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November 2010/2 Daten der Empfänger
von Agrarsubventionen wieder geschützt – EuGH rügt Veröffentlichungspraxis Unter www.agrar-fischerei-zahlungen.de
war bis zum 9. November 2010 für jedermann eine Liste der deutschen
Subventionsempfänger des Europäischen Fonds für Landwirtschaft einsehbar. Jetzt
steht dort nur noch: Die Veröffentlichung von EU-Subventionsempfängern im
Agrarbereich entspricht in der bisherigen Form nicht dem Gemeinschaftsrecht. Aus
diesem Grund wird die Veröffentlichung bis zu einer Neuregelung der
Veröffentlichungsvorschriften ausgesetzt. Kann das im Sinne der immer wieder
geforderten Transparenz bei der Vergabe von Steuergeldern sein? In diesem Fall ja, denn Transparenz ist für den
Steuerzahler noch kein Wert an sich ist und kann sich schnell ins Gegenteil
verkehren, wenn selbst Kleinbauern geringe Euro-Beträge im Internet
offenlegen müssen. Denn von Beginn der Veröffentlichung an hatte die
Geschichte einen Haken: Aus der bisherigen Liste wurde nicht deutlich, wofür
der einzelne Subventionsempfänger Geld aus Brüssel erhielt – was zu viel Raum
ließ für Missgunst und Spekulationen. Auch aus datenschutzrechtlichen Gründen
war die Veröffentlichungspraxis fraglich. Wieso sollten Landwirte solch einen
Eingriff in ihre Privatsphäre hinnehmen, wenn in anderen Bereichen – z.B. der
Forschung oder Umwelt – Subventionszahlungen weiterhin „top
secret“ sind? Die Richter des Europäischen Gerichtshofs haben richtig entschieden
und drei hessischen Bauern Recht gegeben, die gegen die Veröffentlichung
ihrer Daten im Internet geklagt hatten. Das Urteil bedeutet aber keine
Rückkehr zur Geheimhaltungspolitik, denn die Transparenzinitiative ist und
bleibt wichtig, um das Vertrauen in die Europäische Union zu stärken. Sie
wurde von der Kommission nur vorschnell und unüberlegt eingeführt. Bayern
hatte sich 2009 als letztes deutsches Bundesland mit dem Hinweis auf
Unverhältnismäßigkeit gegen die Internet-Veröffentlichung gewehrt. Als die
Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren androhte, musste
unser bayerischer Landwirtschaftsminister Helmut Brunner einlenken. Jetzt hat der EuGH dem einen Riegel vorgesetzt, was wir
schon immer kritisiert haben: in den Veröffentlichungen wurde nicht nach
Bezugsdauer, Häufigkeit, Art und Umfang der erhaltenen Beihilfen unterschieden.
Die dadurch erzwungene Neuregelung der Veröffentlichungspraxis ist eine
Chance, vieles – wenn nicht alles – besser zu machen. So muss in Zukunft
deutlich werden, für was das Geld ausgegeben wurde und es sollte genau abgewägt
werden, ob die Veröffentlichung von Namen und Postleitzahl verhältnismäßig
ist. Anderenfalls wird gegen eigenes Recht verstoßen. Denn unter Hinweis auf
die EU-Grundrechtscharta und die Europäische Menschenrechtskonvention sind
Eingriffe in das Privatleben nur zulässig, wenn dies „absolut notwendig“ sie,
um anerkannte Ziele des Gemeinwohls zu verfolgen, und solange der
Wesensgehalt der EU-Grundrechte unangetastet bleibt. Vorstellbar wäre deshalb
auch, dass künftig erst ab einer bestimmten Subventionshöhe Name und Wohnort der
Empfänger veröffentlicht werden. Am Sinnvollsten und Gerechtesten wäre aber,
dass die Vergabe sämtlicher öffentlicher Gelder – egal welcher Art – unter
Nennung von Höhe und Verwendungszweck öffentlich gemacht wird – sowohl auf
europäischer als auch nationaler Ebene. Unternehmen, für die die Entscheidung des EuGH nicht gilt,
sollten als Empfänger von EU-Beihilfen grundsätzlich immer im Internet
veröffentlicht werden dürfen. Ob Konzerne wie BASF, Lufthansa, RWE oder das
britische Königshaus weiterhin Subventionen in Millionenhöhe aus dem
Landwirtschaftsfonds der EU erhalten müssen, ist eine weitere Frage, die die
Kommission dringend beantworten muss. Denn dieses Geld fehlt den Landwirten,
die immer häufiger in Existenznöte geraten. Eine radikale Reform der Gemeinsamen
Agrarpolitik könnte Abhilfe verschaffen. Haben Sie zu diesem Thema Fragen
oder Anregungen? Dann schreiben Sie mir bitte! Mehr Informationen zu diesem Themenkomplex
finden Sie auf der folgenden Seite im Internet: Website
der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zu den EU-Agrarzahlungen: http://www.agrar-fischerei-zahlungen.de |
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Impressum Herausgeberin: Dr. Angelika Niebler, MdEP Bürgerbüro: CSU-Kreisgeschäftsstelle Münchener Straße 2 85560 Ebersberg Telefon: (08092) 86 57
70 Telefax: (08092) 25 69
20 E-Mail: info@angelika-niebler.de Internet: www.angelika-niebler.de |