|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
November 2006/ 1 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
EU-Dienstleistungsrichtlinie
- eine Chance für neue Arbeitsplätze Grenzüberschreitende
Dienstleistungen können innerhalb der EU künftig mit deutlich weniger
bürokratischem Aufwand erbracht werden. Unternehmen und mittelständische
Betriebe haben damit bessere Chancen, ihre Leistungen auch in den EU-Nachbarstaaten anzubieten.
Dies ist der Kern der EU-Dienstleistungsrichtlinie, die in dieser Woche mit
großer Mehrheit vom Europäischen Parlament in zweiter Lesung verabschiedet
wurde. Bisher war es
gerade für deutsche Anbieter schwierig, ihre Dienstleistungen auch im
europäischen Ausland anzubieten, da unsere EU-Nachbarländer Teils absurd
anmutende Auflagen haben. Denn obwohl die Dienstleistungsfreiheit bereits
seit 1957 im EG-Vertrag verankert ist, gab es bisher im Alltag oft viele
Probleme. So müssen
Servicetechniker 8 Tage vor der Einreise nach Frankreich angemeldet werden.
Dies bedeutet eine klare Benachteiligung für ausländische Unternehmen. Denn
wie soll unter diesen Bedingungen ein Aufzug oder eine Maschine verkauft
werden, bei denen heute eine 24-Stunden-Servicegarantie Standard ist? Auch in den Niederlanden haben es ausländische
Handwerker nicht leicht, wenn sie ihr eigenes Material mitbringen. Denn die
kurzfristige Nutzung eines nicht im Land zugelassenen Fahrzeugs zum
Materialtransport ist verboten. Andererseits kann ein Fahrzeug aber nur
zugelassen werden, wenn in den Niederlanden eine Niederlassung besteht.
Ergebnis: Kein Handwerker aus den Grenzgebieten kann dort seine Leistungen
anbieten. Mit der nun verabschiedeten Dienstleistungsrichtlinie setzt das
Europäische Parlament solchen Praktiken ein Ende. Es konnte eine vernünftige
Balance zwischen der notwendigen Öffnung der europäischen
Dienstleistungsmärkte und den berechtigten Schutzinteressen der Arbeitnehmer
und Verbraucher in Europa finden. Zugleich verbindet sich damit die klare
Erwartung auf die Schaffung neuer Arbeitsplätze. Im Zusammenhang mit der
Dienstleistungsrichtlinie wurde insbesondere das „Herkunftslandprinzip“
heftig diskutiert. Nach diesem wären ausländischen Dienstleister,
die in Deutschland ihre Dienstleistungen anbieten, ausschließlich den
Gesetzen ihres Heimatlandes verpflichtet. Dieses Prinzip ist nun stark
modifiziert worden. So sind Ausnahmen vom Herkunftslandprinzip aus Gründen
der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, bei Gesundheits- und Umweltschutz
sowie bei der "sozialen Sicherheit vorgesehen. Ein Lohndumping ist
demnach nicht möglich. Zudem wurden Dienstleistungen,
die die Kommunen zur Grundversorgung der Bürger erbringen müssen, ganz vom
Geltungsbereich der Richtlinie ausgenommen, so dass es also nicht zur
Liberalisierung dieser Dienste kommen wird. Die Wasserversorgung bleibt in
kommunaler Hand. Besonders
positiv ist, dass der weitgehend auf der ersten Lesung des Europäischen
Parlaments basierende, so genannte gemeinsame Standpunkt der 25 im Rat
versammelten Mitgliedsstaaten ohne gravierende Änderungen angenommen wurde.
Die Richtlinie ist somit unter Dach und Fach und soll bis 2010 in den
Mitgliedsstaaten umgesetzt werden.
Haben Sie zu diesem Thema
Fragen oder Anregungen? Dann schreiben Sie mir bitte! Mehr Informationen zu diesem
Themenkomplex finden Sie auf der folgenden Seite im Internet: Link
zur vorläufigen Ausgabe der Dienstleistungsrichtlinie: http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?Type=TA&Reference=P6-TA-2006-0490&language=DE |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Impressum |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Herausgeberin: Bürgerbüro: E-Mail: info@angelika-niebler.de |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|