März 2015

Transparentere Gebühren für Kreditkartenzahlungen

Transparentere Gebühren für Kreditkartenzahlungen

Gebühren bei Kartenzahlungen kosten Einzelhändler und Verbraucher laut EU-Kommission jährlich rund zweistellige Milliardenbeträge. Es geht um die so genannten Interbankentgelte, die die Bank eines Kunden der Bank eines Händlers in Rechnung stellt, wenn der Verbraucher beim Händler oder Dienstleister per Karte zahlt. Für den Verbraucher sind diese Kosten bislang unsichtbar. Trotzdem zahlt er am Ende meist die Rechnung. Höhere Einzelhandelspreise und Bonusprogramme sind nur zwei der zahlreichen Möglichkeiten, sich die Kosten für den Zahlungsvorgang unbemerkt beim Verbraucher zurückzuholen.

Nun haben wir im EU-Parlament beschlossen, die Kredit- und Debitkarten-Zahlungen europaweit auf 0,3 bzw. 0,2 Prozent des Zahlbetrags für grenzüberschreitende und inländische Zahlungen zu begrenzen. Dank der neuen EU-Verordnung ist nun klar, wieviel der Kunde zahlt und wofür.

In den einzelnen EU-Staaten gibt es derzeit nämlich sehr unterschiedliche Entgelte für Kreditkartenzahlungen. Derzeit müssen die Händler den Karten-ausgebenden Banken und Sparkassen in Deutschland beispielsweise 1,58 Prozent des Umsatzes für Visa-Karten und 1,73 Prozent für Mastercard-Karten zahlen. Zwar haben einige Branchen günstigere Konditionen, doch auch bei Tankstellen liegt die Gebühr noch bei 0,68 Prozent. Diesen überhöhten Gebührenforderungen wird nun ein Riegel vorgeschoben.

Für Kreditkartenfirmen wie American Express oder Diners wird die Neuregelung allerdings erst nach drei Jahren gelten, weil Zahlungen mit ihren Kreditkarten nur von einer Bank abgewickelt werden.

Für Debitkarten - dazu gehören die in Deutschland beliebten EC-Karten - können die EU-Staaten im Inland alternativ eine Gebühr von fünf Cent einführen, solange diese nicht 0,2 Prozent des Transaktionswerts überschreitet. Die Gebührenobergrenzen gelten übrigens nicht für Barabhebungen an Geldautomaten.

Die Neuregelung tritt unmittelbar mit Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt - vermutlich im Mai - in Kraft.