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März 2007/ 3 |
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Gleichstellungspolitik für die EU ein
Schlüsselthema – Die Kompetenzen müssen aber bei den Mitgliedstaaten bleiben Die
Gleichstellungspolitik nimmt in der Europäischen Union seit jeher einen
außerordentlichen Stellenwert ein. Das gilt bereits für die Anfänge der
europäischen Einigung: In den Gründungsverträgen der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft von 1957 ist die gleiche Bezahlung von Mann und Frau
verankert. Trotz
aller politischen Bemühungen zur Gleichstellung auf europäischer Ebene und in
den Mitgliedstaaten sind jedoch Frauen in allen europäischen Ländern
weiterhin benachteiligt. Aus diesem Grund ist es notwendig, dass die EU in
ihren Bemühungen nicht nachlässt, die entsprechenden Probleme zu
thematisieren: Gewalt gegen Frauen oder ungleiche Löhne für gleiche Arbeit
wie auch das Problem der Frauenarmut und die Benachteiligung von Frauen bei
der Rente gehören weiterhin auf die politische Agenda. Vor
diesem Hintergrund ist der von der Kommission vorgelegte "Fahrplan für
die Gleichstellung von Männern und Frauen 2006 bis 2010" zu begrüßen. Der
Fahrplan fasst die EU-Planungen im Bereich Gleichstellung zusammen und setzt
Schwerpunkte bei der wirtschaftlichen Unabhängigkeit der Frauen, der
Vereinbarkeit von Beruf und Familie, sowie bei der gleichberechtigten Teilhabe
an Entscheidungsprozessen. Auch stellt die Kommission klar, dass viele
Bereiche, die die Gleichstellung der Geschlechter betreffen, in die
Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten fallen. Weitergehende
Vorschläge des Europäischen Parlaments, die auf Drängen der Fraktion der
Grünen eingereicht und über die in einer Stellungnahme in dieser Woche in
Straßburg abgestimmt wurde, schießen jedoch über das eigentliche Ziel hinaus. Denn anstatt
sich auf die Beseitigung der eigentlichen Defizite bei der Gleichstellung der
Geschlechter zu konzentrieren, wie beispielsweise die Gewalt gegen Frauen
oder die geschlechtsspezifischen Einkommensunterschiede, mischt sich das
Parlament eindeutig in die Kompetenzen der Mitgliedstaaten ein. So
werden neue Bestimmungen in der Renten- und Familienpolitik gefordert.
Ferner sprach sich eine rot/grüne
Mehrheit für eine Rentengarantie für Frauen aus. Auch wenn dies ein
berechtigtes Anliegen sein mag, fällt es aber eindeutig in der Verantwortung
der Mitgliedstaaten. Das ist einhellige Position der CSU/CSU-Gruppe, die sich
in diesen Punkten gegen den Bericht des Parlaments gewandt hat und allen
Versuchen, dies zu ändern, eine Absage erteilt. Der nun im Parlament verabschiedete Bericht
erweist jedoch dem eigentlichen Anliegen einer tatsächlichen
Gleichberechtigung der Geschlechter einen Bärendienst. Denn nicht der
europäische, sondern der nationale Gesetzgeber ist aufgefordert Maßnahmen, zu
ergreifen. Haben
Sie zu diesem Thema Fragen oder Anregungen? Dann schreiben Sie mir bitte! Mehr
Informationen zu diesem Themenkomplex finden Sie auf folgenden Seiten im
Internet: Link zum von der Kommission vorgelegten
"Fahrplan für die Gleichstellung von Männern und Frauen 2006 bis
2010": http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/com/2006/com2006_0092de01.pdf Link zur Stellungnahme des Europäischen Parlaments
zum "Fahrplan für die Gleichstellung von Männern und Frauen 2006 bis
2010": |
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