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Dezember 2006/ 1 |
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Europäisches
Parlament billigt Chemikalienverordnung - Weg frei für eine EU-weite
Registrierung von Chemikalien ab 2007 Ab Juni 2007 müssen 30.000
Chemikalien in einer zentralen EU-Datenbank registriert werden. Diese
Maßnahme wird einen wesentlichen Beitrag für die öffentliche Gesundheit und
den Umweltschutz leisten. Das Europäische Parlament hat in dieser Woche mit
der Annahme der lange Zeit umstrittenen EU-Chemikalienverordnung einen
Schlussstrich unter eines der kompliziertesten
europäischen Gesetzgebungsverfahren gezogen. Von der Verordnung sind die
Chemikalien erfasst, die bereits vor 1981 auf den Markt gebracht wurden und
von denen jährlich mehr als 1.000 Kilogramm produziert werden. Diese Stoffe
müssen künftig EU-weit beim Europäischen Amt für chemische Stoffe in Helsinki
angemeldet werden. Der Anmeldung liegt eine Risikobewertung zugrunde.
Besonders gefährliche Stoffe dürfen dabei künftig nur mehr verkauft und
verwendet werden, wenn sie durch das Amt in Helsinki zugelassen sind. Besondere Bedeutung hat die
neue europäische Chemikalienpolitik für den Chemiestandort Oberbayern mit
seinem Chemiedreieck. Bei Herstellern und Lieferanten von chemischen Stoffen
ist der europäische Vorschlag über lange Zeit auf heftige Kritik gestoßen.
Die Industrie fürchtet durch die Einführung der Registrierungspflicht hohen
bürokratischen Aufwand, der zudem mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zwar
ist dies eine realistische Bewertung. Jedoch ist dem Parlament gelungen, den
ursprünglichen Kommissionsvorschlag vor allem unter dem Gesichtspunkt der
Praktikabilität zu verbessern. Für die Unternehmen wurde eine tragbare Lösung
gefunden. Auf Druck der EVP-ED Fraktion
sind vor allem im Bereich der Zulassung von Stoffen sowie beim Schutz von
Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen wichtige Fortschritte erzielt worden. So
sieht das Parlament einen Schutz wichtiger Unternehmensdaten für 6 Jahre vor.
Der Schutz von Eigentumsrechten an teuren Teststudien wurde von 10 auf 12
Jahre verlängert. Außerdem kann die Ausnahme von der Registrierungspflicht
für Stoffe, die in der Forschung und Entwicklung verwendet werden, um weitere
10 Jahre verlängert werden. Auch wurde die zeitliche Befristung der Zulassung
auf 5 Jahre fallengelassen. Haben Sie zu
diesem Thema Fragen oder Anregungen? Dann schreiben Sie mir bitte! Mehr
Informationen zu diesem Themenkomplex finden Sie auf folgenden Seiten im
Internet: Internetseite der Kommission zu neuen
Chemikalienverordnung http://ec.europa.eu/enterprise/reach/index_de.htm Der Text der Verordnung wird auf der folgenden
Internetseite bald einzusehen sein http://www.europarl.europa.eu/activities/expert/ta.do?language=DE |
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