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März 2010/2 Mit dem
Handy sicher im Internet surfen - Neue EU-Regelung schützt vor Kostenexplosion
im Ausland Schon mal erlebt? Im Urlaub oder auf
Geschäftsreise im Ausland rufen Sie nur mal schnell Ihre E-Mails ab und laden
dabei auf Ihrem Handy automatisch eine Datei herunter, die Sie von einem
Freund oder Kollegen zugeschickt bekommen haben. Wahrscheinlich ist es nichts
Wichtiges, etwas, was Sie sich auch ein paar Tage später zuhause noch hätten
ansehen können. Doch dort wartet dann die böse Überraschung: eine völlig
überhöhte Handy-Rechnung. So ähnlich widerfuhr es einem deutschen
Urlauber, dem für ein Fernsehprogramm, das er letztes Jahr während einer
Reise nach Frankreich heruntergeladen hatte, nach seiner Rückkehr eine
Rechnung in Höhe von 46.000 Euro präsentiert wurde. Auf die für den
Datenverkehr anfallenden Kosten war er nicht hingewiesen worden. Mit der Möglichkeit einer solchen
Kostenexplosion im Ausland ist jetzt Schluss. Dem mobilen Surfen im Internet wird
ein Kostendeckel aufgesetzt, der ab dem 1. Juli 2010 einheitlich für alle
Handynutzer in der EU gilt. Als Obergrenze hat das Europäische Parlament 50
Euro inkl. Mehrwertsteuer durchgesetzt. Erreicht der Anwender die Marke von
rund 40 Euro, so muss der Netzbetreiber den Kunden warnen. Ist die Grenze erreicht,
muss der Anbieter den Zugang zunächst sperren und den Kunden erneut auf die
Kosten hinweisen. Zudem muss der Mobilfunkbetreiber den Anwender darüber
informieren, wie der Dienst weiter genutzt werden kann und welche Kosten
entstehen. Schon seit dem 1. März 2010 können Kunden
bei Interesse diesen Schutz-Mechanismus bei ihrem Anbieter einrichten lassen.
Die Höchstgrenze kann dabei individuell festgelegt werden. Ein Verweis auf
die EU-Roaming-Verordnung reicht dabei aus. Für
Kunden, die bis Juli keine Einrichtung einer Höchstgrenze beantragt haben,
gilt ab dann automatisch die EU-Obergrenze in Höhe von 50 Euro. Auf diese Regelung hatten sich das
Europäische Parlament und der Ministerrat im Juni 2009 in Brüssel geeinigt. Bereits
im Juli 2009 in Kraft getreten war die Begrenzung der SMS-Tarife im Ausland. Haben Sie zu diesem
Thema Fragen oder Anregungen? Dann schreiben Sie mir bitte! Mehr Informationen zu
diesem Themenkomplex finden Sie auf der folgenden Seite im Internet: Text der EU-Roaming-Verordnung: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:167:0012:0023:DE:PDF |
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