November 2005 / 2

Europäisches Parlament akzeptiert Kompromiss zur europäischen Chemikalienverordnung

Das zähe Ringen um eine neue EU-Chemikalienverordnung ist zu einem vorläufigen Abschluss gekommen: Mit einer großen Mehrheit hat das Europäische Parlament in dieser Woche einem Kompromiss zugestimmt. Die CDU/CSU ist mit dem erzielten Ergebnis insofern zufrieden, als es den Weg für eine neue Stoffpolitik in Europa freimacht. Wichtig ist dabei vor allem, dass ein vernünftiger Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen des Umwelt- und Verbraucherschutzes einerseits und der Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Chemieindustrie andererseits angestrebt wird.

Mit seiner Entscheidung macht das Europäische Parlament den Weg frei, dass innerhalb von 11 Jahren rund 30.000 chemische Stoffe bei der europäischen Chemikalienagentur registriert werden müssen.

Entgegen dem Kommissionsvorschlag hat das Europäische Parlament jedoch dafür votiert, dass die Anforderungen an die Registrierung der Chemikalien nach ihrem Risikopotential für die Verbraucher und die Umwelt klassifiziert werden. Der Kommissionsvorschlag sah eine Registrierungspflicht unabhängig vom Grad der Gefährlichkeit des einzelnen Stoffes vor.

Die Entscheidung des Europäischen Parlamentes begünstigt damit insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen, die seit vielen Jahren mit großer Sorgfalt mit den von ihnen genutzten Stoffen umgehen und erheblich in die Sicherheit ihrer Produktionsverfahren investiert haben.

Neben der Registrierungspflicht regelt die Verordnung auch die Voraussetzungen, unter denen bestimmte Stoffe künftig von der Chemikalienbehörde zugelassen werden müssen. Das Parlament hat hierzu mit knapper Mehrheit entschieden, dass eine Zulassung für einen Stoff nur zeitlich befristet für die Dauer von 5 Jahren Gültigkeit hat. Dieses Votum ist scharf zu kritisieren: Denn kein Unternehmen wird auch nur einen Cent für Forschung und Entwicklung investieren, wenn es aufgrund der befristeten Zulassung des Stoffes nicht von einer wirtschaftlich vertretbaren Verwertbarkeit seiner Produkte ausgehen kann.

Im weiteren Gesetzgebungsverfahren sind nun die Mitgliedsstaaten am Zuge. Diese haben nun die Möglichkeit, auch das Zulassungsverfahren so zu regeln, dass unsere mittelständische Industrie hierdurch nicht im globalen Wettbewerb benachteiligt wird.


Haben Sie zu diesem Thema eine Meinung? Bitte schreiben Sie mir, wenn Sie dazu einen Standpunkt haben.


Mehr Informationen zu diesem Themenkomplex finden Sie auf folgenden Seiten im Internet:

Allgemeine Informationen der Kommission zur EU-Chemikalienverordnung (REACH)

http://europa.eu.int/comm/enterprise/reach/index_de.htm

Verordnungsvorschlag über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)

http://europa.eu.int/eur-lex/de/com/pdf/2003/com2003_0644de.html

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