März 2007/ 3

Gleichstellungspolitik für die EU ein Schlüsselthema – Die Kompetenzen müssen aber bei den Mitgliedstaaten bleiben

Die Gleichstellungspolitik nimmt in der Europäischen Union seit jeher einen außerordentlichen Stellenwert ein. Das gilt bereits für die Anfänge der europäischen Einigung: In den Gründungsverträgen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft von 1957 ist die gleiche Bezahlung von Mann und Frau verankert.

Trotz aller politischen Bemühungen zur Gleichstellung auf europäischer Ebene und in den Mitgliedstaaten sind jedoch Frauen in allen europäischen Ländern weiterhin benachteiligt. Aus diesem Grund ist es notwendig, dass die EU in ihren Bemühungen nicht nachlässt, die entsprechenden Probleme zu thematisieren: Gewalt gegen Frauen oder ungleiche Löhne für gleiche Arbeit wie auch das Problem der Frauenarmut und die Benachteiligung von Frauen bei der Rente gehören weiterhin auf die politische Agenda.

Vor diesem Hintergrund ist der von der Kommission vorgelegte "Fahrplan für die Gleichstellung von Männern und Frauen 2006 bis 2010" zu begrüßen. Der Fahrplan fasst die EU-Planungen im Bereich Gleichstellung zusammen und setzt Schwerpunkte bei der wirtschaftlichen Unabhängigkeit der Frauen, der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, sowie bei der gleichberechtigten Teilhabe an Entscheidungsprozessen. Auch stellt die Kommission klar, dass viele Bereiche, die die Gleichstellung der Geschlechter betreffen, in die Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten fallen.

Weitergehende Vorschläge des Europäischen Parlaments, die auf Drängen der Fraktion der Grünen eingereicht und über die in einer Stellungnahme in dieser Woche in Straßburg abgestimmt wurde, schießen jedoch über das eigentliche Ziel hinaus.

Denn anstatt sich auf die Beseitigung der eigentlichen Defizite bei der Gleichstellung der Geschlechter zu konzentrieren, wie beispielsweise die Gewalt gegen Frauen oder die geschlechtsspezifischen Einkommensunterschiede, mischt sich das Parlament eindeutig in die Kompetenzen der Mitgliedstaaten ein.

So werden neue Bestimmungen in der Renten- und Familienpolitik gefordert. Ferner  sprach sich eine rot/grüne Mehrheit für eine Rentengarantie für Frauen aus. Auch wenn dies ein berechtigtes Anliegen sein mag, fällt es aber eindeutig in der Verantwortung der Mitgliedstaaten. Das ist einhellige Position der CSU/CSU-Gruppe, die sich in diesen Punkten gegen den Bericht des Parlaments gewandt hat und allen Versuchen, dies zu ändern, eine Absage erteilt.

 Der nun im Parlament verabschiedete Bericht erweist jedoch dem eigentlichen Anliegen einer tatsächlichen Gleichberechtigung der Geschlechter einen Bärendienst. Denn nicht der europäische, sondern der nationale Gesetzgeber ist aufgefordert Maßnahmen, zu ergreifen.

Haben Sie zu diesem Thema Fragen oder Anregungen? Dann schreiben Sie mir bitte!

Mehr Informationen zu diesem Themenkomplex finden Sie auf folgenden Seiten im Internet:

Link zum von der Kommission vorgelegten "Fahrplan für die Gleichstellung von Männern und Frauen 2006 bis 2010":

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/com/2006/com2006_0092de01.pdf

Link zur Stellungnahme des Europäischen Parlaments zum "Fahrplan für die Gleichstellung von Männern und Frauen 2006 bis 2010":

http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P6-TA-2007-0063+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE

 

 

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