Februar 2006 / 3

Europäisches Parlament verabschiedet Dienstleistungsrichtlinie in erster Lesung - Kein Sozialdumping!

Im letzten Europa-Telegramm wurden die wichtigsten Fragen und Antworten zur Dienstleistungsrichtlinie vorgestellt. Nun ist in dieser Woche die umstrittene Dienstleistungsrichtlinie in erster Lesung vom Europäischen Parlament verabschiedet worden.

Das Ergebnis ist aus Sicht der CDU/CSU sehr positiv. In der vom Parlament verabschiedeten Fassung der Richtlinie, sind in Zukunft einfachere Regeln für Dienstleistungen  im Binnenmarkt vorgesehen, ohne dabei traditionell bei uns etablierte Sozialstandards auszuhöhlen.

Deutschland wird stark von der neuen Regelung profitieren können. Denn bereits jetzt ist es EU-Ausländern weitgehend erlaubt, ohne bürokratische Hemmnisse in Deutschland ihre Dienstleistungen anzubieten. Jedoch mussten deutsche Anbieter bis jetzt mit vielen Hindernissen beim Zugang und bei der Ausführung ihrer Arbeiten im EU-Ausland zurechtkommen.

Im Kern geht es bei der Richtlinie darum, dass EU-Bürger unter erleichterten Rahmenbedingungen ihre Dienste auch grenzüberschreitend für einen begrenzten Zeitraum erbringen dürfen. Obwohl die Dienstleistungsfreiheit bereits seit 1957 im EG-Vertrag verankert ist, gab es bisher im Alltag oft viele Probleme. Frankreich verlangt zum Beispiel, dass EU-Bürger sich lange im Voraus anmelden müssen, wenn Sie eine Dienstleistung erbringen wollen.  

Mit der neuen Version der Richtlinie wird es kein Sozialdumping geben. Das Parlament hat den umstrittenen "Bolkestein- Entwurf" der Kommission wesentlich verändert.  Das so genannte Herkunftslandprinzip, nach dem die Dienstleister ausschließlich den Gesetzen ihres Heimatlandes unterliegen sollten, wurde verworfen. So wurde ein Kompromiss angenommen, der es den Mitgliedstaaten erlaubt, Ausnahmen von der Richtlinie aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, bei Gesundheits- und Umweltschutz  sowie der "sozialen Sicherheit" beizubehalten. So wird es Deutschland ermöglicht, die hohen Standards im eigenen Land aufrechtzuerhalten: Tarifverträge, die Entsenderichtlinie und andere Arbeitnehmerschutzbestimmungen haben Vorrang, so dass es nicht zum befürchteten Sozialdumping kommt. 

Auch haben die Parlamentarier Dienstleistungen, die die Kommunen zur Grundversorgung der Bürger erbringen müssen, ausgenommen. Es wird also nicht zur Liberalisierung dieser Dienste kommen. Die Wasserversorgung bleibt in kommunaler Hand. Zudem ist der gesamte Gesundheitsbereich von der Richtlinie ausgenommen.

Nun müssen die im Rat versammelten 25 Mitgliedstaaten auf der Grundlage des im Parlament erzielten Kompromisses eine Einigung finden. Beschlossen ist die Richtlinie erst, wenn Parlament und Ministerrat sich auf eine gemeinsame Linie verständigt haben.

Haben Sie zu diesem Thema Fragen oder Anregungen? Dann schreiben Sie mir bitte!

Mehr Informationen zu diesem Themenkomplex finden Sie auf folgenden Seiten im Internet:

Information des Europäischen Parlamentes zur Abstimmung der Dienstleistungsrichtlinie

http://www.europarl.eu.int/news/expert/infopress_page/056-5221-47-2-7-909-20060213IPR05194-16-02-2006
2006--true/default_de.htm

Informationsseite der Kommission zur Dienstleistungsrichtlinie

http://europa.eu.int/comm/internal_market/services/services-dir/index_de.htm

 

 

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