November 2007/ 1

Keine Gemeinschaftsaufgabe: Bodenschutz gehört in die Kompetenz der Mitgliedsstaaten

 

Bodenschutz ist keine europäische Aufgabe: Aus diesem Grund lehnten in dieser Woche mehr als ein Drittel der Europaabgeordneten - vor allem aus der christdemokratisch-konservativen EVP-ED-Fraktion – den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine neue Richtlinie zum Bodenschutz ab. Leider fand der Kommissionsvorschlag in den anderen Fraktionen hinreichend Unterstützung und wurde mit Mehrheit in erster Lesung angenommen.

 

Selbstverständlich ist Bodenschutz sehr wichtig. Der Boden ist eine natürliche Ressource, die erhalten und gepflegt werden muss. Für den Boden sind aber die Mitgliedstaaten zuständig, nicht die EU. Denn Boden ist lokal. Eine grenzüberschreitende Wirkung ist beim Boden nicht festzustellen. Außerdem weist Boden regional sehr unterschiedliche Eigenschaften auf. Alleine in der EU gibt es 320 verschiedene Bodentypen. Insofern ist auch der Bodenschutz als lokale oder regionale Aufgabe zu behandeln, dessen Ausgestaltung ausschließlich in die Kompetenz der Mitgliedstaaten fällt. Eine europäische Richtlinie ist hier ein Verstoß gegen das vertraglich verankerte Subsidiaritätsprinzip!

 

Die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Richtlinie führt nur zu mehr und überflüssiger Bürokratie, ohne jedoch eine greifbare Wirkung zu erzielen. So schreibt beispielsweise die Richtlinie den Mitgliedstaaten vor, ihre Böden auf bestimmte Kriterien, wie Rückgang organischer Substanz oder Wüstenbildung hin zu prüfen und Schutzgebiete auszuweisen, in denen die Bodenqualität zu verbessern ist. Das Ausmaß der Bemühungen bleibt allerdings den Mitgliedstaaten überlassen. Das bedeutet für Länder ohne Bodengesetze, dass sie ihre Ziele von einem sehr geringeren Ausgangsniveau her definieren können.

 

Deutschland hingegen, das seit Jahrzehnten durch Gesetzgebung und Rechtsprechung seinen Boden schützt, müsste die Meßlatte aber in den auszuweisenden Schutzgebieten noch einmal höher hängen und einen "Bodenschutz mit Goldrand" praktizieren. Dies würde nur mehr Kosten- und Bürokratieaufwand bedeuten, die Qualität des Bodens insgesamt aber nicht verbessern.

 

Ferner stellt die Richtlinie bestimmte Anforderungen an Alteigentümer und Käufer, wenn Grundstücke verkauft werden. Die Mitgliedstaaten sollen hier sicherstellen, dass Besitzer oder Käufer die Behörden über die frühere und aktuelle Nutzung des Grundstücks wie auch über die Konzentrationswerte der Stoffe im Boden informieren. Dies würde erhebliche Zusatzkosten für den Grundbesitzer bedeuten, da man davon ausgehen kann, dass Behörden, um sich vor dem Gesetz abzusichern, vielfach auf chemische Analysen bestehen werden.


Für Insider drängt sich der Eindruck auf, als sähe eine Reihe von ost- und südeuropäischen Staaten in der Richtlinie die Chance, ihre belasteten Böden auf EU-Kosten zu sanieren. Deutschland und viele andere europäische Staaten, wie Frankreich, Großbritannien oder Österreich, die gut funktionierenden Bodenschutz bereits gesetzlich geregelt haben, müssten dann die Versäumnisse anderer Mitgliedstaaten durch den Gemeinschaftshaushalt mitfinanzieren.

 

Die deutsche Bundesregierung muss nun bei den Mitgliedstaaten versuchen, eine auch für Deutschland praktikable Lösung zu erarbeiten.

 

Haben Sie zu diesem Thema Fragen oder Anregungen? Dann schreiben Sie mir bitte!

Mehr Informationen zu diesem Themenkomplex finden Sie auf folgenden Seiten im Internet:

Link zum Kommissionsvorschlag zur Bodenschutzrichtlinie:

 

http://ec.europa.eu/environment/soil/pdf/com_2006_0232_de.pdf

 

 

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