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Entscheidung für das kleinere Übel: Richtlinie zur Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen abgelehnt
Ein unrühmliches Ende
haben die jahrelangen Bemühungen um eine europaweit
einheitliche Regelung bei den so genannten "Softwarepatenten"
gefunden. Mit breiter Mehrheit hat das Europäische
Parlament die Richtlinie zur Patentierbarkeit computerimplementierter
Erfindungen abgelehnt.
Mit dieser Richtlinie sollte
ein EU-weit harmonisierter Patentschutz für Erfindungen
geschaffen werden, die auf einem Computerprogramm basieren,
gewerblich anwendbar sind und einen Fortschritt für
die Technik bedeuten.
Beispiele dafür sind
neuartige Steuerungen für Röntgenapparate oder
Antiblockiersysteme (ABS) für Autos.
Anders als von vielen Patentgegnern behauptet, wäre
auch mit diesem Richtlinienvorschlag reine Software nicht
patentierbar, sondern wie bisher über das Urheberrecht
geschützt gewesen.
Mit der Ablehnung der Richtlinie sind die Bemühungen,
die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen
europaweit einheitlich zu regeln, gescheitert.
Aus Sicht der oberbayerischen Europaabgeordneten Angelika
Niebler waren die im Parlament von hauptsächlich
Sozialdemokraten und Grünen eingebrachten Forderungen
zur Änderung des Kommissionsvorschlags wesentlich
für die Ablehnung. Diese hätten die Inhalte
des Richtlinienvorschlags zu einer Farce gemacht und das
erklärte Ziel, nämlich den Schutz geistigen
Eigentums, verfehlt. Letztlich war dies eine Entscheidung
für das kleinere Übel angesichts der Vorschläge,
die die Gegner der Richtlinie durchsetzen wollten.
Auf absehbare Zeit wird es nun bei den unterschiedlichen
nationalen Regelungen bleiben. Über die Wirksamkeit
zweifelhafter Patente, die bereits jetzt bestehen oder
noch erteilt werden, müssen im Streitfall nun wie
bisher die Gerichte in langwierigen und kostenintensiven
Verfahren entscheiden.
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