Januar / Februar 2016

Mehr Rechte für Europas Internetnutzer

Mehr Rechte für Europas Internetnutzer

Wer will schon vergessen werden? Doch es gibt tatsächlich einen Bereich, da pocht die EU jetzt sogar darauf. Im Internet, das bekanntlich nichts verliert, soll es künftig ein offizielles "Recht auf Vergessenwerden" geben. Ein Recht darauf, dass auf Wunsch des Verbrauchers persönliche Daten aus den Speichern von Unternehmen auch wieder gelöscht werden müssen.

Es ist eine von mehreren neuen Regeln aus der überarbeiteten Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union. Die Überarbeitung war in meinen Augen bitter nötig, stammt das bisherige EU-Datenschutzgesetz doch noch aus dem Jahr 1996. Von der heutigen digitalisierten Welt mit Smartphones, sozialen Medien, Internetbanking und mehr waren wir damals noch weit entfernt. Doch ich halte es für wichtig, den Internetnutzern in Europa einen guten Schutz ihrer persönlichen Daten und Unternehmen einen einheitlichen Rechtsrahmen für alle EU-Länder garantieren. Auch mit Blick auf die weitere Entwicklung des digitalen Binnenmarktes. Allerdings dürfen kleine und mittlere Unternehmen nicht mit zu hohen Hürden in ihrer Entwicklung gehemmt werden. Die neuen Regeln dürfen keine neuen Geschäftsmodelle verhindern und keine Arbeitsplätze verhindern, darauf werden wir genau achten, wenn wir im Frühjahr über die neue Verordnung abstimmen werden.

Zu den neuen Vorschriften gehört aber auch, dass Daten nur nach ausdrücklicher Einwilligung des Nutzers verarbeitet werden dürfen. So soll man Herr seiner Daten bleiben. Derartige Einwilligungen sollen auch wieder zurückgezogen werden können. Bei Datenlecks oder gehackten Daten müssen die Anbieter die zuständigen Behörden schnellstmöglich informieren, damit die Nutzer geeignete Maßnahmen ergreifen können.

Auch das gehört dazu: In ganz Europa sollen Kinder unter einem bestimmten Alter künftig nur mit Zustimmung der Eltern ein Social-Media-Konto (zum Beispiel bei Facebook oder Instagram) eröffnen dürfen. Das "Kleingedruckte" im Netz wird abgeschafft. Die Verbraucher sollen in klarer, verständlicher Sprache und mit leicht verständlichen Symbolen informiert werden, bevor die Daten gespeichert werden. Alle Unternehmen, die mit sensiblen Daten arbeiten oder Verbraucher-Verhalten überwachen, brauchen Datenschutzbeauftragte. Firmen, die gegen die Regeln verstoßen, drohen Strafen von bis zu vier Prozent ihres Jahresumsatzes. Bei den nationalen Datenschutzbehörden, die die die Einhaltung der neuen Regeln überwachen sollen, werden zentrale Beschwerdestellen für die Bürger eingerichtet.