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Sommer-Europa-Telegramm 2007/2 |
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Die Liberalisierung der Märkte zahlt sich für die EU-Bürger aus Noch
vor einem Jahrzehnt waren viele Bereiche des öffentlichen Lebens in einer
Hand. Diese Monopolstellung hatte für die Verbraucher zumeist ein starres und
hochpreisiges Kostenkorsett zur Folge. Mit der Liberalisierung, die von der
EU maßgeblich mit betrieben wurde, kamen Wettbewerb und Markttransparenz ins
Spiel, die sich für die Verbraucher vorteilhaft auswirkten durch sinkende
Preise. Ein herausragendes Beispiel für diese
Entwicklung ist der Telekommunikationsbereich. Noch vor wenigen Jahren war
das Telefonieren eine kostspielige Angelegenheit. Mit der Liberalisierung des
Telekommunikationsmarktes entwickelten sich die Preise rasant nach unten,
während die Angebotsvielfalt stieg. Davon profitieren nicht nur die
Privathaushalte; die neuen kostengünstigen Möglichkeiten, via Internet oder
über das Telefon zu kommunizieren, sind auch für viele Wirtschaftsbranchen
unverzichtbar. Kostete
ein 10minütiges Ferngespräch innerhalb Deutschlands vor zehn Jahren umgerechnet noch 2,88 Euro und ein Gespräch
derselben Länge in die USA sogar 7,41 Euro, liegt der Preis für ein
Inlandsgespräch heute bei acht bis zwölf Cent bzw. bei elf bis zwölf Cent für
den Anruf nach Amerika. Das gilt für Gespräche vom Festnetz wie vom
Mobiltelefon. Einzige Ausnahme waren bis vor kurzem die Auslandstelefonate
über das Handy, bei denen völlige überhöhte Tarife an der Tagesordnung waren.
Nachdem die EU hier durch eine Gebührenverordnung einen Riegel vorgeschoben
hat, purzeln auch hier endlich die Preise. Deutlich
weniger Kosten entstehen den Bürgern in Europa heute in der Regel auch, wenn
sie Flugreisen buchen. Mit der Liberalisierung im europäischen Flugverkehr sind auch die Beförderungspreise im
Luftverkehr erheblich gesunken: Der Wettbewerb macht’s möglich. So sind allein die Preise für Sondertarife
von 1992 bis 2000 um 41% zurückgegangen. Dadurch stehen nun allen Bürgern preisgünstige
Flüge zur Verfügung, die diese neue Mobilität auch weithin nutzen. Andererseits
hat die EU die Rechte der Fluggäste gestärkt. Sollte bei Antritt der Reise
dann doch einmal ein Problem auftreten, kann der Betroffene nun europaweit
Anspruch auf Entschädigung, Flugpreiserstattung oder Schadensersatz geltend
machen. Auch
der europäische Arzneimittelmarkt wird zunehmend durchlässiger und
wettbewerbsorientierter. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs
haben Patienten heute nicht nur die Möglichkeit, ihre Rezepte in deutschen
Apotheken einzulösen, sondern das entsprechende Arzneimittel auch
kostengünstiger in einer ausländischen Apotheke oder per Versandhandel zu
beziehen. Der dadurch entstandene Preiswettbewerb kommt dem Verbraucher
zugute, denn die Apotheken mussten für eine Reihe von Präparaten ihre Preise
senken. Ungeachtet
dessen stehen die Arzneimittelsicherheit und der Schutz des Verbrauchers vor
unseriösen Anbietern an erster Stelle. Diese werden durch strenge
Vorschriften und Kontrollen auch künftig gewährleistet. Haben Sie zu
diesem Thema Fragen oder Anregungen? Dann schreiben Sie mir bitte! Mehr
Informationen zu diesem Themenkomplex finden Sie auf folgenden Seiten im
Internet: Link
zu einer Internetseite der Kommission mit dem Stand der Implementierung der
Roaming-Verordnung in den einzelnen Mitgliedstaaten http://ec.europa.eu/information_society/activities/roaming/implementation/benchmark/index_en.htm Link
zu einer Pressemitteilung zu den Verbesserten Fluggastrechten in der
Europäischen Union: |
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Impressum |
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Herausgeberin: Bürgerbüro: E-Mail: info@angelika-niebler.de |
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