März 2016

Mehr Obst, Gemüse und Milch in Schulen

Mehr Obst, Gemüse und Milch in Schulen

Wussten Sie eigentlich, dass es einen Weltschulmilchtag gibt? Er wurde von der Welt-Ernährungs-Organisation der Vereinten Nationen ausgerufen und findet immer am letzten Mittwoch im September statt. In der EU haben wir bereits seit 1977 ein Schulmilchprogramm. 2009 wurde zudem ein Programm für Schulobst eingeführt. Beide Programme wurden von uns ins Leben gerufen, um den Verzehr von Obst, Gemüse und Milcherzeugnissen in Schulen zu fördern. Allein 2014 wurde so Obst an zehn Millionen, Milch sogar an 19 Millionen Kinder in der EU verteilt. Am Milchprogramm nehmen übrigens alle 28 Mitgliedsstaaten teil, beim Obst machen nur Großbritannien, Finnland und Schweden bisher nicht mit.

Eine gesunde und ausgewogene Ernährung ist die Grundlage für eine gute Gesundheit. Trotzdem ist der Verzehr von Obst, Gemüse und Milch in der EU rückläufig. Dem wollen wir Abgeordneten entgegensteuern. In Kinderhände gehören gesunde Lebensmittel! Deshalb haben wir nun die beiden Programme zusammengelegt und die jährliche Finanzspritze für die Verteilung um 20 Millionen Euro auf 250 Millionen Euro erhöht.

Es geht nicht einfach nur um die Verteilung von Lebensmitteln, wir haben auch Vorschriften zur Erziehung in das Programm reingepackt. So verpflichten sich die Mitgliedsstaaten, die am Schulprogramm teilnehmen, Kinder im Alter zwischen sechs und zehn Jahren über gesunde Ernährungsgewohnheiten, über lokale Nahrungsmittelketten, ökologischen Landbau, nachhaltige Erzeugung und die Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung aufzuklären. Dass Milch nicht einfach aus der Tüte kommt und Äpfel an Bäumen wachsen.

Es sollen vorrangig frische und lokale Produkte verteilt werden, Süßungsmittel und künstliche Geschmacksverstärker sind ausgeschlossen. Kindern soll auch die Landwirtschaft wieder näher gebracht werden, beispielsweise durch Besuche von Bauernhöfen.

Der Rat muss unseren Bedingungen noch formell zustimmen, dann können die neuen Vorschriften am 1. August 2017 in Kraft treten.