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Dezember 2007/ 2 |
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Bessere Luft in Europa - Das Europäische Parlament macht Dampf Mit großer Mehrheit hat das
Europäische Parlament am Dienstag eine Neufassung der Richtlinie zur
Luftqualität angenommen. Diese sorgt nicht nur für bessere Luft, sondern
verbessert auch die Handhabbarkeit der Vorschriften. Die EU-Mitgliedstaaten
werden erstmals verpflichtet, die Belastung durch besonders gesundheitsgefährdende Kleinstpartikel, den so genannten
"Feinststaub", flächendeckend zu
überwachen. Ab 2015 gelten hierfür verbindliche Grenzwerte. Gleichzeitig
lässt die Regelung den Kommunen die nötige Flexibilität zur Umsetzung. Städte
und Gemeinden, die in Kessellage oder windstillen Gebieten erschwerte
Bedingungen haben, erlaubt die Richtlinie eine Fristverlängerung für die
Einhaltung des Grenzwertes für den etwas größeren Feinstaub bis zum Jahr
2011. Voraussetzung für einen Aufschub ist jedoch, dass sie alles in ihrer
Kraft stehende getan haben, um die Umweltbelastung zu verringern. Ein
Freibrief darf die Dreijahres-Frist für die Kommunen nicht werden. Gleichzeitig muss aber auch dem
Verursacherprinzip Rechnung getragen werden. Nur knapp die Hälfte der
jährlichen Feinstaubemissionen wird durch den Verkehr verursacht. Maßnahmen
wie Fahrverbote in den Innenstädten können das Problem allein nicht lösen. Falsch
wäre es daher, die Last allein auf die Kommunen abzuwälzen. Auf Druck des
Europäischen Parlaments wird die Europäische Kommission daher 2008
Gesetzesvorschläge zur stärkeren Reduktion der Emissionen an der Quelle
vorlegen. Diese Maßnahmen sollen u. a. bei Industrie- und
landwirtschaftlichen Emissionen ansetzen und neue Standards für den
Schwerverkehr zu Land und zur See einführen. Feinstaub ist inzwischen allen
ein Begriff. Alle Jahre wieder berichten Medien über die Feinstaubbelastung
in Europas Städten - besonders im Sommer, wenn sich die Teilchen als
"Dunstglocken" über Europas Städte legen. Doch was versteckt sich
wirklich dahinter? Als Feinstaub bezeichnet man in der Luft schwebende
Partikel, die weniger als zehn Mikrometer groß sind (ein Mikrometer
entspricht einem Tausendstel Millimeter). In der Wissenschaft werden sie,
abgeleitet vom englischen Begriff "Particulate
Matter" als PM-10 bezeichnet. PM-10 sind also all diejenigen Partikel,
die einen Durchmesser von 10 Mikrometern oder weniger haben. Der noch
kleinere Feinststaub hat einen maximalen
Durchmesser von 2,5 Mikrometern und wird daher als PM-2,5 bezeichnet. Diese
winzig kleinen, für das bloße Auge nicht sichtbare Staubteilchen
entstehen in der Natur z. B. durch Gesteinserosionen, Waldbrände oder
Vulkanausbrüche. Doch auch der Mensch trägt zur Entstehung von Feinstaub bei
- z. B. durch die Verbrennung von Benzin und Diesel in Kraftfahrzeugen oder
die Verheizung fossiler oder sonstiger Brennstoffe. Andere Quellen sind
Umschlag und Transport staubender Güter, chemische Reaktionen aus Schwefel-
und Stickstoffoxiden sowie die Abreibung von Straßenbelag und Reifen. Die
Konzentration von Feinstaub in der Luft ist deshalb besonders hoch in Städten
mit starkem Verkehrs- und Industrieaufkommen. Das ist deshalb gefährlich, weil
Feinstaub aufgrund seiner Winzigkeit in die Atemwege und - in Form von "Feinststaub" - bis in die Lunge eindringen kann. Größere
Schwebeteilchen mit einem Durchmesser von mehr als 10 Mikrometern werden
hingegen durch die Nase und die oberen Atemwege größtenteils herausgefiltert.
Beim Menschen kann das Einatmen von Feinstaub zur Entstehung oder
Verschlimmerung von Atemwegserkrankungen führen. Besonders die gefährlichen Mikropartikel
PM 2,5 werden häufig für Krankheiten wie Asthma, Bronchitis oder Emphysem
(Überblähung der Lunge) verantwortlich gemacht. Außerdem erhöht Feinstaub das
Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Laut einer Studie der Weltgesundheitsorganisation,
die von der Europäischen Kommission in Auftrag gegeben wurde, sterben
jährlich bis zu 310.000 Menschen an den Folgen von Feinstaub, davon allein 65.000
in Deutschland. Die neuen Regelungen zur
Luftqualität sind deshalb dringend erforderlich. Sie sorgen dafür, dass die
Feinstaubkonzentration in der Luft auf ein gesundheitlich unbedenkliches Maß
beschränkt wird. Möglich wurde dies durch eine Einigung des Parlaments mit
dem Ministerrat. Die novellierte Richtlinie kann so nach nun erfolgter
zweiter Lesung im Parlament ohne Anrufung des Vermittlungsausschusses in
Kraft treten. Die Annahme des Textes durch den Rat wird nur noch als
Formsache eingeschätzt. Jetzt liegt es an den Mitgliedstaaten, die neuen
Vorschriften umzusetzen. Haben Sie zu
diesem Thema Fragen oder Anregungen? Dann schreiben Sie mir bitte! Mehr
Informationen zu diesem Themenkomplex finden Sie auf folgenden Seiten im
Internet: Link zum
Kommissionsvorschlag: http://ec.europa.eu/environment/air/cafe/pdf/com_2005_447_de.pdf Link zur 2.
Lesung im Europäischen Parlament: |
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