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Haribo macht Kinder doch noch richtig froh - Entscheidung des Europäischen Parlamentes zu Gesundheitsbezogenen Angaben und Nährwertprofilen
Gesundheitsbezogene Werbung
für Lebensmittel wird künftig nach EU-weiten
Standards erfolgen. Das Europäische Parlament (EP)
hat den umstrittenen Kommissionsvorschlag zu "nährwert-
und gesundheitsbezogenen Angaben bei Lebensmitteln"
in erster Lesung verabschiedet.
Eines der Ziele dieser neuen Verordnung ist die EU-weite
Harmonisierung von nährwertbezogenen Angaben, also
Informationen über die Zusammensetzung eines Lebensmittels
mit Blick auf Kohlehydrate, Fette und Eiweiß. Dies
stellt eine vernünftige und transparente Lösung
dar, die nicht nur die Vergleichbarkeit in der ganzen
EU sichert, sondern auch den Dschungel 25 nationaler Vorschriften
lichtet.
Verhindern konnte das Europäische Parlament dagegen
die Forderung der Kommission nach einem Verbot von 'Wohlfühlwerbung'
(z.B. "bringt Schwung" oder "schmeckt leicht").
Denn solche Slogans sind leicht als Werbung erkennbar
und die Kreativität der Branche kann so besser erhalten
werden.
Durchsetzen konnte sich das Europäische Parlament
ferner bei den umstrittenen Nährwertprofilen. Der
Vorschlag der Kommission, wonach positive Nährwertangaben
("reich an Vitamin C") bei Lebensmitteln ab
einem bestimmten Gehalt an Fett, Zucker oder Salz nur
in Verbindung mit einem umfangreichen Nährwertprofil
zulässig gewesen wären, fand keine Zustimmung.
Der Verzicht auf die Nährwertprofile stellt sicher,
dass es eine Einteilung von Lebensmitteln in "Gut"
und "Böse" nicht geben wird.
So wichtig das implizierte Ziel der Kommission, gegen
Fettleibigkeit vor allem bei Kindern gezielter vorzugehen,
auch ist, so wenig wirkungsvoll wäre doch das Instrument
der Nährwertprofile. Es muss darum gehen, Ernährungsgewohnheiten
umzustellen und Kinder zu mehr Bewegung und Sport zu motivieren.
Bei Spiel und Sport ist die Zeit besser investiert, als
vor dem Computer oder Fernseher.
Für den Juni werden die Beratungen der nationalen
Regierungen (Rat) erwartet. Europaparlament und Rat entscheiden
gleichberechtigt über die Vorlage. Wenn nach zwei
Lesungen keine Einigung erfolgt, kommt es zu einem Vermittlungsverfahren.
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