September 2006/ 3

Massive Kritik der Europäischen Kommission am Reformwillen der Türkei

Die Europäische Kommission hat die für den 24. Oktober geplante Veröffentlichung des Fortschrittsberichts über die türkischen EU-Beitrittsvorbereitungen verschoben. Der Bericht soll nun am 8. November 2006 vorgelegt werden. Bereits jetzt ist klar, dass die Kommission nicht mit Kritik an dem nachlassenden Reformeifer der türkischen Regierung geizen wird.

Erweiterungskommissar Olli Rehn hat deutlich zu verstehen gegeben, dass die Türkei mit einer  verheerenden Beurteilung der Fortschritte ihrer Reformpolitik rechnen muss. So wird u.a. kritisiert, dass die Menschenrechte in der Türkei vielfach nicht eingehalten werden. Ferner bemängelt die Kommission, dass die Reformen in der Justiz nicht nur ins Stocken geraten sind, sondern insoweit ein kompletter Stillstand eingetreten sei.

Als Beispiel nennt der EU-Kommissar die Weigerung der Türkei, ihre Häfen für Schiffe aus dem griechisch besiedelten südlichen Teil Zyperns zu öffnen. Mit dieser Haltung verstößt die Türkei gegen das von ihr unterzeichnete sog. ‚Ankara-Protokoll’ zur Zollunion, mit dem der Anwendungsbereich der bereits geltenden Zollunion mit der EU um die zehn neuen Mitgliedstaaten  -einschließlich Zyperns-  erweitert wurde.

Auch im Europäischen Parlament stößt die Haltung der Türkei im Zypernstreit auf völliges Unverständnis.

So fordert das Parlament in dieser Woche bei einer Aussprache über die Beitrittsreife der Türkei nicht nur eine schnelle Beilegung des Zypernstreits, sondern auch erhebliche weitere Anstrengungen bei der Stärkung der Rechte der Frauen und der Menschenrechte, insbesondere in Fragen der Meinungs- und Religionsfreiheit, sowie bei der Bekämpfung von Folter. Denn trotz der Ankündigung eines umfassenden Gesetzespakets der türkischen Regierung, das die Harmonisierung des türkischen Rechts mit EU-Recht voranbringen sollte, sind die Fortschritte nur mäßig. 

So wurde beispielsweise der umstrittene Paragraph 301 des türkischen Strafgesetzbuchs bislang nicht geändert. Dieser stellt die "Verunglimpfung des Türkentums" unter Strafe. Unter Berufung auf diesen Paragraphen wurden mittlerweile mehr als 60 Autoren, die sich kritisch über Staat und Regierung geäußert hatten, vor Gericht gestellt. Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit wird hierdurch massiv eingeschränkt.

Auch das geplante Gesetz für religiöse Stiftungen gibt Anlass zur Kritik, da es nicht-muslimische Religionen, so zum Beispiel auch die christliche Minderheit in der Türkei, stark benachteiligt. Auch zur Wiedereröffnung des seit mehr als 30 Jahren geschlossenen griechisch-orthodoxen Priesterseminars auf der Insel Heybeli vor Istanbul ist es bislang nicht gekommen.

Natürlich hat die Türkei seit Beginn der Beitrittsverhandlungen auch Fortschritte in ihrer Rechtssetzung  gemacht. Dem stehen jedoch massive Einschnitte in die bürgerlichen Freiheiten gegenüber.

Als Resumee lässt sich vor dem Hintergrund der geschilderten Entwicklung festhalten, dass es heute mehr denn je notwendig ist, die Beitrittsverhandlungen unbedingt ergebnisoffen und als Alternative zur Vollmitgliedschaft die ‚Privilegierte Partnerschaft’ mit der Türkei aktuell zu halten. Denn die Illusion einer Vollmitgliedschaft der Türkei in der Europäischen Union ist angesichts der großen kulturellen, politischen und wirtschaftlichen Unterschiede nur schwer aufrecht zu erhalten.

Haben Sie zu diesem Thema Fragen oder Anregungen? Dann schreiben Sie mir bitte!

Mehr Informationen zu diesem Themenkomplex finden Sie auf der folgenden Seite im Internet:

Vorläufiger Bericht des Europäischen Parlaments über die Fortschritte der Türkei auf dem Weg zum Beitritt:

http://www.europarl.europa.eu/omk/sipade3?PUBREF=-//EP//NONSGML+REPORT+A6-2006-0269+0+DOC+PDF+V0//DE&L=DE&LEVEL=1&NAV=S&LSTDOC=Y

 

 

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