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Februar 2010/1 Die USA
und der gläserne Bürger - Europaabgeordnete
können Legalisierung der Weitergabe von Bankdaten noch verhindern Heute, am 1. Februar, tritt das umstrittene SWIFT-Abkommen zur Weitergabe von Bankdaten aus der
Europäischen Union an die USA in Kraft. Dass es ohne die Zustimmung des
Europäischen Parlaments so weit kommen konnte, bewerten viele Abgeordnete als
offene Provokation. Denn der Rat übermittelte dem Parlament den Text des
vorläufigen Abkommens erst am vergangenen Montag, so dass eine rechtzeitige Abstimmung
nicht mehr möglich war. Diese findet nun am 10. Februar statt. Angeblich ist
die Verzögerung der Übermittlung durch die notwendige Übersetzung in alle
EU-Amtssprachen verursacht worden – ein fadenscheiniger Grund. Dieser kleine Skandal ist Teil eines
größeren, der mit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 in den USA
begann. Unmittelbar nach den Anschlägen trat die US-amerikanische Regierung
an die internationale Genossenschaft der Banken, die Society for Worldwide Interbank
Financial Telecommunication (kurz: SWIFT) heran und
bat um die Weitergabe vertraulicher Daten über Finanztransaktionen, der das
Direktorium und ein Kontrollgremium der Genossenschaft freiwillig Folge
leisteten. Seit diesem Zeitpunkt hatten das amerikanische Finanzministerium und
mutmaßlich die amerikanischen Geheimdienste Zugriff auf alle Buchungen, die
im SWIFT-Rechenzentrum in den Niederlanden
registriert wurden. Damit war der Geldverkehr in Europa für die USA ein
offenes Buch, da über dieses Rechenzentrum fast alle Vorgänge des
innereuropäischen Zahlungsverkehrs elektronisch abgewickelt wurden. Seit Ende 2009 operiert SWIFT von einem
Standort in Zürich aus, auf den die US-Behörden keinen Zugriff mehr haben. Nach
starkem Druck aus Washington beschlossen die EU-Außenminister jedoch im
Sommer 2009, ein Abkommen auszuhandeln, das den Vereinigten Staaten den
Zugriff auf die europäischen Überweisungsdaten – darunter auch Name, Adresse
und Kontonummer - weiterhin ermöglichen soll. Diese SWIFT-Abkommen
genannte Vereinbarung ist auf eine Laufzeit von 9 Monaten beschränkt und
stellt die Grundlage für ein dauerhaftes Abkommen dar, das in den kommenden
Monaten ausgearbeitet werden soll. Das Europäische Parlament hat bei den
anstehenden Verhandlungen aufgrund des Vertrags von Lissabon ein Mitspracherecht,
während für das nun in Kraft getretene Interimsabkommen lediglich seine
Zustimmung erforderlich ist. Doch dieses Zustimmungsrecht gibt dem
Parlament die Macht, das aktuell gültige Abkommen auszusetzen. Dass es so
weit kommt, ist nahezu sicher, denn wie ich fühlen sich viele Abgeordnete nicht
nur vom Ministerrat übergangen, sondern hegen auch berechtigte Zweifel
gegenüber der Notwendigkeit der Datenweitergabe für die Terrorismusbekämpfung
und den Zusagen der USA hinsichtlich des Datenschutzes. Sehr fragwürdig ist
auch, warum bis dato nicht der gesamte Text des Abkommens an das Europäische
Parlament übermittelt wurde – eine Anlage wird aus Geheimhaltungsgründen vom
Rat nach wie vor unter Verschluss gehalten. Als Voraussetzung für die Zustimmung zu
einem internationalen Abkommen gilt für die CSU und die EVP-Fraktion: für
europäische Daten müssen europäische Datenschutzstandards gelten und
Menschen, die sich ungerecht behandelt und der Datenkontrolle ausgeliefert
fühlen, müssen ein Widerspruchsrecht erhalten. Der Attentatsversuch in
Detroit hat zudem gezeigt, dass das Sammeln von Daten allein keinen
Terroranschlag verhindern kann – sie müssen auch ausgewertet und miteinander
verknüpft werden. Neben der EVP haben nahezu alle anderen Fraktionen ebenfalls
Widerstand gegen die aktuellen SWIFT-Regelungen angekündigt. Sollte das Parlament in der kommenden
Straßburgwoche gegen das Interimsabkommen stimmen, müsste ein komplett neues
Abkommen mit den USA ausgehandelt werden. Mit den daraus möglicherweise
resultierenden transatlantischen Verstimmungen könnten wir leben. Haben Sie zu diesem
Thema Fragen oder Anregungen? Dann schreiben Sie mir bitte! Mehr Informationen zu
diesem Themenkomplex finden Sie auf der folgenden Seite im Internet: Entscheidung des Rates über das SWIFT-Abkommen (Englisch): http://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2009_2014/documents/libe/dv/csl_16110/csl_16110en.pdf |
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