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Januar 2008/ 1 |
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Streit um das Einheimischenmodell - die Fronten
verhärten sich Deutschland sitzt auf der Anklagebank. Der
Bundesrepublik wird vorgeworfen, mit dem so genannten Einheimischenmodell
gegen europäisches Gemeinschaftsrecht zu verstoßen. Kläger ist die Europäische
Kommission. Nach Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens
im Juni 2007 und darauf folgender Stellungnahme der Bundesregierung im August
2007, fordert die Kommission die Bundesregierung nun auf, ihre Argumente
nochmals genauer zu erläutern. Sollte Deutschland der Aufforderung nicht
zufrieden stellend nachkommen, landet der Fall vor dem Europäischen
Gerichtshof. Verliert Deutschland, gerät auch die gewachsene Bevölkerungsstruktur
vieler oberbayerischer Gemeinden in Gefahr. Hintergrund der Vorwürfe ist die Beschwerde eines
Niederländers, der Bauland in der Stadt Selfkant in Nordrhein-Westfalen
erwerben möchte und sich durch das dortige Einheimischenmodell diskriminiert fühlt.
Das Einheimischenmodell wird in unterschiedlicher Form seit vielen Jahren vor
allem in ländlichen Städten und Gemeinden angewandt und soll den Wohnbedarf
der einheimischen Bevölkerung gegen den Zuzug finanzkräftiger Bauwilliger
absichern. Kommunen, die das Modell eingeführt haben, gewähren beim Verkauf
von Grundstücken an Ortsansässige starke Preisnachlässe, um insbesondere die
Abwanderung jüngerer Familien zu verhindern. Die sozialpolitischen Überlegungen, die diesem
Modell zu Grunde liegen, sind leicht nachvollziehbar. Viele Kommunen haben
zunehmend Schwierigkeiten, der ortsansässigen Bevölkerung bezahlbaren
Baugrund zur Verfügung zu stellen. Das ist nicht nur ein Problem vieler
touristisch geprägter Gemeinden, sondern auch der Gemeinden im Umfeld von
Ballungsräumen, wo es zusehends zu einem Verdrängungswettbewerb Ortsfremder
zu Lasten der einheimischen Bauplatzinteressenten kommt. Gerade in vielen
oberbayerischen Gemeinden mit großer landschaftlicher Attraktivität haben
junge Familien gegenüber auswärtigen, vermögenden Käufern kaum eine Chance,
in der Gemeinde ein Grundstück zu erwerben. Dadurch wird die gewachsene
Sozialstruktur geschädigt oder gar zerstört und Neubaugebiete verwaisen. Auf
ihnen findet man heute zunehmend Zweit- und Ferienwohnungen, die die meiste
Zeit des Jahres leer stehen. Damit der Heimvorteil der einheimischen
Bevölkerung nicht schon nach kurzer Zeit durch Weiterverkauf vergoldet werden
kann, ist ein späterer Verkauf der Grundstücke an hohe Auflagen geknüpft. So
darf in vielen Gemeinden ein Weiterverkauf nur an Einheimische erfolgen. Die
Einflussnahme auf den Verkauf der Grundstücke sichern sich die Gemeinden
durch Vereinbarungen von Ankaufs-, Vorkaufs- und Wiederkaufsrechten.
Die grundsätzliche Zulässigkeit dieser Praxis ist in Deutschland vom
Gesetzgeber anerkannt und durch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt. Die Europäische Kommission sieht den Fall anders. Sie
bemängelt insbesondere die Unvereinbarkeit des Einheimischenmodells mit den
europäischen Grundsätzen der Niederlassungsfreiheit und des freien
Kapitalverkehrs. Mit dieser Einschätzung beruft sie sich auf den Europäischen
Gerichtshof. Bereits 2003 entschied dieser in einem Urteil gegen Italien,
dass eine Maßnahme auch dann diskriminierend sein kann, wenn sie sich nicht allein
zum Nachteil der Angehörigen anderer Mitgliedstaaten auswirkt, sondern auch
zum Nachteil der eigenen Staatsangehörigen. Die Bundesregierung hält dagegen,
dass die Erhaltung einer beständigen Bevölkerung in ländlichen Gebieten ein
europäisches Allgemeininteresse sei, das die Beschränkung von Grundfreiheiten
rechtfertigen könne. Der weitere Verlauf des Verfahrens hängt davon ab,
ob die Europäische Kommission die deutsche Argumentation anerkennt. Derzeit
deuten jedoch alle Anzeichen darauf hin, dass der Rechtsstreit in der zweiten
Runde vor den Europäischen Gerichtshof geht. Mit einer Klage gefährdet die
Kommission die Erhaltung gewachsener Sozial- und Bevölkerungsstrukturen
gerade in Oberbayern. Die Kommission scheint vergessen zu haben, dass sie
selbst noch im Mai 2007 die Leipzig Charta unterstützt hat. Diese setzt sich
zum Ziel, den sozialen Zusammenhalt und die soziale Integration in den
Städten zu fördern. Nichts anderes geschieht auch durch das
Einheimischenmodell. Haben Sie zu diesem Thema Fragen oder Anregungen? Dann
schreiben Sie mir bitte! Mehr Informationen zu diesem Themenkomplex finden Sie auf folgender Seite
im Internet: Link zum
Informationsbrief des Bayerischen Städtetags zum Rechtsstreit: |
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Impressum |
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Herausgeberin: Bürgerbüro: E-Mail: info@angelika-niebler.de |
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