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Februar 2006 / 2 |
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13 Fragen und Antworten zur geplanten
Dienstleistungsrichtlinie Am 16. Februar 2006 wird das Europäische Parlament in
erster Lesung über die auch in Deutschland viel diskutierte
Dienstleistungsrichtlinie abstimmen. In den letzten Wochen und Monaten hat
der Entwurf dieser Richtlinie für einigen Gesprächsstoff gesorgt. Viele
Argumente wurden gegen die Richtlinie vorgebracht, die mit ihr nichts zu tun
haben. Die wichtigsten Fragen habe ich nachfolgend aufgegriffen: 1. Warum
braucht Europa eigentlich die Dienstleistungsrichtlinie? Obwohl die Dienstleistungsfreiheit bereits seit 1957 im
EG-Vertrag festgeschrieben ist, kommt es im Alltag immer wieder zu Klagen,
weil einzelne Mitgliedstaaten ihre Märkte abschotten wollen. So wurde der
Europäische Gerichtshof zwischenzeitlich in
140 Fällen angerufen, um über Behinderungen der Dienstleistungsfreiheit
zu entscheiden. Deshalb soll jetzt endlich eine einheitliche Regelung
geschaffen werden. 2. Warum
unterstützt die CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament die
Dienstleistungsrichtlinie? Die CDU/CSU-Gruppe unterstützt die Richtlinie, da durch
die Dienstleistungsfreiheit mehr Wachstum und Beschäftigung in Europa
erwartet werden kann. Bereits heute ist der Dienstleistungsbereich der
wichtigste Wirtschaftssektor. Vom geplanten Bürokratieabbau werden in
Deutschland vor allem kleine und mittelständische Unternehmen profitieren,
die ihre Dienstleistungen besser
grenzüberschreitend anbieten können. 3. Profitieren
denn nicht vor allem die anderen EU-Mitgliedsstaaten? Nein. Fast in jedem EU-Mitgliedstaat gibt es Beispiele,
wie ausländische Anbieter benachteiligt werden. In Belgien müssen alle Kräne, mit denen
gearbeitet wird, alle drei Monate einer technischen Kontrolle unterzogen
werden, was vor allem mit erheblichen zusätzlichen Kosten verbunden ist, ohne
mehr Sicherheit zu bringen. Zum Vergleich: In Deutschland werden Kräne
ohnehin jährlich vom TÜV geprüft. Nach Umsetzung der Richtlinie muss diese
Prüfung ausbleiben. Kostenintensive Doppelprüfungen sind damit hinfällig. In den Niederlanden haben es ausländische
Handwerker besonders schwer, wenn sie ihr eigenes Material mitbringen. Denn
die kurzfristige Nutzung eines nicht im Land zugelassenen Fahrzeugs zum
Materialtransport ist verboten. Andererseits kann ein Fahrzeug aber nur
zugelassen werden, wenn in den Niederlanden eine Niederlassung besteht.
Ergebnis: Kein Handwerker aus den Grenzgebieten kann dort seine
Leistungen anbieten. In Frankreich müssen Servicetechniker 8 Tage vor
der Einreise angemeldet werden. Eine klare Benachteiligung für ausländische
Unternehmen: Wie soll unter diesen Bedingungen ein Aufzug oder eine Maschine
verkauft werden, bei denen heute eine 24-Stunden-Servicegarantie Standard
ist? 4. Wem nützt
denn eigentlich die Dienstleistungsrichtlinie? Ganz klar, dem Mittelstand.
Vielfach sind komplizierte oder bürokratische Regelungen für große
Unternehmen leichter zu verkraften. Schwierig ist es für kleine und
mittelständische Unternehmen, die vor allem in Deutschland besonders viele
Ausbildungs- und Arbeitsplätze schaffen. Deshalb zielt die
Dienstleistungsrichtlinie vor allem auf eine Erleichterung der Vorschriften
zu Gunsten der kleinen und mittleren Unternehmen. Das führt zu mehr
Arbeitsplätzen - gerade auch in Deutschland! 5. Öffnet die
Dienstleistungsrichtlinie nicht gerade bei uns der Niedriglohnkonkurrenz Tür
und Tor - zu Lasten unserer eigenen
Handwerksbetriebe? Viele Menschen in Deutschland sind verunsichert,
weil oftmals ausländische Handwerker von Auftraggebern gegenüber deutschen
Handwerksbetrieben bevorzugt werden. Es gibt hier Probleme, die aber nichts
mit der Dienstleistungsrichtlinie zu tun haben. Sie resultieren vielmehr aus
zuviel Bürokratie, an der die vormalige Bundesregierung einen erheblichen
Anteil hat und aus der Konsumzurückhaltung der Deutschen, die kleinere
Reparaturen lieber selbst und mit Material aus dem Baumarkt erledigen oder
einen billigeren ausländischen Anbieter nehmen, anstatt eine ortsansässige,
mit anderen Arbeitskosten betriebene Werkstatt zu beauftragen. Gerade auch vor diesem Hintergrund kann die
Dienstleistungsrichtlinie zu Verbesserungen führen. Wenn die Behörden dann
endlich grenzüberschreitend zusammenarbeiten, können sie Informationen über
angebliche Ich - AGs, Scheinselbständigkeit und die Zahlung von
Sozialversicherungsgebühren austauschen. Die Dienstleistungsrichtlinie kann
durch bessere Kontrollmöglichkeiten einen wichtigen Beitrag im Kampf gegen
Schwarzarbeit und für einen erhöhten Verbraucherschutz leisten. 6. Was hat es mit dem so genannten „Herkunftslandprinzip“ auf sich? Darüber gab es in der Tat eine heftige Diskussion. Nach
dem Willen des Parlaments soll das Herkunftslandprinzip aus dem
Richtlinientext gestrichen werden. Ziel ist ein ausgewogenes Zusammenspiel
aus dem Recht auf Dienstleistungsfreiheit und den Bestimmungen des Landes, in
dem die Dienstleistung erbracht wird. Die Mitgliedstaaten können somit in
jedem Fall auf die Einhaltung von wichtigen Vorschriften bestehen, wenn sie
aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, des Gesundheits- und
Umweltschutzes oder zur Vorbeugung gegen besondere Risiken am Ort der Dienstleistungserbringung
gerechtfertigt sind. Es gilt also der generelle Vorbehalt für das Recht des
Bestimmungslandes. 7. Führt die
Dienstleistungsrichtlinie nicht zu "Sozialdumping"? Nein, denn unser System der Sozialen Marktwirtschaft
wird nicht angegriffen. Das gesamte Arbeits- und Sozialrecht wurde aus der
Richtlinie herausgenommen. Weder Arbeitsverträge, noch der Arbeitsschutz,
noch Tarifverträge werden durch die Richtlinie berührt. Die
Entsenderichtlinie hat ausdrücklich Vorrang vor der Dienstleistungsrichtlinie.
