Dezember 2007/ 2

Bessere Luft in Europa - Das Europäische Parlament macht Dampf

 

Mit großer Mehrheit hat das Europäische Parlament am Dienstag eine Neufassung der Richtlinie zur Luftqualität angenommen. Diese sorgt nicht nur für bessere Luft, sondern verbessert auch die Handhabbarkeit der Vorschriften. Die EU-Mitgliedstaaten werden erstmals verpflichtet, die Belastung durch besonders gesundheitsgefährdende Kleinstpartikel, den so genannten "Feinststaub", flächendeckend zu überwachen. Ab 2015 gelten hierfür verbindliche Grenzwerte. Gleichzeitig lässt die Regelung den Kommunen die nötige Flexibilität zur Umsetzung. Städte und Gemeinden, die in Kessellage oder windstillen Gebieten erschwerte Bedingungen haben, erlaubt die Richtlinie eine Fristverlängerung für die Einhaltung des Grenzwertes für den etwas größeren Feinstaub bis zum Jahr 2011. Voraussetzung für einen Aufschub ist jedoch, dass sie alles in ihrer Kraft stehende getan haben, um die Umweltbelastung zu verringern. Ein Freibrief darf die Dreijahres-Frist für die Kommunen nicht werden.

 

Gleichzeitig muss aber auch dem Verursacherprinzip Rechnung getragen werden. Nur knapp die Hälfte der jährlichen Feinstaubemissionen wird durch den Verkehr verursacht. Maßnahmen wie Fahrverbote in den Innenstädten können das Problem allein nicht lösen. Falsch wäre es daher, die Last allein auf die Kommunen abzuwälzen. Auf Druck des Europäischen Parlaments wird die Europäische Kommission daher 2008 Gesetzesvorschläge zur stärkeren Reduktion der Emissionen an der Quelle vorlegen. Diese Maßnahmen sollen u. a. bei Industrie- und landwirtschaftlichen Emissionen ansetzen und neue Standards für den Schwerverkehr zu Land und zur See einführen.

 

Feinstaub ist inzwischen allen ein Begriff. Alle Jahre wieder berichten Medien über die Feinstaubbelastung in Europas Städten - besonders im Sommer, wenn sich die Teilchen als "Dunstglocken" über Europas Städte legen. Doch was versteckt sich wirklich dahinter? Als Feinstaub bezeichnet man in der Luft schwebende Partikel, die weniger als zehn Mikrometer groß sind (ein Mikrometer entspricht einem Tausendstel Millimeter). In der Wissenschaft werden sie, abgeleitet vom englischen Begriff "Particulate Matter" als PM-10 bezeichnet. PM-10 sind also all diejenigen Partikel, die einen Durchmesser von 10 Mikrometern oder weniger haben. Der noch kleinere Feinststaub hat einen maximalen Durchmesser von 2,5 Mikrometern und wird daher als PM-2,5 bezeichnet. Diese winzig kleinen, für das bloße Auge nicht sichtbare Staubteilchen entstehen in der Natur z. B. durch Gesteinserosionen, Waldbrände oder Vulkanausbrüche. Doch auch der Mensch trägt zur Entstehung von Feinstaub bei - z. B. durch die Verbrennung von Benzin und Diesel in Kraftfahrzeugen oder die Verheizung fossiler oder sonstiger Brennstoffe. Andere Quellen sind Umschlag und Transport staubender Güter, chemische Reaktionen aus Schwefel- und Stickstoffoxiden sowie die Abreibung von Straßenbelag und Reifen. Die Konzentration von Feinstaub in der Luft ist deshalb besonders hoch in Städten mit starkem Verkehrs- und Industrieaufkommen.

 

Das ist deshalb gefährlich, weil Feinstaub aufgrund seiner Winzigkeit in die Atemwege und - in Form von "Feinststaub" - bis in die Lunge eindringen kann. Größere Schwebeteilchen mit einem Durchmesser von mehr als 10 Mikrometern werden hingegen durch die Nase und die oberen Atemwege größtenteils herausgefiltert. Beim Menschen kann das Einatmen von Feinstaub zur Entstehung oder Verschlimmerung von Atemwegserkrankungen führen. Besonders die gefährlichen Mikropartikel PM 2,5 werden häufig für Krankheiten wie Asthma, Bronchitis oder Emphysem (Überblähung der Lunge) verantwortlich gemacht. Außerdem erhöht Feinstaub das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Laut einer Studie der Weltgesundheitsorganisation, die von der Europäischen Kommission in Auftrag gegeben wurde, sterben jährlich bis zu 310.000 Menschen an den Folgen von Feinstaub, davon allein 65.000 in Deutschland.

 

Die neuen Regelungen zur Luftqualität sind deshalb dringend erforderlich. Sie sorgen dafür, dass die Feinstaubkonzentration in der Luft auf ein gesundheitlich unbedenkliches Maß beschränkt wird. Möglich wurde dies durch eine Einigung des Parlaments mit dem Ministerrat. Die novellierte Richtlinie kann so nach nun erfolgter zweiter Lesung im Parlament ohne Anrufung des Vermittlungsausschusses in Kraft treten. Die Annahme des Textes durch den Rat wird nur noch als Formsache eingeschätzt. Jetzt liegt es an den Mitgliedstaaten, die neuen Vorschriften umzusetzen.

 

 

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Mehr Informationen zu diesem Themenkomplex finden Sie auf folgenden Seiten im Internet:

Link zum Kommissionsvorschlag:

http://ec.europa.eu/environment/air/cafe/pdf/com_2005_447_de.pdf

 

Link zur 2. Lesung im Europäischen Parlament:

http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+REPORT+A6-2007-0398+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE

 

 

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