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September 2009/1 Energieeffizienz
von Gebäuden – Beratungen gehen in die zweite Runde Der Einsatz von energieeffizienten Bauweisen
und erneuerbaren Energien in Gebäuden lohnt sich – dennoch sollte auch auf
europäischer Ebene besser über ein Anreizsystem nachgedacht werden, als
kommunale Kassen und den Steuerzahler in Krisenzeiten noch stärker zu
belasten. Hintergrund dieser Überlegung ist die in dieser Woche angelaufene
zweite Lesung der EU-Richtlinie zur Energieeffizienz von Gebäuden. Die erste
Lesung hatte das Parlament bereits im April abgeschlossen, eine zweite Lesung wurde in der neuen Legislaturperiode
notwendig, da der Rat die Änderungswünsche des Parlaments nicht annahm. Aufmerksame Leser werden sich erinnern: im
Sommer 2008 war Energieeffizienz das zentrale Thema einer Serie von
Europa-Telegrammen, darunter auch eines zur Energieeffizienz in Gebäuden. Die
darin erwähnte Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden befindet
sich nun in der Beratung und soll neue Mindestanforderungen an die
Gesamtenergieeffizienz neuer und bestehender Gebäude festlegen. Nach der im April in erster Lesung vom Parlament
verabschiedeten legislativen Entschließung sollen beispielsweise alle
Neubauten der öffentlichen Hand bis 2016 energieneutral sein. Das
bedeutet, dass der jährliche Energieverbrauch eines Gebäudes
durch Effizienzmaßnahmen nicht höher sein darf als die im Gebäude selbst
erzeugte regenerative Energie (wie z. B. Solarstrom). Auch an die
Energieausweise, die bisher den Energieverbrauch von Gebäuden dokumentiert
haben, werden neue Anforderungen gestellt. Sie sollen künftig Empfehlungen
enthalten, wie die Energieeffizienz verbessert werden kann. Diese Ideen sind
selbstverständlich richtig und zukunftsweisend. Vor dem Hintergrund der angespannten
Kassenlage der Länder und Kommunen muss aber die Frage gestellt werden, ob
die teuren energieneutralen Gebäude derzeit überhaupt finanzierbar
sind. Auch müssen die Kommunen nach dem Vorschlag des Parlaments nun
alle Empfehlungen, die im Energieausweis enthalten sind, umsetzen. Das
bedeutet weitere Kosten. Wir können die Kommunen
und letztlich auch die Steuerzahler nicht überlasten. Bei einigen Punkten
wird es deutliche Abstriche geben müssen, sonst ist der bürokratische und
finanzielle Aufwand viel zu hoch. Städte und Gemeinden sind mit weit über
100.000 Gebäuden, insbesondere mit über 40.000 Schulen und ca. 50.000
Kindergärten, nicht nur der größte öffentliche Gebäudebesitzer, sondern damit
auch ein maßgeblicher Verbraucher von Energie in Deutschland. Die
Energiekosten stellen neben den Personal- und Sozialkosten sowie den
Zinsbelastungen bereits heute mit 2,6 Milliarden Euro den viertgrößten Faktor
in den kommunalen Haushalten dar. Eine Entlastung dieses
Postens durch energieeffizientere Gebäude ist sehr begrüßenswert, kann aber
nur funktionieren, wenn die Kommunen die Investitionslasten nicht allein tragen
müssen. Energie-Contracting und andere wirtschaftliche
Anreizsysteme, wie sie für die energetische Sanierung von Gebäuden bestehen,
sind für Neubauten noch nicht ausreichend vorhanden und es gibt nur wenige
Architekten, die auf den Bau energieneutraler Gebäude geschult sind. Es ist
daher verfrüht, eine Bauweise gesetzlich zum Standard zu erklären, die
momentan für den Steuerzahler finanziell kaum tragbar ist. Haben Sie zu diesem
Thema Fragen oder Anregungen? Dann schreiben Sie mir bitte! Mehr Informationen zu diesem Themenkomplex finden Sie auf den
folgenden Seiten im Internet: Sommer-Europa-Telegramm 2008/2
„Energieeffizienz in Gebäuden“: http://www.angelika-niebler.de/telegramm/telegramm_77.htm Vorschlag der Europäischen Kommission zur
Änderung der Richtlinie zur Gebäudeenergieeffizienz: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2008:0780:FIN:DE:PDF Bericht des Europäischen Parlaments, 1.
Lesung: Studie zur Energieeffizienz von Gebäuden
(Englisch): http://www.europarl.europa.eu/activities/committees/studies/download.do?file=24491 |
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