8. Stimmt es,
dass Krankenhäuser und Altenheime in Deutschland schließen müssten, wenn die
Dienstleistungsrichtlinie in Kraft tritt? Diese Behauptung ist falsch, denn Dienstleistungen von
allgemeinem Interesse, d.h. solche Dienstleistungen, die solidarisch bzw.
steuerfinanziert sind, werden von der Richtlinie nicht erfasst. Außerdem ist
sichergestellt, dass die Richtlinie weder die Liberalisierung von
Daseinsvorsorge noch die Privatisierung von öffentlichen Unternehmen
bezweckt. Den Besonderheiten von Dienstleistungen von allgemeinem
wirtschaftlichem Interesse, d.h. solchen, die entgeltlich, aber im Rahmen
eines staatlichen Regelungsregimes erbracht werden, wird im Rahmen der
Richtlinie Rechnung getragen. 9. Es wird
behauptet, die Richtlinie würde soziale und ökologische Rechte europaweit
einschränken. Ist dies richtig? Diese Behauptung ist falsch, weil die Richtlinie die
Tarifautonomie, den Arbeitsschutz und umweltrechtliche Maßnahmen vollkommen
unberührt lässt! 10. Wie
steht es um die Wahrung der Arbeitnehmerinteressen? Die Dienstleistungsrichtlinie sichert den bestehenden
Arbeitsschutz. Auch das Tarifrecht wird durch die Richtlinie nicht berührt.
Entsprechende Änderungsanträge bringt die CSU/CSU-Fraktion ins Plenum ein, so
wie wir von Beginn der Debatte um die Dienstleistungsrichtlinie auch die
Interessen der Arbeitnehmer im Blick hatten. Aus unserer Sicht wird die
Richtlinie dazu führen, dass im Mittelstand neue Arbeitsplätze entstehen und
bestehende Arbeitsplätze gesichert werden. Das nützt den Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmern in Deutschland. 11. Warum sind
gerade die Gewerkschaften so vehement gegen die Dienstleistungsrichtlinie? Die Kritik hat sich in erster Linie am ursprünglichen
Kommissionstext, der nach dem ehemaligen holländischen Kommissar auch als
"Bolkestein-Richtlinie" bezeichnet wird,
entzündet. Nach Meinung der Gewerkschaften war dieser Entwurf zu
marktliberal. Dieser Text ist jedoch längst vom Tisch. Die großen Fraktionen
haben sich für erhebliche Veränderungen ausgesprochen, die auch vom Plenum
angenommen werden dürften. So wurde beispielsweise der Anwendungsbereich der
Richtlinie deutlich eingeschränkt. Das umstrittene Herkunftslandsprinzip
wurde im Text gestrichen und durch eine weit ausgewogenere
Regelung ersetzt. 12. Ab wann
würde die Dienstleistungsrichtlinie in Kraft treten? Dies steht gegenwärtig noch nicht fest. Vielmehr hängt
es vom weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens ab. Am 16. Februar 2006
wird das Europäische Parlament aller Voraussicht nach seine Erste Lesung
beenden. Danach ist der Rat am Zug. Das Gesetzgebungsverfahren kann sich über
mehrere Lesungen hinweg ziehen. 13. Was ändert sich durch die Richtlinie
in Deutschland? Im Ergebnis nichts. Die Dienstleistungsrichtlinie
eröffnet für uns Deutsche die wir schon seit Jahren einen nahe vollständig liberalisierten Markt haben, die Chance, unsere Produkte
und Dienstleistungen ins europäische Ausland anzubieten. Dort gibt es weit
mehr bürokratische Hürden für unsere Anbieter, die gerade durch die Richtlinie
aufgehoben werden würden. Diese
Fragen und Antworten können Sie demnächst auch auf meiner Internetseite
einsehen und gerne als Link weitersenden: http://www.angelika-niebler.de Haben Sie zu diesem Thema Fragen oder Anregungen? Dann
schreiben Sie mir bitte! Mehr Informationen zu diesem
Themenkomplex finden Sie auf folgenden Seiten im Internet: Vorschlag der
Kommission zur Dienstleistungsrichtlinie http://europa.eu.int/eur-lex/lex/LexUriServ/site/de/com/2004/com2004_0002de02.pdf Geänderte
Fassung des Binnenmarktausschusses des Europäischen Parlaments Informationsseite
der Kommission zur Dienstleistungsrichtlinie http://europa.eu.int/comm/internal_market/services/services-dir/index_de.htm |
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