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Haribo macht Kinder doch noch richtig froh - Entscheidung des Europäischen Parlamentes zu Gesundheitsbezogenen Angaben und Nährwertprofilen

Gesundheitsbezogene Werbung für Lebensmittel wird künftig nach EU-weiten Standards erfolgen. Das Europäische Parlament (EP) hat den umstrittenen Kommissionsvorschlag zu "nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben bei Lebensmitteln" in erster Lesung verabschiedet.

Eines der Ziele dieser neuen Verordnung ist die EU-weite Harmonisierung von nährwertbezogenen Angaben, also Informationen über die Zusammensetzung eines Lebensmittels mit Blick auf Kohlehydrate, Fette und Eiweiß. Dies stellt eine vernünftige und transparente Lösung dar, die nicht nur die Vergleichbarkeit in der ganzen EU sichert, sondern auch den Dschungel 25 nationaler Vorschriften lichtet.

Verhindern konnte das Europäische Parlament dagegen die Forderung der Kommission nach einem Verbot von 'Wohlfühlwerbung' (z.B. "bringt Schwung" oder "schmeckt leicht"). Denn solche Slogans sind leicht als Werbung erkennbar und die Kreativität der Branche kann so besser erhalten werden.

Durchsetzen konnte sich das Europäische Parlament ferner bei den umstrittenen Nährwertprofilen. Der Vorschlag der Kommission, wonach positive Nährwertangaben ("reich an Vitamin C") bei Lebensmitteln ab einem bestimmten Gehalt an Fett, Zucker oder Salz nur in Verbindung mit einem umfangreichen Nährwertprofil zulässig gewesen wären, fand keine Zustimmung. Der Verzicht auf die Nährwertprofile stellt sicher, dass es eine Einteilung von Lebensmitteln in "Gut" und "Böse" nicht geben wird.

So wichtig das implizierte Ziel der Kommission, gegen Fettleibigkeit vor allem bei Kindern gezielter vorzugehen, auch ist, so wenig wirkungsvoll wäre doch das Instrument der Nährwertprofile. Es muss darum gehen, Ernährungsgewohnheiten umzustellen und Kinder zu mehr Bewegung und Sport zu motivieren. Bei Spiel und Sport ist die Zeit besser investiert, als vor dem Computer oder Fernseher.

Für den Juni werden die Beratungen der nationalen Regierungen (Rat) erwartet. Europaparlament und Rat entscheiden gleichberechtigt über die Vorlage. Wenn nach zwei Lesungen keine Einigung erfolgt, kommt es zu einem Vermittlungsverfahren.