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Reproduktionsmedizin und Stammzellenforschung
Soll die Europäische
Union aus ihren Mitteln Forschungsvorhaben finanzieren,
die in einzelnen Mitgliedstaaten aus ethischen Gründen
verboten sind? Diese Frage stand jetzt im Mittelpunkt
einer hochkarätig besetzten Fachkonferenz zum Thema
"Reproduktionsmedizin und Stammzellenforschung",
zu der die Hanns-Seidel-Stiftung in Brüssel mit renommierten
Teilnehmern aus Wissenschaft und Politik eingeladen hatte.
Unter der Schirmherrschaft des Fraktionskollegen Dr.
med. Peter Liese, MdEP, nahmen an der Konferenz neben
dem EU-Forschungskommissar Janez Potocnik und der Staatssekretärin
im Bayerischen Ministerium für Umwelt, Gesundheit
und Verbraucherschutz, Emilia Müller, namhafte Wissenschafter
auf dem Gebiet der Stammzellforschung teil. Margot von
Renesse, ehemalige Bundestagsabgeordnete und Mitglied
im Vorstand der deutschen Parkinson-Vereinigung, führte
in die Diskussion über das deutsche Stammzellgesetz
ein. Das Gesetz sieht - vereinfacht gesagt - vor, dass
die Forschung nur mit menschlichen embryonalen Stammzellen
erlaubt ist, die bereits vor Verabschiedung der Regelung
existierten. Damit ist einer "verbrauchenden"
Embryonenforschung ein Riegel vorgeschoben.
Im Verlauf der Diskussion wurde deutlich, dass dieses
Verbot in Deutschland keineswegs zum Stillstand der Forschung
führt - wie ein Hauptvorwurf der Kritiker lautet.
Vielmehr sind auch innerhalb des deutschen Rechtsrahmens
viel versprechende Forschungsprojekte mit Stammzellen
möglich. Dabei zeigte sich, dass in der jüngsten
Zeit gerade auf dem Gebiet der adulten Stammzellforschung
bemerkenswerte Erfolge beim Kampf gegen schwere und schwerste
Krankheiten erzielt werden konnten.
Deutlich wurde aber auch, dass in der Europäischen
Union noch immer Klärungsbedarf besteht. Kommissar
Potocnik hob zwar hervor, dass in Europa strikte ethische
Grenzen zu gelten haben. Die Regelungen zur embryonalen
Stammzellforschung sind in den Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich.
Es gibt in der EU dazu keinen einheitlichen Wertungsmaßstab.
Während in Großbritannien, Belgien und Schweden
beispielsweise die Forschung mit embryonalen Stammzellen
erlaubt ist, verbieten Polen, Irland und Österreich
jegliche Forschung in diesem Bereich. Einem solch ausdrücklichen
Verbot der Forschung mit embryonalen Stammzellen wollte
sich der Forschungskommissar persönlich jedoch nicht
anschließen.
In ihrem Schlussvortrag skizzierte Angelika Niebler Lösungswege.
In den anstehenden Beratungen über die künftige
europäische Forschungsförderung müssten
die sehr unterschiedlichen Wertvorstellungen der EU-Staaten
berücksichtigt werden. Das deutsche Modell der Stichtagsregelung
könnte dabei ein möglicher Kompromiss sein.
Lässt sich dieser nicht durchsetzen, sollte mit EU-Mitteln
nur Forschung gefördert werden, die in allen Ländern
erlaubt ist.
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