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Sommer-Europa-Telegramm
2009/2 Der
Vertrag von Lissabon – was verändert sich nach außen? Als weltweit größte Handelsmacht und gleichzeitig wichtigste
Geberin von Entwicklungshilfe setzt sich die Europäische Union auf der ganzen
Welt für ihre Werte und Interessen ein. Probleme wie Sicherheit der
Energieversorgung, Klimawandel, nachhaltige Entwicklung, Wettbewerbsfähigkeit
oder Terrorismus können in unserer globalisierten Welt nicht von einem Land
allein bewältigt werden. Um dabei ihrer Rolle als „Global Player“
auch weiterhin gerecht zu werden, muss die EU in ihren Außenbeziehungen eine
klare Sprache sprechen. Die Grundlagen hierfür schafft der Vertrag von
Lissabon. So werden wichtige institutionelle Neuerungen die
Außenauswirkung der Union spürbar verbessern: Anstelle der im Sechs-Monate-Turnus
rotierenden Ratspräsidentschaft soll künftig ein „ständiger“ Präsident des
Europäischen Rates für eine Amtszeit von zweieinhalb Jahren ernannt werden.
Dieser soll – unterstützt vom neuen Hohen Vertreter für Außen- und
Sicherheitspolitik, der zugleich Vizepräsident der EU-Kommission wird - für
eine einheitliche Linie in der EU-Außenpolitik sorgen. Dadurch, dass
verschiedene Aspekte der Außenpolitik wie Diplomatie, Sicherheit, Handel,
Entwicklung, humanitäre Hilfe und internationale Verhandlungen miteinander
verknüpft werden, wird die Position der EU in ihren Beziehungen zu
Partnerländern und –organisationen auf der ganzen
Welt deutlicher. Die EU erhält somit durch den Vertrag von Lissabon nach
außen mehr Gewicht und ein schärferes Profil. Außerdem wird die Tätigkeit der EU durch einen neuen
Europäischen Auswärtigen Dienst verstärkt, der sich aus Bediensteten der
EU-Institutionen und der Mitgliedstaaten zusammensetzt und den Hohen
Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik in seiner Arbeit unterstützt. Ferner
wird im Vertrag die Rechtspersönlichkeit der Union verankert. Damit erhält
die EU die Möglichkeit, internationale Abkommen abzuschließen und
internationalen Organisationen beizutreten. Mit anderen Worten: die EU wird
als Einheit auftreten und handeln können. Dies bekräftigt der Vertrag von Lissabon auch durch die
Betonung der Grundsätze, auf die sich die Europäische Union stützt:
Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Grundfreiheiten, Achtung
der Menschenwürde, Gleichheit und Solidarität. Mit dem neuen Vertrag wird dabei
erstmals eine spezielle rechtliche Grundlage für humanitäre Hilfe geschaffen.
Ebenso eröffnet der Vertrag die Möglichkeit, ein Europäisches
Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe einzurichten. Last but not
least geht der Vertrag bei der Bestimmung der Rolle der EU in der Welt auch
auf die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik ein, die zum festen
Bestandteil der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik erklärt wird. So
wurde in den Vertrag u.a. eine „Solidaritätsklausel“ eingefügt, wonach
gemeinsames Handeln der Union und der Mitgliedstaaten gefordert wird, falls
ein Mitgliedstaat beispielsweise von einem Terroranschlag betroffen ist. Haben Sie zu diesem
Thema Fragen oder Anregungen? Dann schreiben Sie mir bitte! Mehr Informationen zu diesem Themenkomplex finden Sie
auf folgender Seite im Internet: Denkschrift des Auswärtigen Amtes zum Vertrag von Lissabon: http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Europa/Downloads/Denkschrift-lissabon.pdf |
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