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Reproduktionsmedizin und Stammzellenforschung

Soll die Europäische Union aus ihren Mitteln Forschungsvorhaben finanzieren, die in einzelnen Mitgliedstaaten aus ethischen Gründen verboten sind? Diese Frage stand jetzt im Mittelpunkt einer hochkarätig besetzten Fachkonferenz zum Thema "Reproduktionsmedizin und Stammzellenforschung", zu der die Hanns-Seidel-Stiftung in Brüssel mit renommierten Teilnehmern aus Wissenschaft und Politik eingeladen hatte.

Unter der Schirmherrschaft des Fraktionskollegen Dr. med. Peter Liese, MdEP, nahmen an der Konferenz neben dem EU-Forschungskommissar Janez Potocnik und der Staatssekretärin im Bayerischen Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Emilia Müller, namhafte Wissenschafter auf dem Gebiet der Stammzellforschung teil. Margot von Renesse, ehemalige Bundestagsabgeordnete und Mitglied im Vorstand der deutschen Parkinson-Vereinigung, führte in die Diskussion über das deutsche Stammzellgesetz ein. Das Gesetz sieht - vereinfacht gesagt - vor, dass die Forschung nur mit menschlichen embryonalen Stammzellen erlaubt ist, die bereits vor Verabschiedung der Regelung existierten. Damit ist einer "verbrauchenden" Embryonenforschung ein Riegel vorgeschoben.

Im Verlauf der Diskussion wurde deutlich, dass dieses Verbot in Deutschland keineswegs zum Stillstand der Forschung führt - wie ein Hauptvorwurf der Kritiker lautet. Vielmehr sind auch innerhalb des deutschen Rechtsrahmens viel versprechende Forschungsprojekte mit Stammzellen möglich. Dabei zeigte sich, dass in der jüngsten Zeit gerade auf dem Gebiet der adulten Stammzellforschung bemerkenswerte Erfolge beim Kampf gegen schwere und schwerste Krankheiten erzielt werden konnten.

Deutlich wurde aber auch, dass in der Europäischen Union noch immer Klärungsbedarf besteht. Kommissar Potocnik hob zwar hervor, dass in Europa strikte ethische Grenzen zu gelten haben. Die Regelungen zur embryonalen Stammzellforschung sind in den Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich. Es gibt in der EU dazu keinen einheitlichen Wertungsmaßstab. Während in Großbritannien, Belgien und Schweden beispielsweise die Forschung mit embryonalen Stammzellen erlaubt ist, verbieten Polen, Irland und Österreich jegliche Forschung in diesem Bereich. Einem solch ausdrücklichen Verbot der Forschung mit embryonalen Stammzellen wollte sich der Forschungskommissar persönlich jedoch nicht anschließen.

In ihrem Schlussvortrag skizzierte Angelika Niebler Lösungswege. In den anstehenden Beratungen über die künftige europäische Forschungsförderung müssten die sehr unterschiedlichen Wertvorstellungen der EU-Staaten berücksichtigt werden. Das deutsche Modell der Stichtagsregelung könnte dabei ein möglicher Kompromiss sein. Lässt sich dieser nicht durchsetzen, sollte mit EU-Mitteln nur Forschung gefördert werden, die in allen Ländern erlaubt ist.