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November 2007/ 1 |
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Keine Gemeinschaftsaufgabe: Bodenschutz gehört in die Kompetenz der
Mitgliedsstaaten Bodenschutz ist keine europäische Aufgabe: Aus diesem Grund lehnten in
dieser Woche mehr als ein Drittel der Europaabgeordneten - vor allem aus der
christdemokratisch-konservativen EVP-ED-Fraktion – den Vorschlag der
Europäischen Kommission für eine neue Richtlinie zum Bodenschutz ab. Leider
fand der Kommissionsvorschlag in den anderen Fraktionen hinreichend
Unterstützung und wurde mit Mehrheit in erster Lesung angenommen. Selbstverständlich ist Bodenschutz sehr wichtig. Der Boden ist eine
natürliche Ressource, die erhalten und gepflegt werden muss. Für den Boden
sind aber die Mitgliedstaaten zuständig, nicht die EU. Denn Boden ist lokal.
Eine grenzüberschreitende Wirkung ist beim Boden nicht festzustellen. Außerdem
weist Boden regional sehr unterschiedliche Eigenschaften auf. Alleine in der
EU gibt es 320 verschiedene Bodentypen. Insofern ist auch der Bodenschutz als
lokale oder regionale Aufgabe zu behandeln, dessen Ausgestaltung
ausschließlich in die Kompetenz der Mitgliedstaaten fällt. Eine europäische
Richtlinie ist hier ein Verstoß gegen das vertraglich verankerte
Subsidiaritätsprinzip! Die von der Europäischen
Kommission vorgeschlagene Richtlinie führt nur zu mehr und überflüssiger
Bürokratie, ohne jedoch eine greifbare Wirkung zu erzielen. So schreibt beispielsweise
die Richtlinie den Mitgliedstaaten vor, ihre Böden auf bestimmte Kriterien,
wie Rückgang organischer Substanz oder Wüstenbildung hin zu prüfen und Schutzgebiete
auszuweisen, in denen die Bodenqualität zu verbessern ist. Das Ausmaß der Bemühungen
bleibt allerdings den Mitgliedstaaten überlassen. Das bedeutet für Länder
ohne Bodengesetze, dass sie ihre Ziele von einem sehr geringeren
Ausgangsniveau her definieren können. Deutschland hingegen, das seit
Jahrzehnten durch Gesetzgebung und Rechtsprechung seinen Boden schützt, müsste
die Meßlatte aber in den auszuweisenden Schutzgebieten noch einmal höher
hängen und einen "Bodenschutz mit Goldrand" praktizieren. Dies
würde nur mehr Kosten- und Bürokratieaufwand bedeuten, die Qualität des
Bodens insgesamt aber nicht verbessern. Ferner stellt die Richtlinie
bestimmte Anforderungen an Alteigentümer und Käufer, wenn Grundstücke
verkauft werden. Die Mitgliedstaaten sollen hier sicherstellen, dass Besitzer
oder Käufer die Behörden über die frühere und aktuelle Nutzung des
Grundstücks wie auch über die Konzentrationswerte der Stoffe im Boden informieren.
Dies würde erhebliche Zusatzkosten für den Grundbesitzer bedeuten, da man
davon ausgehen kann, dass Behörden, um sich vor dem Gesetz abzusichern,
vielfach auf chemische Analysen bestehen werden.
Die deutsche Bundesregierung muss nun bei den Mitgliedstaaten versuchen,
eine auch für Deutschland praktikable Lösung zu erarbeiten. Haben
Sie zu diesem Thema Fragen oder Anregungen? Dann schreiben Sie mir bitte! Mehr
Informationen zu diesem Themenkomplex finden Sie auf folgenden Seiten im
Internet: Link zum Kommissionsvorschlag zur Bodenschutzrichtlinie: http://ec.europa.eu/environment/soil/pdf/com_2006_0232_de.pdf |
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