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EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei erst nach der Bundestagswahl beschließen

Im Lichte der jüngsten Entwicklungen in der EU wie auch vor dem Hintergrund der innenpolitischen Umwälzungen in Deutschland muss der Beschluss über die Aufnahme von EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei erneut auf den Prüfstand gestellt werden.

Der Beginn von Beitrittsverhandlungen kann nur durch einen einstimmigen Beschluss des Europäischen Rates gestartet werden. Angesichts der voraussichtlichen Neuwahlen in Deutschland hat eine Bundesregierung, die sich selbst ohne notwendige Unterstützung im Parlament und in der Bevölkerung sieht, nicht die Legitimation, eine solch zukunftsweisende Frage zu entscheiden. Ein Beitritt der Türkei zur EU würde die Europäische Union fundamental verändern.

Letztlich kann ein Beschluss des Rates frühestens nach einer Regierungsbildung in Deutschland erfolgen. Denn auch in der kurzen Periode zwischen der für Mitte September anvisierten Bundestagswahl und dem bisher für den 3. Oktober angesetzten Beginn von Verhandlungen mit der Türkei ist eine Entscheidung nicht möglich. Nur eine neu gewählte Bundesregierung, die auch im Amt ist und das Vertrauen des Volkes genießt, kann diese wichtige Frage entscheiden.

Als wichtige inhaltliche Voraussetzung für eine mögliche Aufnahme von Beitrittsverhandlungen ist darüber hinaus zu prüfen, ob die Türkei die von der Europäischen Union festgelegten Kriterien erfüllt. Dazu gehört unter anderem die volle Anerkennung Zyperns durch die Türkei wie auch die Umsetzung der beschlossenen Reformgesetze in die Praxis vor allem im Bereich der Gleichstellung der Frauen.

Für den Verhandlungsverlauf muss dann sichergestellt sein, dass dieser ergebnisoffen geführt wird, d.h. nicht zwangsläufig zur Mitgliedschaft führt, sondern auch eine "Privilegierte Partnerschaft" am Ende des Verhandlungsprozesses als Möglichkeit stehen kann.