ßß Newsletter von Dr. Angelika Niebler

Dezember 2016

Waffenstillstand zwischen EU, Sportschützen und Jägern

Waffenstillstand zwischen EU, Sportschützen und Jägern

Kaum ein europäisches Gesetzgebungsvorhaben hat in den vergangenen Monaten für so viel Unruhe in der Bevölkerung gesorgt wie die Vorschläge der EU-Kommission zur Verschärfung des europäischen Waffenrechts. Eines vorab: Das Europäische Parlament hat sich im Laufe der Verhandlungen als verlässlicher Verhandlungsführer bewiesen, der die Sorgen und Ängste der Hunderttausenden von Sportschützen, Jägern und legalen Waffenbesitzern ernst genommen hat. Insbesondere die CSU-Europagruppe hat im laufenden Gesetzgebungsverfahren alles daran gesetzt, den rechtmäßigen Waffenbesitz durch Jäger sowie Gebirgs- oder Sportschützen nicht durch europäische Vorgaben und Bürokratie zu erschweren.

Was nun final zwischen Europäischen Parlament und Mitgliedstaaten verhandelt wurde, ist aus meiner Sicht - insbesondere vor dem Hintergrund der extrem kontroversen Positionen innerhalb des Europäischen Parlaments, aber auch zwischen Europäischem Parlament und Mitgliedstaaten - ein durchaus positives Ergebnis. Der Plan der EU-Kommission, eine verpflichtende medizinische Untersuchung für Waffenscheinbesitzer einzuführen, ist vom Tisch. Vielmehr sind die Mitgliedstaaten angehalten, ein Überwachungssystem einzurichten, das unter anderem auch medizinische und psychologische Befunde mit einbezieht. Im deutschen Recht ist dementsprechend keine Änderung erforderlich.

Zwar wird es in Bezug auf die Kategorisierung von Feuerwaffen einige Änderungen geben. Für Sportschützen dürfte dies jedoch wenig Konsequenzen haben. Details für den Waffenbesitz durch Sportschützen muss nun die Bundesregierung bei der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht regeln. Grundsätzlich müssen Sportschützen an offiziell anerkannten Wettbewerben oder Trainingseinheiten teilnehmen und seit mindestens 12 Monaten in einem Sportschützenverein Mitglied sein.

Sammler werden zwar künftig ebenfalls in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen, allerdings können auch hier die Mitgliedstaaten eine Ausnahmegenehmigung für Feuerwaffen der Kategorie A erteilen. Dass in diesem Fall strenge Sicherheitsanforderungen erfüllt werden müssen, ist meines Erachtens eine durchaus berechtigte Forderung.

Unabhängig von dem insgesamt positiv zu bewerteten Ergebnis bin ich weiterhin davon überzeugt, dass unser Fokus in Zukunft viel mehr auf die Bekämpfung von illegalem Waffenbesitz und -gebrauch gerichtet sein muss. So ist für mich der noch ausstehende Aktionsplan gegen den illegalen Handel mit Waffen und Sprengstoff unter Koordination und Kooperation aller Mitgliedstaaten wesentlich dringender, als es die Überarbeitung der Richtlinie über Schusswaffen gewesen ist.