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Oktober 2007/ 3 |
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Europäische
Pflanzenschutzpolitik darf nicht zur einseitigen Belastung für die Landwirte
werden Das
Thema "Pflanzenschutz" wird in der anstehenden Plenarwoche des Europäischen
Parlaments in Straßburg für erhebliche Diskussionen sorgen. Denn den
Abgeordneten liegt ein umfangreiches Gesetzgebungspaket vor. Es stößt in der
CDU-/CSU-Gruppe auf entschiedenen Widerstand, da es für die Landwirte mehr
Auflagen beinhaltet, ohne den Nutzen für den Verbraucher zu erhöhen. Geplant
sind eine Verordnung zur Zulassung von Pflanzenschutzmitteln sowie eine
Richtlinie zu deren nachhaltigem Einsatz. Problematisch sind folgende Fragen:
Wie groß muss beim ausbringen von Pestiziden der Abstand zum
Nachbarsgrundstück sein? Sind tatsächlich beträchtlichen Pufferzonen zu
Gewässern notwendig? Ist das generelle Verbot für die Ausbringung von
Pflanzenschutzmitteln in FFH-Gebieten (Flora-Fauna-Habitat) verhältnismäßig? Wenn
es nach dem Willen der rot-grünen Mehrheit des federführenden Umweltausschusses
geht, müssen die Landwirte beim Ausbringen
von Pestiziden künftig als Abstand zum Nachbarn ein EU-weit pauschales Raster
von zehn Metern einhalten. Dies ist weder sachgemäß noch entspricht es den
Notwendigkeiten in den einzelnen Mitgliedstaaten, die sich sehr nach
klimatischen Bedingungen, Boden- und Pflanzenarten unterscheiden. Die
entsprechenden Regelungen sollten nicht EU-einheitlich, sondern in den
einzelnen Mitgliedstaaten getroffen werden. Selbstverständlich ist, dass der Einsatz
von Pflanzenschutzmittel in städtischen Wohngebieten oder in der Nähe von
Schulen, Kindergärten, Erholungseinrichtungen und ähnlichen Orten
restriktiv zu handhaben ist und auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt
sein muss. Auch bei der Bemessung der
Pestizide, die auf den Feldern ausgebracht werden, sind noch einige Fragen
offen. Nach dem Willen des Umweltausschusses soll die Menge generell um 50
Prozent reduziert werden. Natürlich geht die Gesundheit von Mensch und Tier
vor. Stoffe, die sich in der Umwelt anreichern, also nicht abbaubar sind, und
Stoffe, die nachweislich krebserregend oder erbgutschädigend sind, müssen aus
dem Verkehr gezogen und auf Dauer verboten werden. 'Giftiges Obst' darf es in
keinem Supermarkt geben. Es steht zudem außer Frage,
dass durch einen unsachgemäßen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln Gefahren für
Anwender und Umwelt entstehen können. Dem gilt es durch Information und
Bildung entgegen zu wirken. Die größte Aufmerksamkeit muss dabei den
betroffenen Menschen und Tieren sowie der Umwelt gelten. Das Risiko von
negativen Nebenwirkungen muss so gering wie möglich gehalten werden; das
geschieht nicht automatisch über eine Verringerung der Menge. Andererseits hat es nämlich
auch keinen Sinn die Wirkung der Pestizide durch eine zu geringe Dosierung
auszuhebeln, wenn damit die Gefahr besteht, dass ein großer Teil der Ernte
jedes Jahr verloren ginge und so die Preise für landwirtschaftliche Produkte
noch stärker anstiegen. Das Europäische Parlament ist nun
in der nächsten Woche gefordert, europaweit konstruktive, umsetzbare und
kontrollierbare Vorschläge in die Beratungen einzubringen, um eine
praktikable, für Verbraucher und Landwirte gerechte Lösung zu finden. Über
die vom Parlament in der nächsten Woche verabschiedeten Vorschläge müssen
dann noch die im Rat versammelten 27 EU-Mitgliedstaaten beraten. Haben
Sie zu diesem Thema Fragen oder Anregungen? Dann schreiben Sie mir bitte! Mehr
Informationen zu diesem Themenkomplex finden Sie auf folgenden Seiten im
Internet: Link zum Bericht des Umweltausschusses zum Richtlinienvorschlag über einen Aktionsrahmen
der Gemeinschaft für den nachhaltigen Einsatz von Pestiziden http://www.europarl.ep.ec/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//NONSGML+REPORT+A6-2007-0347+0+DOC+PDF+V0//DE Link
zum Bericht des Umweltausschusses zum Verordnungsvorschlag über das Inverkehrbringen
von Pflanzenschutzmitteln http://www.europarl.ep.ec/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//NONSGML+REPORT+A6-2007-0359+0+DOC+PDF+V0//DE |
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Herausgeberin: Bürgerbüro: E-Mail: info@angelika-niebler.de |
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