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März 2011/3
Fußball für alle – EuGH
bestätigt: Exklusivübertragung im Pay-TV nicht
zulässig Sportereignisse bewegen die
Welt. Wenn sich die Besten ihrer Disziplin bei Olympiaden, Welt- oder
Europameisterschaften messen, sind Milliarden Menschen live dabei –
zuhause in ihrem Fernsehsessel, beim Public Viewing oder sogar im Büro: überall flackern die
Bilder der Großereignisse über den Fernseher. Bei der Fußball-WM 2010 sahen
allein in Deutschland bis zu 31 Millionen Zuschauer die Spiele der
deutschen Nationalmannschaft. Nahezu alle Spiele der WM in Südafrika
wurden im frei zugänglichen Fernsehen übertragen. Dass das in Europa so
bleibt und große Sportereignisse nicht zu Exklusiv-Veranstaltungen
verkommen, bestätigte jetzt ein Urteil des Europäischen
Gerichtshofs. Das lässt jedes Fußballherz
höher schlagen: Alle Spiele einer Fußball-Welt- und Europameisterschaft
dürfen von den Mitgliedstaaten der EU als Ereignisse von „erheblicher
gesellschaftlicher Bedeutung“ eingeordnet werden. Die Übertragungsrechte
für solche Spiele, die auf nationaler Ebene als gesellschaftlich bedeutend
ausgewählt werden, dürfen damit nicht exklusiv an Pay TV-Sender wie Sky vergeben werden. Das stellten
die Luxemburger Richter in den Rechtssachen Europäische Kommission gegen
den Weltfußballverband FIFA und den europäischen Fußballverband UEFA klar.
Die FIFA hatte dagegen
geklagt, dass die Europäische Kommission Belgien und dem Vereinigten
Königreich erlaubt hatte, sämtliche WM-Endrundenspiele als Ereignisse von
großer gesellschaftlicher Bedeutung einzustufen. Die UEFA hatte gegen den
Beschluss der Kommission Beschwerde eingelegt, die es dem Vereinigten
Königreich außerdem erlaubte, alle EM-Endrundenspiele als solche
Ereignisse einzustufen. Die beiden Verbände erlitten
mit der Urteilsverkündung eine herbe Niederlage. Sie hatten geplant, mit
dem exklusiven Verkauf der Fernsehrechte mehr Geld zu verdienen. Innerhalb
einer Frist von zwei Monaten können sie Berufung einlegen. Dass sie das
tun werden, ist eher unwahrscheinlich. Denn das Urteil der Luxemburger
Richter hat ganz klar die Position der Nationalstaaten gestärkt, in deren
Ermessen es liegt, welche Ereignisse im Free TV empfangbar sein
müssen. Nach geltendem EU-Recht haben
die Mitgliedstaaten das Recht, so genannte Schutzlisten mit
Sportereignissen einzureichen, die sie für gesellschaftlich wichtig
erachten. Den Anstoß dazu hatte 1996 das Europäische Parlament gegeben,
das die Kommission in einer Resolution dazu aufforderte, sich dem
Themengebiet der verschlüsselten Exklusivübertragungen anzunehmen. Gibt
die Kommission grünes Licht, dürfen die Rechte an gesellschaftlich
bedeutenden Großereignissen nicht exklusiv an Bezahlsender gehen. Auch
Deutschland macht von diesem Recht Gebrauch. Neben den Olympischen Spielen
müssen bei Fußball-EM und WM alle Spiele mit deutscher Beteiligung, das
Eröffnungsspiel, die Halbfinalspiele und das Finale für alle frei
empfangbar sein. Auf der Liste stehen auch alle weiteren Länderspiele des
DFB-Teams und das DFB-Pokalfinale. Haben Sie zu diesem Thema
Fragen oder Anregungen? Dann schreiben Sie mir
bitte! Mehr
Informationen zu diesem Themenkomplex finden Sie auf den folgenden Seiten
im Internet: Die
Urteile des EuGH vom 17. Februar 2011 zum Nachlesen: http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=DE&Submit=rechercher&numaff=T-55/08 http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=DE&Submit=rechercher&numaff=T-68/08 http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=DE&Submit=rechercher&numaff=T-385/07 Pressemitteilung
des Europäischen Gerichtshofs zu den Urteilen: http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=CJE/11/9&format=HTML&aged=0&language=DE EU-Richtlinie
über audiovisuelle Mediendienste: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2010:095:0001:0024:DE:PDF
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