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Europäisches Parlament verabschiedet Neufassung der europäischen Bestimmungen zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen

Wie lassen sich die bestehenden Unterschiede bei der Entlohnung von Frauen und Männern beseitigen? Diese Kernfrage stand im Vordergrund der Beratungen über die so genannte "Neufassungsrichtlinie", die noch vor der Sommerpause vom Europäischen Parlament in Strassburg in erster Lesung verabschiedet wurde. Als Berichterstatterin war Angelika Niebler für den Verlauf der Beratungen maßgeblich verantwortlich.

Mit der Richtlinie soll das gesamte bestehende Gemeinschaftsrecht zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen modernisiert und vereinfacht werden. Hierzu wird das einschlägige EU-Recht, das bislang in sieben Einzelrichtlinien aufgeteilt war, in einem Rechtstext zusammengefasst. Darüber hinaus wird die umfangreiche Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in diesem Bereich eingearbeitet. Auch werden bestimmte Vorschriften, die etwa den Opfern von Diskriminierungen helfen sollen, ihre Rechte vor Gericht durchzusetzen, nun auf alle vom vorliegenden Vorschlag abgedeckten Sachgebiete Anwendung finden.

Im Verlauf der kontroversen Beratungen zeigte sich, dass trotz zahlreicher nationaler wie europäischer Regelungen in der Europäischen Union noch immer Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen bestehen. Denn obwohl die Erwerbsquote von Frauen in Europa deutlich gestiegen ist, beträgt das geschlechtsspezifische Lohngefälle innerhalb der EU immer noch durchschnittlich 16 Prozent. Dies belegen die Zahlen der Kommissionsberichte zur Gleichstellung von Frauen und Männern aus den Jahren 2004 und 2005. In der Privatwirtschaft fällt der Unterschied sogar noch höher aus als im öffentlichen Sektor.

Es wurde aber auch deutlich, dass sich mit mehr Gesetzen allein am Arbeitsplatz kein Bewusstseinswandel "von oben" verordnen lässt. Statt neuer Regelungen geht es aus Sicht von Angelika Niebler darum, die bereits vorhandenen rechtlichen Instrumentarien auf nationaler wie europäischer Ebene wirklich umzusetzen. In diesem Sinne hat das Parlament auch Mitgliedstaaten und Sozialpartner aufgefordert, konsequent zu handeln.

Nach überaus kontroverser Diskussion konnte auf Initiative der Berichterstatterin in erster Lesung ferner erreicht werden, dass auf weitergehende gesetzliche Verpflichtungen und Auflagen verzichtet wird. Diese wären höchst unpraktikabel gewesen und an der unterschiedlichen Praxis in den Mitgliedstaaten vorbeigegangen. So wollten Vertreter der SPD und der Grünen das Gesetzgebungsverfahren nutzen, um Unisextarife bei den Betriebsrenten einzuführen sowie den Elternurlaub europaweit neu zu regeln. Angesichts völlig unterschiedlicher Bestimmungen in den Mitgliedstaaten beim Elternurlaub wäre dies mit erheblichen Folgen verbunden gewesen. Erhebliche Auswirkungen hätte auch die Einführung von einheitlichen Versicherungstarifen für Männer und Frauen bei den Betriebsrenten gehabt und die von den deutschen Grünen vehement gefordert worden waren. Wie bisher kann damit die unterschiedliche Lebenserwartung von Frauen und Männern bei Betriebsrenten berücksichtigt werden.

Mit Spannung wird nun die Entscheidung der im Rat versammelten Mitgliedstaaten erwartet. Erste Gespräche zeigten, dass die Mitgliedstaaten eine schnelle Einigung mit den europäischen Volksvertretern in dieser wichtigen Sachfrage anstreben.