Newsletter November 2013

Zielvorgabe für Frauen in Aufsichtsräten beschlossen

Frauen in Aufsichtsräte

Das Europäische Parlament sprach sich in der letzten Plenarwoche für eine Steigerung des Frauenanteils in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen auf 40 Prozent bis zum Jahr 2020 aus. Und obwohl der verabschiedete Bericht einen sehr ausgewogenen Kompromiss darstellt und ich persönlich der Überzeugung bin, dass ohne den notwendigen politischen Druck die Veränderungen in den Unternehmen hin zu einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern in den Führungsetagen nur allzu schleichend vorangeht, habe ich am Ende gemeinsam mit einigen Kolleginnen und Kollegen der CSU-Europagruppe den Vorschlag abgelehnt: Denn nicht alle Probleme, die wir in Europa haben, müssen auf europäischer Ebene gelöst werden. Aus meiner Sicht hat die Europäische Union keinerlei Gesetzgebungskompetenz in diesem Bereich.

Positiv hervorzuheben ist, dass kleine und mittelständische Unternehmen vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen sein werden. Damit wollten wir verhindern, dass mittelständische Unternehmen durch zusätzliche bürokratische Regeln überlastet werden. Denn die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: In kleinen und mittelständischen Unternehmen beträgt der Frauenanteil in den Führungsetagen mittlerweile weit mehr als 20%. Sie sind damit Vorreiter und Vorbilder für die großen. Mittelständler, die weniger als 250 Personen beschäftigen und entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Millionen Euro beläuft, fallen daher gar nicht unter die neue Regelung. Bedauerlich ist hingegen, dass börsennotierte Familienunternehmen trotz unserer Bemühungen weiterhin von der Richtlinie betroffen sein werden.

Nach der Neuregelung müssen börsennotierte Unternehmen künftig bei den Berufungen ihrer Aufsichtsräte durch ein Verfahren sicherstellen, dass die Auswahl der Kandidaten auf der Grundlage eines Vergleichs der Qualifikationen nach vorher festgelegten, klar formulierten Kriterien erfolgt. Bei gleicher Qualifikation der Kandidaten hinsichtlich Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung soll der Kandidat oder die Kandidatin berufen werden, dessen Geschlecht bislang im Aufsichtsrat unterrepräsentiert ist. Nur wenn bei den Berufungen in die Aufsichtsräte das gewünschte Verfahren nicht eingehalten wird, drohen Sanktionen.

Durch die Einigung bei den Koalitionsverhandlungen in Berlin hat sich der Vorschlag für die deutschen Unternehmen wahrscheinlich ohnehin überholt. Denn dort wurden mit einer fixen Frauenquote von 30% bis zum Jahr 2016 weitaus strengere Regelungen beschlossen als es die europäische Richtlinie vorgegeben hätte.