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Entscheidung für das kleinere Übel: Richtlinie zur Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen abgelehnt

Ein unrühmliches Ende haben die jahrelangen Bemühungen um eine europaweit einheitliche Regelung bei den so genannten "Softwarepatenten" gefunden. Mit breiter Mehrheit hat das Europäische Parlament die Richtlinie zur Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen abgelehnt.

Mit dieser Richtlinie sollte ein EU-weit harmonisierter Patentschutz für Erfindungen geschaffen werden, die auf einem Computerprogramm basieren, gewerblich anwendbar sind und einen Fortschritt für die Technik bedeuten.

Beispiele dafür sind neuartige Steuerungen für Röntgenapparate oder Antiblockiersysteme (ABS) für Autos.
Anders als von vielen Patentgegnern behauptet, wäre auch mit diesem Richtlinienvorschlag reine Software nicht patentierbar, sondern wie bisher über das Urheberrecht geschützt gewesen.

Mit der Ablehnung der Richtlinie sind die Bemühungen, die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen europaweit einheitlich zu regeln, gescheitert.

Aus Sicht der oberbayerischen Europaabgeordneten Angelika Niebler waren die im Parlament von hauptsächlich Sozialdemokraten und Grünen eingebrachten Forderungen zur Änderung des Kommissionsvorschlags wesentlich für die Ablehnung. Diese hätten die Inhalte des Richtlinienvorschlags zu einer Farce gemacht und das erklärte Ziel, nämlich den Schutz geistigen Eigentums, verfehlt. Letztlich war dies eine Entscheidung für das kleinere Übel angesichts der Vorschläge, die die Gegner der Richtlinie durchsetzen wollten.

Auf absehbare Zeit wird es nun bei den unterschiedlichen nationalen Regelungen bleiben. Über die Wirksamkeit zweifelhafter Patente, die bereits jetzt bestehen oder noch erteilt werden, müssen im Streitfall nun wie bisher die Gerichte in langwierigen und kostenintensiven Verfahren entscheiden.