Dezember 2006/ 1

Europäisches Parlament billigt Chemikalienverordnung - Weg frei für eine EU-weite Registrierung von Chemikalien ab 2007

 

Ab Juni 2007 müssen 30.000 Chemikalien in einer zentralen EU-Datenbank registriert werden. Diese Maßnahme wird einen wesentlichen Beitrag für die öffentliche Gesundheit und den Umweltschutz leisten. Das Europäische Parlament hat in dieser Woche mit der Annahme der lange Zeit umstrittenen EU-Chemikalienverordnung einen Schlussstrich unter eines der kompliziertesten europäischen Gesetzgebungsverfahren gezogen.

 

Von der Verordnung sind die Chemikalien erfasst, die bereits vor 1981 auf den Markt gebracht wurden und von denen jährlich mehr als 1.000 Kilogramm produziert werden. Diese Stoffe müssen künftig EU-weit beim Europäischen Amt für chemische Stoffe in Helsinki angemeldet werden. Der Anmeldung liegt eine Risikobewertung zugrunde. Besonders gefährliche Stoffe dürfen dabei künftig nur mehr verkauft und verwendet werden, wenn sie durch das Amt in Helsinki zugelassen sind.

 

Besondere Bedeutung hat die neue europäische Chemikalienpolitik für den Chemiestandort Oberbayern mit seinem Chemiedreieck. Bei Herstellern und Lieferanten von chemischen Stoffen ist der europäische Vorschlag über lange Zeit auf heftige Kritik gestoßen. Die Industrie fürchtet durch die Einführung der Registrierungspflicht hohen bürokratischen Aufwand, der zudem mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zwar ist dies eine realistische Bewertung. Jedoch ist dem Parlament gelungen, den ursprünglichen Kommissionsvorschlag vor allem unter dem Gesichtspunkt der Praktikabilität zu verbessern. Für die Unternehmen wurde eine tragbare Lösung gefunden.

 

Auf Druck der EVP-ED Fraktion sind vor allem im Bereich der Zulassung von Stoffen sowie beim Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen wichtige Fortschritte erzielt worden. So sieht das Parlament einen Schutz wichtiger Unternehmensdaten für 6 Jahre vor. Der Schutz von Eigentumsrechten an teuren Teststudien wurde von 10 auf 12 Jahre verlängert. Außerdem kann die Ausnahme von der Registrierungspflicht für Stoffe, die in der Forschung und Entwicklung verwendet werden, um weitere 10 Jahre verlängert werden. Auch wurde die zeitliche Befristung der Zulassung auf 5 Jahre fallengelassen.

 

Haben Sie zu diesem Thema Fragen oder Anregungen? Dann schreiben Sie mir bitte!

Mehr Informationen zu diesem Themenkomplex finden Sie auf folgenden Seiten im Internet:

 

Internetseite der Kommission zu neuen Chemikalienverordnung

 

http://ec.europa.eu/enterprise/reach/index_de.htm

 

Der Text der Verordnung wird auf der folgenden Internetseite bald einzusehen sein

 

http://www.europarl.europa.eu/activities/expert/ta.do?language=DE

 

 

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