Bankenunion

Bankenunion endlich auf den Weg gebracht

Erinnern Sie sich noch an die Lehmann-Brother Pleite im September 2008 und die darauf folgende Finanzkrise, die beinahe das weltweite Finanzsystem zum Kollabieren brachte? Die Wirtschaftskrise, die zu einem massiven Rückgang unserer Exporte, zu Kurzarbeit führte? Und last but not least: die Euro-, oder genauer gesagt die Staatsschuldenkrise, die viele Menschen in unserem Lande umtrieb? Ist unser Geld, sind unsere Spareinlagen sicher? Überdeutlich wurde uns damals vor Augen gehalten, dass die Finanzmärkte nur unzureichend reguliert sind. Drastische Rettungsmaßnahmen wurden daraufhin eingeleitet.

Auch im Europäischen Parlament haben wir einen erheblichen Beitrag zur Regulierung unserer Finanzmärkte und zur Stabilisierung unserer Währung geleistet: Wir haben die Kommission gestärkt, damit sie mit schärferen Sanktionen gegen Staaten vorgehen kann, die ihre Hausaufgaben nicht machen und gegen Regeln verstoßen. Die Haushalte der nationalen Mitgliedstaaten werden strenger geprüft und wir haben einen Fahrplan für die Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion verabschiedet. Für Finanzdienstleistungen wird es umfangreiche neue Rechtsvorschriften geben. Zum Abschluss der Legislaturperiode ist es uns nun auch noch gelungen, die Bankenunion zu vollenden.

Damit sind wir einem stabilen und verantwortungsvollen Finanzsystem einen großen Schritt näher gekommen. Die zwei letzten der insgesamt drei Säulen der Bankenunion, die heute auf den Weg gebracht wurden, umfassen stringente europäische Vorgaben für die Sanierung und Abwicklung von strauchelnden Banken sowie eine überarbeitete Richtlinie zur Einlagensicherung. Der Schutz der Sparer hatte für uns höchste Priorität. Guthaben von bis zu 100.000 Euro sind nun europaweit garantiert und vor Pleiten sicher. Die Banken müssen zukünftig 0,8 Prozent der geschützten Einlagen in nationale Fonds einzahlen. Das in Deutschland bestehende und gut etablierte System der Institutssicherung von Sparkassen und Genossenschaftsbanken kann bestehen bleiben.

Bei einer drohenden Bankenpleite spiegelt der nun beschlossene stufenweise Ansatz bei der Haftungsfrage das Verantwortungsprinzip wider: Die Banken müssen künftig mehr Eigenkapital vorhalten. Reicht dies nicht aus, werden erst die Aktionäre, dann die Gläubiger, dann erst Guthaben über 100.000 Euro und erst zuletzt der Abwicklungsfonds herangezogen. Das Risiko, das die Banken eingehen, muss Haftung nach sich ziehen. Künftig werden somit primär die Steuerzahler entlastet und nicht die Banken.

Die dritte Säule der Bankenunion, den einheitlichen Aufsichtsmechanismus, haben wir bereits vor einigen Monaten auf den Weg gebracht. Ab dem 4. November 2014 wird die Europäische Zentralbank die direkte, unmittelbare Aufsicht über große Banken übernehmen.