April/Mai 2015

Auto-Notruf eCall wird ab 2018 Pflicht für Neuwagen

eCall

Mit einem automatischen Notrufsystem im Auto will die EU Menschenleben retten. Im Europaparlament haben wir jetzt einer entsprechenden Verordnung zugestimmt, die ab April 2018 in Kraft treten wird. Danach müssen ab diesem Zeitpunkt verpflichtend neue Pkw-Modelle und leichte Nutzfahrzeuge mit einem so genannten e-Call (Kurzform für emergency call, also Notruf) ausgestattet sein. Dieses System soll bei einem schweren Verkehrsunfall automatisch die europaweit einheitliche Notrufnummer 112 alarmieren.

Nach Ansicht von Fachleuten kann durch den automatischen Notruf die Zeit bis zum Eintreffen der Rettungskräfte um mehr als die Hälfte reduziert werden. Selbst wenn der Fahrer bewusstlos ist, werden die Helfer zum Unfallort geführt. Damit kann die Zahl der Unfalltoten deutlich verringert werden: Nach unseren Schätzungen um gut zehn Prozent jährlich. Wenn man bedenkt, dass es im vergangenen Jahr rund 25.000 Tote bei Verkehrsunfällen in der EU gab, dann sprechen wir hier über Hunderte von Menschen, die jedes Jahr durch das neue System gerettet werden können.

Und das für einen Gegenwert von weniger als hundert Euro pro Fahrzeug! So günstig ist das eCall-Notrufsystem, das mit Sensoren funktioniert, nach offizieller Schätzung nämlich.
Wir haben im Parlament vor der Abstimmung lange Debatten und Kontroversen hauptsächlich über den Datenschutz geführt. Ich betone ausdrücklich: Es geht um Lebensrettung und nicht um Big Brother auf dem Beifahrersitz. eCall leitet nur ganz bestimmte Informationen weiter an die Rettungsleitstellen: Ort und Zeitpunkt des Unfalls, die Fahrtrichtung, die Anzahl der Insassen, der Fahrzeugtyp und die Treibstoffart.

Das System ist an verschiedene Sensoren und Sicherheitssysteme im Auto gekoppelt. Somit wird der Notruf nicht beim leichten Auffahrunfall oder beim Parkrempler ausgelöst, sondern nur bei einem schweren Unfall wie zum Beispiel einem heftigen Aufprall.

Die Daten sollen nur im Fall eines Notfalls übermittelt werden; sie sollen nicht gespeichert werden, um Bewegungsprofile von Autofahrern zu erstellen. Sie werden nicht an Dritte weitergegeben. Das ist auch Inhalt der Datenschutzklausel im Gesetzesentwurf, die aufgrund der Bedenken und Warnungen verschärft wurde. Wir haben weiter durchgesetzt, dass die EU-Kommission drei Jahre nach Einführung des Systems bewerten muss, ob der Einbau auch in anderen Fahrzeugen wie Bussen oder Lkws sinnvoll sein kann.