetzt beschlossen.
Bislang wurden Verkehrssünden von innereuropäischen
Ausländern gar nicht geahndet oder - wie in manchen
Ländern üblich - die normale Strafe erheblich
reduziert, wenn der kleinere Betrag sofort und in Cash
beglichen wurde. Da sich die Justizminister jetzt jedoch
auf die gegenseitige Anerkennung von Geldstrafen geeinigt
haben, wird es in Zukunft jedoch möglich sein, Bußgeldbescheide
ab einer Höhe von 70 Euro auch im Ausland zu vollstrecken.
Grundsätzlich war die gegenseitige Anerkennung und
Vollstreckung bereits im Oktober 1999 von den EU-Staats-
und Regierungschefs beschlossen worden. Besonders bei
schweren Vergehen war die Umsetzung des Beschlusses unstrittig.
Bei Straßenverkehrsdelikten hatten jedoch Detailprobleme
mit den nationalen Rechtsordnungen eine EU-weite Umsetzung
bislang verhindert.
Vor allem ging es darum, ob auch im Heimatland nicht
als Vergehen eingestufte Verhaltensweisen von den nationalen
Behörden verfolgt werden müssen, wenn diesbezügliche
Strafbescheide aus dem Ausland eintreffen. Hierfür
wurde nun eine "Positivliste" von insgesamt
39 Straftaten erstellt, bei denen das Wohnsitzland die
im EU-Ausland verhängten Geldbußen und Geldstrafen
vollstrecken muss, ohne zu prüfen, ob das Delikt
in beiden Ländern strafbar ist.
Die EU-Staaten haben nun zwei Jahre Zeit, den Ministerratsbeschluss
in nationales Recht umzusetzen. Ab 2007 können deutsche
Autofahrer dann also nur noch in Österreich ohne
Furcht vor Bußgeldern rasen. Die deutschen Behörden
verlangen bei Radarfallen auch künftig ein Foto von
vorne, um den Fahrer einwandfrei identifizieren zu können.
In Österreich aber werden Temposünder nur von
hinten geblitzt...
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