Sommer-Europa-Telegramm 2007/2

Die Liberalisierung der Märkte zahlt sich für die EU-Bürger aus

Noch vor einem Jahrzehnt waren viele Bereiche des öffentlichen Lebens in einer Hand. Diese Monopolstellung hatte für die Verbraucher zumeist ein starres und hochpreisiges Kostenkorsett zur Folge. Mit der Liberalisierung, die von der EU maßgeblich mit betrieben wurde, kamen Wettbewerb und Markttransparenz ins Spiel, die sich für die Verbraucher vorteilhaft auswirkten durch sinkende Preise.

Ein  herausragendes Beispiel für diese Entwicklung ist der Telekommunikationsbereich. Noch vor wenigen Jahren war das Telefonieren eine kostspielige Angelegenheit. Mit der Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes entwickelten sich die Preise rasant nach unten, während die Angebotsvielfalt stieg. Davon profitieren nicht nur die Privathaushalte; die neuen kostengünstigen Möglichkeiten, via Internet oder über das Telefon zu kommunizieren, sind auch für viele Wirtschaftsbranchen unverzichtbar.

Kostete ein 10minütiges Ferngespräch innerhalb Deutschlands vor zehn Jahren  umgerechnet noch 2,88 Euro und ein Gespräch derselben Länge in die USA sogar 7,41 Euro, liegt der Preis für ein Inlandsgespräch heute bei acht bis zwölf Cent bzw. bei elf bis zwölf Cent für den Anruf nach Amerika. Das gilt für Gespräche vom Festnetz wie vom Mobiltelefon. Einzige Ausnahme waren bis vor kurzem die Auslandstelefonate über das Handy, bei denen völlige überhöhte Tarife an der Tagesordnung waren. Nachdem die EU hier durch eine Gebührenverordnung einen Riegel vorgeschoben hat, purzeln auch hier endlich die Preise.

Deutlich weniger Kosten entstehen den Bürgern in Europa heute in der Regel auch, wenn sie Flugreisen buchen. Mit der Liberalisierung im europäischen Flugverkehr  sind auch die Beförderungspreise im Luftverkehr erheblich gesunken: Der Wettbewerb macht’s möglich.  So sind allein die Preise für Sondertarife von 1992 bis 2000 um 41% zurückgegangen. Dadurch stehen nun allen Bürgern preisgünstige Flüge zur Verfügung, die diese neue Mobilität auch weithin nutzen.

Andererseits hat die EU die Rechte der Fluggäste gestärkt. Sollte bei Antritt der Reise dann doch einmal ein Problem auftreten, kann der Betroffene nun europaweit Anspruch auf Entschädigung, Flugpreiserstattung oder Schadensersatz geltend machen.

Auch der europäische Arzneimittelmarkt wird zunehmend durchlässiger und wettbewerbsorientierter. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs haben Patienten heute nicht nur die Möglichkeit, ihre Rezepte in deutschen Apotheken einzulösen, sondern das entsprechende Arzneimittel auch kostengünstiger in einer ausländischen Apotheke oder per Versandhandel zu beziehen. Der dadurch entstandene Preiswettbewerb kommt dem Verbraucher zugute, denn die Apotheken mussten für eine Reihe von Präparaten ihre Preise senken.

Ungeachtet dessen stehen die Arzneimittelsicherheit und der Schutz des Verbrauchers vor unseriösen Anbietern an erster Stelle. Diese werden durch strenge Vorschriften und Kontrollen auch künftig gewährleistet.

Haben Sie zu diesem Thema Fragen oder Anregungen? Dann schreiben Sie mir bitte!

Mehr Informationen zu diesem Themenkomplex finden Sie auf folgenden Seiten im Internet:

Link zu einer Internetseite der Kommission mit dem Stand der Implementierung der Roaming-Verordnung in den einzelnen Mitgliedstaaten

http://ec.europa.eu/information_society/activities/roaming/implementation/benchmark/index_en.htm

Link zu einer Pressemitteilung zu den Verbesserten Fluggastrechten in der Europäischen Union:

http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/07/1173&format=HTML&aged=0&language= DE&guiLanguage=en

 

 

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