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Europäisches Parlament lehnt Vorratsdatenspeicherung ab - Rat missachtet Rechtsgrundlagen

Der Sachverhalt ist so kompliziert wie der Begriff: Der Europäische Rat plant die EU-weite Speicherung von Telefonverbindungen und SMS-Botschaften, die sogenannte "Vorratsdatenspeicherung". Dieses Vorhaben stößt auf den erbitterten Widerstand des Europäischen Parlaments (EP).

Dabei wehren sich die Abgeordneten sowohl gegen das Verfahren als auch gegen die inhaltliche Ausgestaltung. Denn mit der Entscheidung der EU-Justiz- und Innenminister, eine entsprechende Initiative der Regierungen Frankreichs, Irlands, Schweden und Großbritanniens zur Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsdaten im Grundsatz zu unterstützen, würde einem so genannten 'Rahmenbeschluss' aller EU-Staaten Tür und Tor geöffnet. Die EU-Regierungen sehen in der Vorratsdatenspeicherung ein Mittel zur Terrorismusbekämpfung.

Auf der Basis dieses Rahmenbeschlusses könnten künftig die Nummern aller Telefongespräche oder SMS-Botschaften für mindestens 12 Monate und maximal drei Jahre lang gespeichert werden. In Deutschland ist dies bisher nur für persönliche Verbindungsdaten für höchstens 90 Tage möglich.

Im Kern hätte ein solcher ‚Rahmenbeschluss' zur Folge, dass diese Entscheidung unter Umgehung von Kommission und Parlament fiele. Dies stellt jedoch einen klaren Verstoß gegen EU-Recht dar, da datenschutzrechtliche Belange ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren verlangen, bei dem das Europäische Parlament Mitentscheidungsrecht hat.

Vor diesem Hintergrund haben die Europaabgeordneten ein entsprechendes Dossier auf Eis gelegt und regen einen Vorschlag durch die Kommission an. Es bestehen ohnehin allemal Zweifel, wie es um Aufwand und Wirkung einer solch aufwändigen Maßnahme überhaupt bestellt wäre.
Es gibt bisher noch keinen Beweis dafür, dass eine Speicherung außer Zusatzkosten wirklich etwas bringt.

Aus Gründen des Datenschutzes muss mit der Frage einer Speicherung von personenbezogenen Verbindungsdaten sensibel umgegangen werden. Es ist genau zu prüfen, ob einer Einschränkung der Privatsphäre wirkliche Gewinne bei der öffentlichen Sicherheit gegenüberstehen.

Eine Datenflut auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger kann nicht das Ziel sein. Die EU würde sich damit keine Freunde machen.