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Februar 2006 / 3 |
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Europäisches Parlament verabschiedet
Dienstleistungsrichtlinie in erster Lesung - Kein Sozialdumping! Im letzten Europa-Telegramm wurden die wichtigsten
Fragen und Antworten zur Dienstleistungsrichtlinie vorgestellt. Nun ist in
dieser Woche die umstrittene Dienstleistungsrichtlinie in erster Lesung vom
Europäischen Parlament verabschiedet worden. Das Ergebnis ist aus Sicht der CDU/CSU sehr positiv. In
der vom Parlament verabschiedeten Fassung der Richtlinie, sind in Zukunft einfachere
Regeln für Dienstleistungen im
Binnenmarkt vorgesehen, ohne dabei traditionell bei uns etablierte
Sozialstandards auszuhöhlen. Deutschland wird stark von der neuen Regelung
profitieren können. Denn bereits jetzt ist es EU-Ausländern weitgehend
erlaubt, ohne bürokratische Hemmnisse in Deutschland ihre Dienstleistungen
anzubieten. Jedoch mussten deutsche Anbieter bis jetzt mit vielen
Hindernissen beim Zugang und bei der Ausführung ihrer Arbeiten im EU-Ausland
zurechtkommen. Im Kern geht es bei der Richtlinie darum, dass
EU-Bürger unter erleichterten Rahmenbedingungen ihre Dienste auch
grenzüberschreitend für einen begrenzten Zeitraum erbringen dürfen. Obwohl
die Dienstleistungsfreiheit bereits seit 1957 im EG-Vertrag verankert ist, gab
es bisher im Alltag oft viele Probleme. Frankreich verlangt zum Beispiel,
dass EU-Bürger sich lange im Voraus anmelden müssen, wenn Sie eine
Dienstleistung erbringen wollen. Mit der neuen Version der Richtlinie wird es kein
Sozialdumping geben. Das Parlament hat den umstrittenen "Bolkestein- Entwurf" der Kommission wesentlich
verändert. Das so genannte Herkunftslandprinzip,
nach dem die Dienstleister ausschließlich den
Gesetzen ihres Heimatlandes unterliegen sollten, wurde verworfen. So wurde
ein Kompromiss angenommen, der es den Mitgliedstaaten erlaubt, Ausnahmen von
der Richtlinie aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, bei
Gesundheits- und Umweltschutz sowie
der "sozialen Sicherheit" beizubehalten. So wird es Deutschland
ermöglicht, die hohen Standards im eigenen Land aufrechtzuerhalten:
Tarifverträge, die Entsenderichtlinie und andere
Arbeitnehmerschutzbestimmungen haben Vorrang, so dass es nicht zum
befürchteten Sozialdumping kommt. Auch haben die Parlamentarier Dienstleistungen, die die
Kommunen zur Grundversorgung der Bürger erbringen müssen, ausgenommen. Es
wird also nicht zur Liberalisierung dieser Dienste kommen. Die
Wasserversorgung bleibt in kommunaler Hand. Zudem ist der gesamte
Gesundheitsbereich von der Richtlinie ausgenommen. Nun müssen die im Rat versammelten 25 Mitgliedstaaten
auf der Grundlage des im Parlament erzielten Kompromisses eine Einigung
finden. Beschlossen ist die Richtlinie erst, wenn Parlament und Ministerrat
sich auf eine gemeinsame Linie verständigt haben. Haben Sie zu diesem Thema Fragen oder Anregungen? Dann
schreiben Sie mir bitte! Mehr Informationen zu diesem
Themenkomplex finden Sie auf folgenden Seiten im Internet: Information des
Europäischen Parlamentes zur Abstimmung der Dienstleistungsrichtlinie Informationsseite
der Kommission zur Dienstleistungsrichtlinie http://europa.eu.int/comm/internal_market/services/services-dir/index_de.htm |
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