Januar 2008/ 1

Streit um das Einheimischenmodell - die Fronten verhärten sich

 

Deutschland sitzt auf der Anklagebank. Der Bundesrepublik wird vorgeworfen, mit dem so genannten Einheimischenmodell gegen europäisches Gemeinschaftsrecht zu verstoßen. Kläger ist die Europäische Kommission. Nach Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens im Juni 2007 und darauf folgender Stellungnahme der Bundesregierung im August 2007, fordert die Kommission die Bundesregierung nun auf, ihre Argumente nochmals genauer zu erläutern. Sollte Deutschland der Aufforderung nicht zufrieden stellend nachkommen, landet der Fall vor dem Europäischen Gerichtshof. Verliert Deutschland, gerät auch die gewachsene Bevölkerungsstruktur vieler oberbayerischer Gemeinden in Gefahr.

 

Hintergrund der Vorwürfe ist die Beschwerde eines Niederländers, der Bauland in der Stadt Selfkant in Nordrhein-Westfalen erwerben möchte und sich durch das dortige Einheimischenmodell diskriminiert fühlt. Das Einheimischenmodell wird in unterschiedlicher Form seit vielen Jahren vor allem in ländlichen Städten und Gemeinden angewandt und soll den Wohnbedarf der einheimischen Bevölkerung gegen den Zuzug finanzkräftiger Bauwilliger absichern. Kommunen, die das Modell eingeführt haben, gewähren beim Verkauf von Grundstücken an Ortsansässige starke Preisnachlässe, um insbesondere die Abwanderung jüngerer Familien zu verhindern.

 

Die sozialpolitischen Überlegungen, die diesem Modell zu Grunde liegen, sind leicht nachvollziehbar. Viele Kommunen haben zunehmend Schwierigkeiten, der ortsansässigen Bevölkerung bezahlbaren Baugrund zur Verfügung zu stellen. Das ist nicht nur ein Problem vieler touristisch geprägter Gemeinden, sondern auch der Gemeinden im Umfeld von Ballungsräumen, wo es zusehends zu einem Verdrängungswettbewerb Ortsfremder zu Lasten der einheimischen Bauplatzinteressenten kommt. Gerade in vielen oberbayerischen Gemeinden mit großer landschaftlicher Attraktivität haben junge Familien gegenüber auswärtigen, vermögenden Käufern kaum eine Chance, in der Gemeinde ein Grundstück zu erwerben. Dadurch wird die gewachsene Sozialstruktur geschädigt oder gar zerstört und Neubaugebiete verwaisen. Auf ihnen findet man heute zunehmend Zweit- und Ferienwohnungen, die die meiste Zeit des Jahres leer stehen.

 

Damit der Heimvorteil der einheimischen Bevölkerung nicht schon nach kurzer Zeit durch Weiterverkauf vergoldet werden kann, ist ein späterer Verkauf der Grundstücke an hohe Auflagen geknüpft. So darf in vielen Gemeinden ein Weiterverkauf nur an Einheimische erfolgen. Die Einflussnahme auf den Verkauf der Grundstücke sichern sich die Gemeinden durch Vereinbarungen von Ankaufs-, Vorkaufs- und Wiederkaufsrechten. Die grundsätzliche Zulässigkeit dieser Praxis ist in Deutschland vom Gesetzgeber anerkannt und durch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt.

 

Die Europäische Kommission sieht den Fall anders. Sie bemängelt insbesondere die Unvereinbarkeit des Einheimischenmodells mit den europäischen Grundsätzen der Niederlassungsfreiheit und des freien Kapitalverkehrs. Mit dieser Einschätzung beruft sie sich auf den Europäischen Gerichtshof. Bereits 2003 entschied dieser in einem Urteil gegen Italien, dass eine Maßnahme auch dann diskriminierend sein kann, wenn sie sich nicht allein zum Nachteil der Angehörigen anderer Mitgliedstaaten auswirkt, sondern auch zum Nachteil der eigenen Staatsangehörigen. Die Bundesregierung hält dagegen, dass die Erhaltung einer beständigen Bevölkerung in ländlichen Gebieten ein europäisches Allgemeininteresse sei, das die Beschränkung von Grundfreiheiten rechtfertigen könne.

 

Der weitere Verlauf des Verfahrens hängt davon ab, ob die Europäische Kommission die deutsche Argumentation anerkennt. Derzeit deuten jedoch alle Anzeichen darauf hin, dass der Rechtsstreit in der zweiten Runde vor den Europäischen Gerichtshof geht. Mit einer Klage gefährdet die Kommission die Erhaltung gewachsener Sozial- und Bevölkerungsstrukturen gerade in Oberbayern. Die Kommission scheint vergessen zu haben, dass sie selbst noch im Mai 2007 die Leipzig Charta unterstützt hat. Diese setzt sich zum Ziel, den sozialen Zusammenhalt und die soziale Integration in den Städten zu fördern. Nichts anderes geschieht auch durch das Einheimischenmodell.

 

 

Haben Sie zu diesem Thema Fragen oder Anregungen? Dann schreiben Sie mir bitte!

Mehr Informationen zu diesem Themenkomplex finden Sie auf folgender Seite im Internet:

Link zum Informationsbrief des Bayerischen Städtetags zum Rechtsstreit:

 

http://www.bay-staedtetag.de/ib2007/06d.pdf

 

 

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