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EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei erst nach der Bundestagswahl beschließen
Im Lichte der jüngsten
Entwicklungen in der EU wie auch vor dem Hintergrund der
innenpolitischen Umwälzungen in Deutschland muss
der Beschluss über die Aufnahme von EU-Beitrittsverhandlungen
mit der Türkei erneut auf den Prüfstand gestellt
werden.
Der Beginn von Beitrittsverhandlungen kann nur durch
einen einstimmigen Beschluss des Europäischen Rates
gestartet werden. Angesichts der voraussichtlichen Neuwahlen
in Deutschland hat eine Bundesregierung, die sich selbst
ohne notwendige Unterstützung im Parlament und in
der Bevölkerung sieht, nicht die Legitimation, eine
solch zukunftsweisende Frage zu entscheiden. Ein Beitritt
der Türkei zur EU würde die Europäische
Union fundamental verändern.
Letztlich kann ein Beschluss des Rates frühestens
nach einer Regierungsbildung in Deutschland erfolgen.
Denn auch in der kurzen Periode zwischen der für
Mitte September anvisierten Bundestagswahl und dem bisher
für den 3. Oktober angesetzten Beginn von Verhandlungen
mit der Türkei ist eine Entscheidung nicht möglich.
Nur eine neu gewählte Bundesregierung, die auch im
Amt ist und das Vertrauen des Volkes genießt, kann
diese wichtige Frage entscheiden.
Als wichtige inhaltliche Voraussetzung für eine
mögliche Aufnahme von Beitrittsverhandlungen ist
darüber hinaus zu prüfen, ob die Türkei
die von der Europäischen Union festgelegten Kriterien
erfüllt. Dazu gehört unter anderem die volle
Anerkennung Zyperns durch die Türkei wie auch die
Umsetzung der beschlossenen Reformgesetze in die Praxis
vor allem im Bereich der Gleichstellung der Frauen.
Für den Verhandlungsverlauf
muss dann sichergestellt sein, dass dieser ergebnisoffen
geführt wird, d.h. nicht zwangsläufig zur Mitgliedschaft
führt, sondern auch eine "Privilegierte Partnerschaft"
am Ende des Verhandlungsprozesses als Möglichkeit
stehen kann.
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