Februar 2006 / 2

13 Fragen und Antworten zur geplanten Dienstleistungsrichtlinie

Am 16. Februar 2006 wird das Europäische Parlament in erster Lesung über die auch in Deutschland viel diskutierte Dienstleistungsrichtlinie abstimmen. In den letzten Wochen und Monaten hat der Entwurf dieser Richtlinie für einigen Gesprächsstoff gesorgt. Viele Argumente wurden gegen die Richtlinie vorgebracht, die mit ihr nichts zu tun haben. Die wichtigsten Fragen habe ich nachfolgend aufgegriffen:

1. Warum braucht Europa eigentlich die Dienstleistungsrichtlinie?

Obwohl die Dienstleistungsfreiheit bereits seit 1957 im EG-Vertrag festgeschrieben ist, kommt es im Alltag immer wieder zu Klagen, weil einzelne Mitgliedstaaten ihre Märkte abschotten wollen. So wurde der Europäische Gerichtshof zwischenzeitlich in  140 Fällen angerufen, um über Behinderungen der Dienstleistungsfreiheit zu entscheiden. Deshalb soll jetzt endlich eine einheitliche Regelung geschaffen werden.

2. Warum unterstützt die CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament die Dienstleistungsrichtlinie?

Die CDU/CSU-Gruppe unterstützt die Richtlinie, da durch die Dienstleistungsfreiheit mehr Wachstum und Beschäftigung in Europa erwartet werden kann. Bereits heute ist der Dienstleistungsbereich der wichtigste Wirtschaftssektor. Vom geplanten Bürokratieabbau werden in Deutschland vor allem kleine und mittelständische Unternehmen profitieren, die ihre  Dienstleistungen besser grenzüberschreitend anbieten können.

3. Profitieren denn nicht vor allem die anderen EU-Mitgliedsstaaten?

Nein. Fast in jedem EU-Mitgliedstaat gibt es Beispiele, wie ausländische Anbieter benachteiligt werden.

In Belgien müssen alle Kräne, mit denen  gearbeitet wird, alle drei Monate einer technischen Kontrolle unterzogen werden, was vor allem mit erheblichen zusätzlichen Kosten verbunden ist, ohne mehr Sicherheit zu bringen. Zum Vergleich: In Deutschland werden Kräne ohnehin jährlich vom TÜV geprüft. Nach Umsetzung der Richtlinie muss diese Prüfung ausbleiben. Kostenintensive Doppelprüfungen sind damit hinfällig.

In den Niederlanden haben es ausländische Handwerker besonders schwer, wenn sie ihr eigenes Material mitbringen. Denn die kurzfristige Nutzung eines nicht im Land zugelassenen Fahrzeugs zum Materialtransport ist verboten. Andererseits kann ein Fahrzeug aber nur zugelassen werden, wenn in den Niederlanden eine Niederlassung besteht. Ergebnis: Kein Handwerker aus den Grenzgebieten kann dort seine Leistungen anbieten.

In Frankreich müssen Servicetechniker 8 Tage vor der Einreise angemeldet werden. Eine klare Benachteiligung für ausländische Unternehmen: Wie soll unter diesen Bedingungen ein Aufzug oder eine Maschine verkauft werden, bei denen heute eine 24-Stunden-Servicegarantie Standard ist?

4. Wem nützt denn eigentlich die Dienstleistungsrichtlinie?

Ganz klar, dem Mittelstand. Vielfach sind komplizierte oder bürokratische Regelungen für große Unternehmen leichter zu verkraften. Schwierig ist es für kleine und mittelständische Unternehmen, die vor allem in Deutschland besonders viele Ausbildungs- und Arbeitsplätze schaffen. Deshalb zielt die Dienstleistungsrichtlinie vor allem auf eine Erleichterung der Vorschriften zu Gunsten der kleinen und mittleren Unternehmen. Das führt zu mehr Arbeitsplätzen - gerade auch in Deutschland!

5. Öffnet die Dienstleistungsrichtlinie nicht gerade bei uns der Niedriglohnkonkurrenz Tür und Tor  - zu Lasten unserer eigenen Handwerksbetriebe?

 Viele Menschen in Deutschland sind verunsichert, weil oftmals ausländische Handwerker von Auftraggebern gegenüber deutschen Handwerksbetrieben bevorzugt werden. Es gibt hier Probleme, die aber nichts mit der Dienstleistungsrichtlinie zu tun haben. Sie resultieren vielmehr aus zuviel Bürokratie, an der die vormalige Bundesregierung einen erheblichen Anteil hat und aus der Konsumzurückhaltung der Deutschen, die kleinere Reparaturen lieber selbst und mit Material aus dem Baumarkt erledigen oder einen billigeren ausländischen Anbieter nehmen, anstatt eine ortsansässige, mit anderen Arbeitskosten betriebene Werkstatt zu beauftragen.

Gerade auch vor diesem Hintergrund kann die Dienstleistungsrichtlinie zu Verbesserungen führen. Wenn die Behörden dann endlich grenzüberschreitend zusammenarbeiten, können sie Informationen über angebliche Ich - AGs, Scheinselbständigkeit und die Zahlung von Sozialversicherungsgebühren austauschen. Die Dienstleistungsrichtlinie kann durch bessere Kontrollmöglichkeiten einen wichtigen Beitrag im Kampf gegen Schwarzarbeit und für einen erhöhten Verbraucherschutz leisten.

