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Januar 2012/1 Mehr Kontrolle über das digitale
Ich – Kommission schlägt neue Datenschutz-Regeln vor Selten
fällt ein Urteil über neue Gesetzesvorschläge der Europäischen Kommission so
positiv aus: Der vergangene Woche vorgestellte Entwurf zur Reform des
Datenschutzrechts erntete von der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament
großen Beifall. Dass die Vorschläge in die richtige Richtung gehen, ist aber
auch dem Engagement der Abgeordneten selbst zu verdanken, die innerhalb der
EVP allein zu diesem Zweck die Arbeitsgruppe „The
Internet: Today and Tomorrow“
gegründet hatten. Mit der reformierten Verordnung soll es künftig mehr
Transparenz und Schutz von Nutzerdaten im Internet geben, was eine der
wichtigsten Forderung der EVP-Abgeordneten war. Mit den neuen Vorschlägen
komme man dem Ziel einer europäischen Koordinierung einen großen Schritt
näher, so der einhellige Tenor. Der
Datenschutz soll demnach für alle EU-Mitgliedstaaten flächendeckend
vereinheitlicht werden. Dies ist dringend notwendig, um den europäischen
Flickenteppich aus 27 nationalen Datenschutzregelungen zu beseitigen und so
den Bürgern und Unternehmen Rechtssicherheit zu gewährleisten. Die Kommission
griff viele Forderungen des Parlaments auf, indem sie den Entwurf auf ein
einheitliches, durchsetzbares Recht zum Schutz der persönlichen Daten
zuschnitt. Der Nutzer soll auf diesem Weg mehr Kontrolle über sein digitales
Ich erlangen. Zu einer
wichtigen Forderung, die die Kommission zu einem zentralen Element ihres
Verordnungsvorschlags machte, gehört das „Recht auf Vergessen“:
Internet-Nutzer sollen zukünftig das Recht haben, Daten, die sie online
gestellt haben, jederzeit selbstbestimmt löschen zu können. Damit sollen
besonders Jugendliche geschützt werden, die sich nicht immer über mögliche
Konsequenzen bewusst sind, wenn sie z.B. Fotos hoch laden, um sie Freunden
zugänglich zu machen. Hier will das Europäische Parlament in der Gesetzgebung
ein hohes Schutzniveau auch dann sicherstellen, wenn Daten außerhalb der EU
weiterverarbeitet werden. Eine
weitere erfüllte Kernforderung ist außerdem, dass bereits bei der erstmaligen
Registrierung eines Nutzerkontos die höchste Datenschutzstufe eingestellt
ist. Die Vorschläge der Kommission werden nun vom Europäischen Parlament und
dem Ministerrat diskutiert. Wann die Verordnung in Kraft treten wird, steht
daher zurzeit noch nicht fest. Dass sie aber kommen wird, ist sicher und
angesichts des rasenden Fortschritts in der virtuellen Welt dringend
notwendig. Haben Sie zu diesem Thema Fragen
oder Anregungen? Dann schreiben Sie mir bitte! Mehr Informationen zu diesem
Themenkomplex finden Sie auf den folgenden Seiten im Internet: Mitteilung der Europäischen
Kommission „Der Schutz der Privatsphäre in einer vernetzten Welt“: http://ec.europa.eu/justice/data-protection/document/review2012/com_2012_9_de.pdf Vorschlag
für eine neue Verordnung zum Datenschutz: http://ec.europa.eu/justice/data-protection/document/review2012/com_2012_11_de.pdf |
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