November 2006/ 1

EU-Dienstleistungsrichtlinie - eine Chance für neue Arbeitsplätze

Grenzüberschreitende Dienstleistungen können innerhalb der EU künftig mit deutlich weniger bürokratischem Aufwand erbracht werden. Unternehmen und mittelständische Betriebe haben damit bessere Chancen, ihre Leistungen  auch in den EU-Nachbarstaaten anzubieten. Dies ist der Kern der EU-Dienstleistungsrichtlinie, die in dieser Woche mit großer Mehrheit vom Europäischen Parlament in zweiter Lesung verabschiedet wurde.

Bisher war es gerade für deutsche Anbieter schwierig, ihre Dienstleistungen auch im europäischen Ausland anzubieten, da unsere EU-Nachbarländer Teils absurd anmutende Auflagen haben. Denn obwohl die Dienstleistungsfreiheit bereits seit 1957 im EG-Vertrag verankert ist, gab es bisher im Alltag oft viele Probleme.

So müssen Servicetechniker 8 Tage vor der Einreise nach Frankreich angemeldet werden. Dies bedeutet eine klare Benachteiligung für ausländische Unternehmen. Denn wie soll unter diesen Bedingungen ein Aufzug oder eine Maschine verkauft werden, bei denen heute eine 24-Stunden-Servicegarantie Standard ist?

Auch in den Niederlanden haben es ausländische Handwerker nicht leicht, wenn sie ihr eigenes Material mitbringen. Denn die kurzfristige Nutzung eines nicht im Land zugelassenen Fahrzeugs zum Materialtransport ist verboten. Andererseits kann ein Fahrzeug aber nur zugelassen werden, wenn in den Niederlanden eine Niederlassung besteht. Ergebnis: Kein Handwerker aus den Grenzgebieten kann dort seine Leistungen anbieten. Mit der nun verabschiedeten Dienstleistungsrichtlinie setzt das Europäische Parlament solchen Praktiken ein Ende.

Es konnte eine vernünftige Balance zwischen der notwendigen Öffnung der europäischen Dienstleistungsmärkte und den berechtigten Schutzinteressen der Arbeitnehmer und Verbraucher in Europa finden. Zugleich verbindet sich damit die klare Erwartung auf die Schaffung neuer Arbeitsplätze.

Im Zusammenhang mit der Dienstleistungsrichtlinie wurde insbesondere das „Herkunftslandprinzip“ heftig diskutiert. Nach diesem wären ausländischen Dienstleister, die in Deutschland ihre Dienstleistungen anbieten, ausschließlich den Gesetzen ihres Heimatlandes verpflichtet. Dieses Prinzip ist nun stark modifiziert worden. So sind Ausnahmen vom Herkunftslandprinzip aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, bei Gesundheits- und Umweltschutz sowie bei der "sozialen Sicherheit vorgesehen. Ein Lohndumping ist demnach nicht möglich.

Zudem wurden Dienstleistungen, die die Kommunen zur Grundversorgung der Bürger erbringen müssen, ganz vom Geltungsbereich der Richtlinie ausgenommen, so dass es also nicht zur Liberalisierung dieser Dienste kommen wird. Die Wasserversorgung bleibt in kommunaler Hand.

Besonders positiv ist, dass der weitgehend auf der ersten Lesung des Europäischen Parlaments basierende, so genannte gemeinsame Standpunkt der 25 im Rat versammelten Mitgliedsstaaten ohne gravierende Änderungen angenommen wurde. Die Richtlinie ist somit unter Dach und Fach und soll bis 2010 in den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden.

Haben Sie zu diesem Thema Fragen oder Anregungen? Dann schreiben Sie mir bitte!

Mehr Informationen zu diesem Themenkomplex finden Sie auf der folgenden Seite im Internet:

Link zur vorläufigen Ausgabe der Dienstleistungsrichtlinie:

http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?Type=TA&Reference=P6-TA-2006-0490&language=DE

 

 

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