6. Was hat es mit dem so genannten „Herkunftslandprinzip“ auf sich? 

Darüber gab es in der Tat eine heftige Diskussion. Nach dem Willen des Parlaments soll das Herkunftslandprinzip aus dem Richtlinientext gestrichen werden. Ziel ist ein ausgewogenes Zusammenspiel aus dem Recht auf Dienstleistungsfreiheit und den Bestimmungen des Landes, in dem die Dienstleistung erbracht wird. Die Mitgliedstaaten können somit in jedem Fall auf die Einhaltung von wichtigen Vorschriften bestehen, wenn sie aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, des Gesundheits- und Umweltschutzes oder zur Vorbeugung gegen besondere Risiken am Ort der Dienstleistungserbringung gerechtfertigt sind. Es gilt also der generelle Vorbehalt für das Recht des Bestimmungslandes.

7. Führt die Dienstleistungsrichtlinie nicht zu "Sozialdumping"?

Nein, denn unser System der Sozialen Marktwirtschaft wird nicht angegriffen. Das gesamte Arbeits- und Sozialrecht wurde aus der Richtlinie herausgenommen. Weder Arbeitsverträge, noch der Arbeitsschutz, noch Tarifverträge werden durch die Richtlinie berührt. Die Entsenderichtlinie hat ausdrücklich Vorrang vor der Dienstleistungsrichtlinie.

8. Stimmt es, dass Krankenhäuser und Altenheime in Deutschland schließen müssten, wenn die Dienstleistungsrichtlinie in Kraft tritt?

Diese Behauptung ist falsch, denn Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, d.h. solche Dienstleistungen, die solidarisch bzw. steuerfinanziert sind, werden von der Richtlinie nicht erfasst. Außerdem ist sichergestellt, dass die Richtlinie weder die Liberalisierung von Daseinsvorsorge noch die Privatisierung von öffentlichen Unternehmen bezweckt. Den Besonderheiten von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, d.h. solchen, die entgeltlich, aber im Rahmen eines staatlichen Regelungsregimes erbracht werden, wird im Rahmen der Richtlinie Rechnung getragen.

9. Es wird behauptet, die Richtlinie würde soziale und ökologische Rechte europaweit einschränken. Ist dies richtig?

Diese Behauptung ist falsch, weil die Richtlinie die Tarifautonomie, den Arbeitsschutz und umweltrechtliche Maßnahmen vollkommen unberührt lässt!

 10. Wie steht es um die Wahrung der Arbeitnehmerinteressen?

Die Dienstleistungsrichtlinie sichert den bestehenden Arbeitsschutz. Auch das Tarifrecht wird durch die Richtlinie nicht berührt. Entsprechende Änderungsanträge bringt die CSU/CSU-Fraktion ins Plenum ein, so wie wir von Beginn der Debatte um die Dienstleistungsrichtlinie auch die Interessen der Arbeitnehmer im Blick hatten. Aus unserer Sicht wird die Richtlinie dazu führen, dass im Mittelstand neue Arbeitsplätze entstehen und bestehende Arbeitsplätze gesichert werden. Das nützt den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Deutschland.

11. Warum sind gerade die Gewerkschaften so vehement gegen die  Dienstleistungsrichtlinie?

Die Kritik hat sich in erster Linie am ursprünglichen Kommissionstext, der nach dem ehemaligen holländischen Kommissar auch als "Bolkestein-Richtlinie" bezeichnet wird, entzündet. Nach Meinung der Gewerkschaften war dieser Entwurf zu marktliberal. Dieser Text ist jedoch längst vom Tisch. Die großen Fraktionen haben sich für erhebliche Veränderungen ausgesprochen, die auch vom Plenum angenommen werden dürften. So wurde beispielsweise der Anwendungsbereich der Richtlinie deutlich eingeschränkt. Das umstrittene Herkunftslandsprinzip wurde im Text gestrichen und durch eine weit ausgewogenere Regelung ersetzt.

12. Ab wann würde die Dienstleistungsrichtlinie in Kraft treten?

Dies steht gegenwärtig noch nicht fest. Vielmehr hängt es vom weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens ab. Am 16. Februar 2006 wird das Europäische Parlament aller Voraussicht nach seine Erste Lesung beenden. Danach ist der Rat am Zug. Das Gesetzgebungsverfahren kann sich über mehrere Lesungen hinweg ziehen.  

 13. Was ändert sich durch die Richtlinie in Deutschland?

Im Ergebnis nichts. Die Dienstleistungsrichtlinie eröffnet für uns Deutsche die wir schon seit Jahren einen nahe vollständig liberalisierten Markt haben, die Chance, unsere Produkte und Dienstleistungen ins europäische Ausland anzubieten. Dort gibt es weit mehr bürokratische Hürden für unsere Anbieter, die gerade durch die Richtlinie aufgehoben werden würden.

Diese Fragen und Antworten können Sie demnächst auch auf meiner Internetseite einsehen und gerne als Link weitersenden: http://www.angelika-niebler.de

Haben Sie zu diesem Thema Fragen oder Anregungen? Dann schreiben Sie mir bitte!

Mehr Informationen zu diesem Themenkomplex finden Sie auf folgenden Seiten im Internet:

Vorschlag der Kommission zur Dienstleistungsrichtlinie

http://europa.eu.int/eur-lex/lex/LexUriServ/site/de/com/2004/com2004_0002de02.pdf

Geänderte Fassung des Binnenmarktausschusses des Europäischen Parlaments

http://www.europarl.ep.ec/omk/sipade3?PUBREF=-//EP//NONSGML+REPORT+A6-2005
0409+0+DOC+PDF+V0//DE&L=DE&LEVEL=1&NAV=S&LSTDOC=Y

Informationsseite der Kommission zur Dienstleistungsrichtlinie

http://europa.eu.int/comm/internal_market/services/services-dir/index_de.htm

 

 

 

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