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September 2006/ 3 |
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Massive Kritik der Europäischen Kommission am Reformwillen der Türkei Die Europäische Kommission hat
die für den 24. Oktober geplante Veröffentlichung des Fortschrittsberichts
über die türkischen EU-Beitrittsvorbereitungen verschoben. Der Bericht soll
nun am 8. November 2006 vorgelegt werden. Bereits jetzt ist klar, dass die
Kommission nicht mit Kritik an dem nachlassenden Reformeifer der türkischen
Regierung geizen wird. Erweiterungskommissar Olli Rehn
hat deutlich zu verstehen gegeben, dass die Türkei mit einer verheerenden Beurteilung der Fortschritte
ihrer Reformpolitik rechnen muss. So wird u.a.
kritisiert, dass die Menschenrechte in der Türkei vielfach nicht eingehalten
werden. Ferner bemängelt die Kommission, dass die Reformen in der Justiz
nicht nur ins Stocken geraten sind, sondern insoweit ein kompletter
Stillstand eingetreten sei. Als Beispiel nennt der
EU-Kommissar die Weigerung der Türkei, ihre Häfen für Schiffe aus dem
griechisch besiedelten südlichen Teil Zyperns zu öffnen. Mit dieser Haltung
verstößt die Türkei gegen das von ihr unterzeichnete sog. ‚Ankara-Protokoll’
zur Zollunion, mit dem der Anwendungsbereich der bereits geltenden Zollunion
mit der EU um die zehn neuen Mitgliedstaaten
-einschließlich Zyperns- erweitert wurde. Auch im Europäischen Parlament stößt
die Haltung der Türkei im Zypernstreit auf völliges Unverständnis. So fordert das Parlament in
dieser Woche bei einer Aussprache über die Beitrittsreife
der Türkei nicht nur eine schnelle Beilegung des Zypernstreits, sondern auch
erhebliche weitere Anstrengungen bei der Stärkung der Rechte der Frauen und
der Menschenrechte, insbesondere in Fragen der Meinungs- und
Religionsfreiheit, sowie bei der Bekämpfung von Folter. Denn trotz der
Ankündigung eines umfassenden Gesetzespakets der türkischen Regierung, das
die Harmonisierung des türkischen Rechts mit EU-Recht voranbringen sollte,
sind die Fortschritte nur mäßig. So wurde beispielsweise der
umstrittene Paragraph 301 des türkischen Strafgesetzbuchs bislang nicht
geändert. Dieser stellt die "Verunglimpfung des Türkentums" unter
Strafe. Unter Berufung auf diesen Paragraphen wurden mittlerweile mehr als 60
Autoren, die sich kritisch über Staat und Regierung geäußert hatten, vor
Gericht gestellt. Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit wird hierdurch massiv
eingeschränkt. Auch das geplante Gesetz für
religiöse Stiftungen gibt Anlass zur Kritik, da es nicht-muslimische
Religionen, so zum Beispiel auch die christliche Minderheit in der Türkei,
stark benachteiligt. Auch zur Wiedereröffnung des seit mehr als 30 Jahren
geschlossenen griechisch-orthodoxen Priesterseminars auf der Insel Heybeli vor Istanbul ist es bislang nicht gekommen. Natürlich hat die Türkei seit
Beginn der Beitrittsverhandlungen auch Fortschritte in ihrer
Rechtssetzung gemacht. Dem stehen
jedoch massive Einschnitte in die bürgerlichen Freiheiten gegenüber. Als Resumee
lässt sich vor dem Hintergrund der geschilderten Entwicklung festhalten, dass
es heute mehr denn je notwendig ist, die Beitrittsverhandlungen unbedingt
ergebnisoffen und als Alternative zur Vollmitgliedschaft die ‚Privilegierte
Partnerschaft’ mit der Türkei aktuell zu halten. Denn die Illusion einer
Vollmitgliedschaft der Türkei in der Europäischen Union ist angesichts der großen
kulturellen, politischen und wirtschaftlichen Unterschiede nur schwer
aufrecht zu erhalten. Haben
Sie zu diesem Thema Fragen oder Anregungen? Dann schreiben Sie mir bitte! Mehr
Informationen zu diesem Themenkomplex finden Sie auf der folgenden Seite im
Internet: Vorläufiger Bericht des Europäischen
Parlaments über die Fortschritte der Türkei auf dem Weg zum Beitritt: |
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Impressum |
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Herausgeberin: Bürgerbüro: E-Mail: info@angelika-niebler.de |
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