Juli 2015

Schöne Fotos: Panoramafreiheit bleibt erhalten

Panoramafreiheit

Da wogte ein Sturm des Entsetzens durch die Medien und die sozialen Netzwerke. Die EU wolle die Panoramafreiheit abschaffen, private Urlaubsfotos, auf denen auch monumentale Bauwerke zu sehen sind, dürften nicht mehr auf Facebook veröffentlicht werden. Ich kann Sie beruhigen: Hierzu wird es nicht kommen!
Der Hintergrund für die Aufregung: Im Europäischen Parlament wurde über die Umsetzung der europäischen Richtlinie zum Urheberrecht beraten. Im Entwurf des vorgelegten Berichts stand tatsächlich, "dass die gewerbliche Nutzung von Fotografien, Videomaterial oder anderen Abbildungen von Werken, die dauerhaft an physischen öffentlichen Orten platziert sind, immer an die vorherige Einwilligung der Urheber oder sonstigen Bevollmächtigten geknüpft sein sollte".

Bei der Abstimmung im Plenum des EP ist dieser strittige Passus jedoch entfallen: Einschränkungen der Panoramafreiheit sind damit erfreulicherweise vom Tisch. Und mir ist auch nicht bekannt, dass die Kommission einen Vorschlag vorlegen will, der die Panoramafreiheit einschränken will. Ich hatte mich bereits vorher bei den Beratungen im Rechtsausschuss für den Erhalt der Panoramafreiheit, wie sie in Deutschland seit Jahrzehnten praktiziert wird, eingesetzt und auch einen entsprechenden Antrag formuliert.

In dem Bericht geht es übrigens insgesamt nur um eine Bewertung, inwieweit die europäische Urheberrechtsrichtlinie aus dem Jahre 2001 in den Mitgliedstaaten umgesetzt wurde. Der Inhalt des Berichts ist damit keine bindende Vorgabe für den europäischen Gesetzgeber. Wir sind uns im Parlament allerdings einig, dass die EU-Standards zum Urheberrechtsschutz modernisiert und den Anforderungen des grenzüberschreitenden digitalen Binnenmarktes angepasst werden müssen. Die Standards von 2001 sind heute nicht mehr zeitgemäß und ein moderner Urheberrechtsschutz kann die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen im Digitalen Binnenmarkt stärken.