Dezember 2015

EU gegen Steuertricks der Konzerne

EU gegen Steuertricks der Konzerne

Wie kann es sein, dass Großkonzerne wie Apple, Google, Amazon, Ikea, Starbucks oder Fiat kaum Steuern auf ihre Gewinne zahlen müssen? Es gibt wohl kaum jemanden, der sich diese Frage nicht stellte, als dies Ende vergangenen Jahres publik wurde. Damals kam ans Licht, dass offenbar viele EU-Mitgliedsstaaten steuerliche Absprachen mit Einzelunternehmen treffen. Sie wenden damit die umstrittenen "Tax Rulings" an. Wir im Europaparlament haben nun EU-weit einheitliche Methoden zur Festlegung der Körperschaftssteuer von multinationalen Konzernen gefordert.

Die öffentliche Aufregung führte damals zur Einrichtung eines temporären EU-Sonderausschusses, der die ominösen Unternehmenssteuerpraktiken untersuchen und unfaire Absprachen unterbinden sollte. Unsere Forderung: Die Großunternehmen sollen außerdem verpflichtet werden, ihre Daten zu Umsätzen, Gewinnen, gezahlten Steuern und erhaltenen Subventionen offenzulegen. Und zwar in jedem EU-Staat, in dem sie tätig sind.

Es kann nicht angehen, dass die Gelder so lange zwischen verschiedenen Gesellschaften eines Konzern hin- und hergeschoben werden, bis die Gewinne dort angekommen sind, wo sie am niedrigsten besteuert werden. Und dass Staaten wie die Niederlande, Irland oder Luxemburg die Unternehmen dabei auch noch unterstützen. Mit Steuerbescheiden, die offenbar speziell auf die Bedürfnisse einzelner Unternehmen zugeschnitten wurden, den besagten "Tax Rulings".

Diese Tricksereien müssen unterbunden werden. Gewinne müssen dort besteuert werden sollen, wo sie anfallen. Schließlich müssen die Länder mit den Steuergeldern ihre Gemeinwesen-Aufgaben erfüllen. An dieser Finanzierung sollen die großen Konzerne ihren fairen Anteil tragen. Sie gehören schließlich auch zu deren Profiteuren. Wer bezahlt denn die Straßen, auf den die Kunden zu den Läden kommen, auf denen die Waren ausgeliefert werden?

Es ist richtig, dass die EU-Kommission Starbucks und Fiat nun dazu verurteilt hat, in Luxemburg beziehungsweise den Niederlanden Steuern in zweistelliger Millionenhöhe nachzuzahlen. Es gibt eine ganze Liste von weiteren Konzernen, denen derartige Nachzahlungen blühen. Hier geht es auch ums Wettbewerbsrecht. Das kleine Café von nebenan kann sich derartige Steuertricksereien nämlich nicht leisten.