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Sommer-Europa-Telegramm
2009/3 Der
Vertrag von Lissabon – was verändert sich nach innen? Menschenwürde,
Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Einhaltung der
Menschenrechte – so lauten die wichtigsten Werte der EU, die dem Vertrag von
Lissabon vorangestellt sind. Alle Mitgliedstaaten teilen diese Grundwerte,
die von jedem europäischen Land, das der Union beitreten möchte, geachtet
werden müssen. Mit dem Vertrag von
Lissabon erreicht der Schutz der Grundrechte eine neue Qualität. Er ebnet den
Weg für die Bestrebungen der Union, der Europäischen Menschenrechtskonvention
des Europarats beizutreten und stellt eine Stärkung der Charta der
Grundrechte der Europäischen Union dar. Somit erwirbt die EU einen Katalog
von politischen, wirtschaftlichen, sozialen und Bürgerrechten, die nicht nur
für die Union und ihre Institutionen, sondern (außer für Großbritannien
und Polen, die ein Opt-out haben) auch für die
Mitgliedstaaten bei der Anwendung und Umsetzung des Gemeinschaftsrechts
bindend werden. Alle grundlegenden
Rechte sind in der Charta in sechs Kapiteln zusammengefasst: Würde des
Menschen, Freiheit, Gleichheit, Solidarität, Bürgerrechte und justizielle Rechte. Sie garantiert zudem Rechte, die
nicht in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert sind,
beispielsweise das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten, Rechte im
Bereich der Bioethik oder das Recht auf eine gute Verwaltung. Bekräftigt
werden wichtige Schritte zur Ahndung von Diskriminierung wegen Geschlecht,
Rasse oder Hautfarbe. Erwähnung finden des Weiteren soziale Rechte in
Unternehmen, d. h. das Recht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf
Information sowie auf Kollektivverhandlungen und Kollektivmaßnahmen bis hin
zum Streik. Nicht zuletzt wird
mit dem Vertrag von Lissabon ein neues Recht eingeführt, das der Stimme der
Bürger in Europaangelegenheiten Gewicht verleiht:
Ein Begehren, das von mindestens 1 Million Bürgern aus mehreren
Mitgliedstaaten unterzeichnet wird, kann an die EU-Kommission gerichtet
werden, damit diese einen Vorschlag für einen Rechtsakt unterbreitet. Darüber hinaus wird
es für die Mitgliedstaaten durch den Vertrag einfacher, ernsthafte
grenzüberschreitende Bedrohungen – wie die Vogelgrippe oder jüngst die
Schweinegrippe – zum Schutz der europäischen Bürger im Vorfeld besser zu
beobachten und im Krisenfall all ihre Ressourcen kohärent und zusammenhängend
zu mobilisieren. Der Vertrag stärkt
außerdem die Rolle der Regionen, indem er dem Ausschuss der Regionen erstmals
Klagerecht einräumt und das Subsidiaritätsprinzip von der nationalen und
regionalen Ebene auf die lokale Ebene ausweitet. Damit ist der Vertrag von
Lissabon das erste europäische Rechtsdokument, das wesentlich zur Wahrung des
kommunalen Selbstverwaltungsrechts beiträgt. Auch die Eurozone,
die alle Länder umfasst, die den Euro als gemeinsame Währung haben, wird dank
des Vertrags von Lissabon reibungsloser funktionieren. So wird die Kommission
u.a. eine „direkte“ Warnung an die Mitgliedstaaten richten können, deren
mangelhafte Haushaltsdisziplin das ordnungsgemäße Funktionieren der Eurozone
gefährdet. Angesichts der finanziellen Krise, in die die Welt im
Herbst des vergangenen Jahres geraten ist, lässt dieses Instrument
in Zukunft auf nachhaltigeres Wirtschaften der Euro-Länder hoffen. Haben Sie zu diesem
Thema Fragen oder Anregungen? Dann schreiben Sie mir bitte! Mehr Informationen zu diesem Themenkomplex finden Sie auf
folgender Seite im Internet: Denkschrift des Auswärtigen Amtes zum
Vertrag von Lissabon: http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Europa/Downloads/Denkschrift-lissabon.pdf |
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