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Europäisches Parlament verabschiedet Neufassung der europäischen Bestimmungen zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen
Wie lassen sich die bestehenden
Unterschiede bei der Entlohnung von Frauen und Männern
beseitigen? Diese Kernfrage stand im Vordergrund der Beratungen
über die so genannte "Neufassungsrichtlinie",
die noch vor der Sommerpause vom Europäischen Parlament
in Strassburg in erster Lesung verabschiedet wurde. Als
Berichterstatterin war Angelika Niebler für den Verlauf
der Beratungen maßgeblich verantwortlich.
Mit der Richtlinie soll das gesamte bestehende Gemeinschaftsrecht
zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits-
und Beschäftigungsfragen modernisiert und vereinfacht
werden. Hierzu wird das einschlägige EU-Recht, das
bislang in sieben Einzelrichtlinien aufgeteilt war, in
einem Rechtstext zusammengefasst. Darüber hinaus
wird die umfangreiche Rechtsprechung des Europäischen
Gerichtshofs in diesem Bereich eingearbeitet. Auch werden
bestimmte Vorschriften, die etwa den Opfern von Diskriminierungen
helfen sollen, ihre Rechte vor Gericht durchzusetzen,
nun auf alle vom vorliegenden Vorschlag abgedeckten Sachgebiete
Anwendung finden.
Im Verlauf der kontroversen Beratungen zeigte sich, dass
trotz zahlreicher nationaler wie europäischer Regelungen
in der Europäischen Union noch immer Einkommensunterschiede
zwischen Männern und Frauen bestehen. Denn obwohl
die Erwerbsquote von Frauen in Europa deutlich gestiegen
ist, beträgt das geschlechtsspezifische Lohngefälle
innerhalb der EU immer noch durchschnittlich 16 Prozent.
Dies belegen die Zahlen der Kommissionsberichte zur Gleichstellung
von Frauen und Männern aus den Jahren 2004 und 2005.
In der Privatwirtschaft fällt der Unterschied sogar
noch höher aus als im öffentlichen Sektor.
Es wurde aber auch deutlich, dass sich mit mehr Gesetzen
allein am Arbeitsplatz kein Bewusstseinswandel "von
oben" verordnen lässt. Statt neuer Regelungen
geht es aus Sicht von Angelika Niebler darum, die bereits
vorhandenen rechtlichen Instrumentarien auf nationaler
wie europäischer Ebene wirklich umzusetzen. In diesem
Sinne hat das Parlament auch Mitgliedstaaten und Sozialpartner
aufgefordert, konsequent zu handeln.
Nach überaus kontroverser Diskussion konnte auf
Initiative der Berichterstatterin in erster Lesung ferner
erreicht werden, dass auf weitergehende gesetzliche Verpflichtungen
und Auflagen verzichtet wird. Diese wären höchst
unpraktikabel gewesen und an der unterschiedlichen Praxis
in den Mitgliedstaaten vorbeigegangen. So wollten Vertreter
der SPD und der Grünen das Gesetzgebungsverfahren
nutzen, um Unisextarife bei den Betriebsrenten einzuführen
sowie den Elternurlaub europaweit neu zu regeln. Angesichts
völlig unterschiedlicher Bestimmungen in den Mitgliedstaaten
beim Elternurlaub wäre dies mit erheblichen Folgen
verbunden gewesen. Erhebliche Auswirkungen hätte
auch die Einführung von einheitlichen Versicherungstarifen
für Männer und Frauen bei den Betriebsrenten
gehabt und die von den deutschen Grünen vehement
gefordert worden waren. Wie bisher kann damit die unterschiedliche
Lebenserwartung von Frauen und Männern bei Betriebsrenten
berücksichtigt werden.
Mit Spannung wird nun die Entscheidung der im Rat versammelten
Mitgliedstaaten erwartet. Erste Gespräche zeigten,
dass die Mitgliedstaaten eine schnelle Einigung mit den
europäischen Volksvertretern in dieser wichtigen
Sachfrage anstreben.
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