Oktober 2007/ 3

Europäische Pflanzenschutzpolitik darf nicht zur einseitigen Belastung für die Landwirte werden

Das Thema "Pflanzenschutz" wird in der anstehenden Plenarwoche des Europäischen Parlaments in Straßburg für erhebliche Diskussionen sorgen. Denn den Abgeordneten liegt ein umfangreiches Gesetzgebungspaket vor. Es stößt in der CDU-/CSU-Gruppe auf entschiedenen Widerstand, da es für die Landwirte mehr Auflagen beinhaltet, ohne den Nutzen für den Verbraucher zu erhöhen.

Geplant sind eine Verordnung zur Zulassung von Pflanzenschutzmitteln sowie eine Richtlinie zu deren nachhaltigem Einsatz. Problematisch sind folgende Fragen: Wie groß muss beim ausbringen von Pestiziden der Abstand zum Nachbarsgrundstück sein? Sind tatsächlich beträchtlichen Pufferzonen zu Gewässern notwendig? Ist das generelle Verbot für die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln in FFH-Gebieten (Flora-Fauna-Habitat) verhältnismäßig?

Wenn es nach dem Willen der rot-grünen Mehrheit des federführenden Umweltausschusses  geht, müssen die Landwirte beim Ausbringen von Pestiziden künftig als Abstand zum Nachbarn ein EU-weit pauschales Raster von zehn Metern einhalten. Dies ist weder sachgemäß noch entspricht es den Notwendigkeiten in den einzelnen Mitgliedstaaten, die sich sehr nach klimatischen Bedingungen, Boden- und Pflanzenarten unterscheiden. Die entsprechenden Regelungen sollten nicht EU-einheitlich, sondern in den einzelnen Mitgliedstaaten getroffen werden. Selbstverständlich ist, dass der Einsatz von Pflanzenschutzmittel in städtischen Wohngebieten oder in der Nähe von Schulen, Kindergärten, Erholungseinrichtungen und ähnlichen Orten   restriktiv zu handhaben ist und auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt sein muss. 

Auch bei der Bemessung der Pestizide, die auf den Feldern ausgebracht werden, sind noch einige Fragen offen. Nach dem Willen des Umweltausschusses soll die Menge generell um 50 Prozent reduziert werden. Natürlich geht die Gesundheit von Mensch und Tier vor. Stoffe, die sich in der Umwelt anreichern, also nicht abbaubar sind, und Stoffe, die nachweislich krebserregend oder erbgutschädigend sind, müssen aus dem Verkehr gezogen und auf Dauer verboten werden. 'Giftiges Obst' darf es in keinem Supermarkt geben.

Es steht zudem außer Frage, dass durch einen unsachgemäßen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln Gefahren für Anwender und Umwelt entstehen können. Dem gilt es durch Information und Bildung entgegen zu wirken. Die größte Aufmerksamkeit muss dabei den betroffenen Menschen und Tieren sowie der Umwelt gelten. Das Risiko von negativen Nebenwirkungen muss so gering wie möglich gehalten werden; das geschieht nicht automatisch über eine Verringerung der Menge.

Andererseits hat es nämlich auch keinen Sinn die Wirkung der Pestizide durch eine zu geringe Dosierung auszuhebeln, wenn damit die Gefahr besteht, dass ein großer Teil der Ernte jedes Jahr verloren ginge und so die Preise für landwirtschaftliche Produkte noch stärker anstiegen.

Das Europäische Parlament ist nun in der nächsten Woche gefordert, europaweit konstruktive, umsetzbare und kontrollierbare  Vorschläge in die Beratungen einzubringen, um eine praktikable, für Verbraucher und Landwirte gerechte Lösung zu finden. Über die vom Parlament in der nächsten Woche verabschiedeten Vorschläge müssen dann noch die im Rat versammelten 27 EU-Mitgliedstaaten beraten.

Haben Sie zu diesem Thema Fragen oder Anregungen? Dann schreiben Sie mir bitte!

Mehr Informationen zu diesem Themenkomplex finden Sie auf folgenden Seiten im Internet:

Link zum Bericht des Umweltausschusses zum Richtlinienvorschlag über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für den nachhaltigen Einsatz von Pestiziden

http://www.europarl.ep.ec/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//NONSGML+REPORT+A6-2007-0347+0+DOC+PDF+V0//DE

Link zum Bericht des Umweltausschusses zum Verordnungsvorschlag über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln

http://www.europarl.ep.ec/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//NONSGML+REPORT+A6-2007-0359+0+DOC+PDF+V0//DE

 

 

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