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Europäisches Parlament lehnt Vorratsdatenspeicherung ab - Rat missachtet Rechtsgrundlagen
Der Sachverhalt ist so
kompliziert wie der Begriff: Der Europäische Rat
plant die EU-weite Speicherung von Telefonverbindungen
und SMS-Botschaften, die sogenannte "Vorratsdatenspeicherung".
Dieses Vorhaben stößt auf den erbitterten Widerstand
des Europäischen Parlaments (EP).
Dabei wehren sich die Abgeordneten sowohl gegen das Verfahren
als auch gegen die inhaltliche Ausgestaltung. Denn mit
der Entscheidung der EU-Justiz- und Innenminister, eine
entsprechende Initiative der Regierungen Frankreichs,
Irlands, Schweden und Großbritanniens zur Vorratsdatenspeicherung
von Kommunikationsdaten im Grundsatz zu unterstützen,
würde einem so genannten 'Rahmenbeschluss' aller
EU-Staaten Tür und Tor geöffnet. Die EU-Regierungen
sehen in der Vorratsdatenspeicherung ein Mittel zur Terrorismusbekämpfung.
Auf der Basis dieses Rahmenbeschlusses könnten künftig
die Nummern aller Telefongespräche oder SMS-Botschaften
für mindestens 12 Monate und maximal drei Jahre lang
gespeichert werden. In Deutschland ist dies bisher nur
für persönliche Verbindungsdaten für höchstens
90 Tage möglich.
Im Kern hätte ein solcher Rahmenbeschluss'
zur Folge, dass diese Entscheidung unter Umgehung von
Kommission und Parlament fiele. Dies stellt jedoch einen
klaren Verstoß gegen EU-Recht dar, da datenschutzrechtliche
Belange ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren verlangen,
bei dem das Europäische Parlament Mitentscheidungsrecht
hat.
Vor diesem Hintergrund haben die Europaabgeordneten ein
entsprechendes Dossier auf Eis gelegt und regen einen
Vorschlag durch die Kommission an. Es bestehen ohnehin
allemal Zweifel, wie es um Aufwand und Wirkung einer solch
aufwändigen Maßnahme überhaupt bestellt
wäre.
Es gibt bisher noch keinen Beweis dafür, dass eine
Speicherung außer Zusatzkosten wirklich etwas bringt.
Aus Gründen des Datenschutzes muss mit der Frage
einer Speicherung von personenbezogenen Verbindungsdaten
sensibel umgegangen werden. Es ist genau zu prüfen,
ob einer Einschränkung der Privatsphäre wirkliche
Gewinne bei der öffentlichen Sicherheit gegenüberstehen.
Eine Datenflut auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger
kann nicht das Ziel sein. Die EU würde sich damit
keine Freunde machen.
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