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Mai 2008/1 |
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Nur knappe Mehrheit für Trennung von Stromnetz und -erzeugung im
Industrieausschuss Gelegentlich sind Siege für den
Gewinner so verlustreich, dass er im Endeffekt kein Sieger mehr ist.
Sprichwörtlich redet man dann von einem Phyrrussieg. Als solcher könnte sich
der vermeintliche Abstimmungserfolg der Befürworter der eigentumsrechtlichen
Entflechtung von Vertriebsnetz und Stromproduktion im europäischen
Energiemarkt erweisen. Denn das letzte Wort ist noch nicht gesprochen. Worum geht es konkret? Die
Europäische Kommission hat in einem Richtlinienentwurf vorgeschlagen, die
Erzeuger und Netzbetreiber von Strom rechtlich voneinander zu trennen. Sie
sieht darin das geeignete Mittel, für mehr Wettbewerb zu sorgen. Richtig ist:
Wettbewerb und ein funktionierender europäischer Strommarkt fördern
Investitionen und Innovationen und sorgen für faire Preise. Falsch ist jedoch
das Mittel, das die Kommission vorschlägt. Ein von Deutschland und Frankreich
eingebrachter Alternativvorschlag sieht vor, dass Energiekonzerne die
Kontrolle über ihre Stromnetze behalten dürfen. Die Unabhängigkeit des
Netzbetreibers von der Muttergesellschaft soll dabei durch strenge Auflagen
zu Organisation und Mindestinvestitionen sichergestellt werden. Das Ziel -
mehr Wettbewerb - ist dasselbe. Es ist ein Irrglaube, dass sich
der Energiebinnenmarkt mit einer eigentumsrechtlichen Entflechtung
effizienter gestalten lässt. Bisher gibt es kein positives Beispiel aus der
Praxis. Auch die Zahlen der Kommission sind nicht belastbar - steuerbereinigt
sind die Strompreise in dem weniger regulierten Großbritannien sogar höher
als in Deutschland. Günstigere Preise bekommen wir also nicht durch die
Trennung von Erzeugung und Netzen. Ebenso wenig darf die
Versorgungssicherheit der Verbraucher durch eine Zerschlagung der
Energiekonzerne riskiert werden, da dies instabile Netze und damit ein
erhöhtes Stromausfallrisiko zur Folge haben kann. Knapp ging es daher zu bei den
Abstimmungen im federführenden Industrieausschuss über den
deutsch-französischen Alternativvorschlag. 26 Abgeordnete stimmten gegen ihn
und 22 dafür. Drei Abgeordnete enthielten sich ihrer Stimme. Das Votum fiel
knapper aus als erwartet - eine Vorentscheidung ist damit noch nicht
gefallen. Denn das letzte Wort hat das Plenum des Europäischen Parlaments.
Voraussichtlich im Juni wird in Straßburg über das Gesetzespaket abgestimmt -
und wie diese Abstimmung ausfallen wird ist noch völlig offen. Der von Deutschland, Frankreich
und sechs weiteren EU-Staaten eingebrachte Alternativvorschlag, der eine
Trennung des Netzbetriebs von der Stromerzeugung unter einem Konzerndach
vorsieht, bleibt damit weiterhin in der Diskussion. Dieser so genannte
"Dritte Weg" verhindert eine de facto-Enteignung der
Energieversorger, trägt aber dennoch zu einer stärkeren Liberalisierung des
Energiemarktes bei und schafft so mehr Wettbewerb. Entscheidend für die
Verbraucher ist, dass der Wettbewerb funktioniert. Sollte die Europäische
Kommission ihre Pläne durchsetzen, droht Ländern wie Deutschland, Österreich
und Frankreich hingegen eine jahrelange Rechtsunsicherheit. Die Pläne der Kommission, nach
denen die europäischen Energiekonzerne künftig nicht mehr gleichzeitig
Energie erzeugen und die Verteilungs- und Fernleitungsnetze zur Übertragung
betreiben sollen, sind damit ins Wanken geraten. Nachdem sich zu Beginn der
Diskussionen eine klare Mehrheit für den Kommissionsvorschlag abgezeichnet
hatte, erhalten nun die Befürworter des "Dritten Wegs" Rückenwind.
Das Abstimmungsergebnis sendet dem Rat das Signal, dass in jedem Fall eine
Kompromisslösung gefunden werden muss. Auf große Mehrheiten im Parlament
können sich die Befürworter der Trennung von Netz und Erzeugung nicht
verlassen. Im Rat haben die acht Mitgliedstaaten, die den dritten Weg
unterstützen, die Möglichkeit, den Vorschlag zu blockieren. Eine endgültige
Entscheidung kann nur fallen, wenn sich Parlament und Rat auf eine Linie einigen. Haben Sie zu
diesem Thema Fragen oder Anregungen? Dann schreiben Sie mir bitte! Mehr
Informationen zu diesem Themenkomplex finden Sie auf folgenden Seiten im
Internet: Link zum Berichtsentwurf des
Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie: http://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2004_2009/documents/pr/707/707408/707408de.pdf Link zum Kommissionsvorschlag
für eine Richtlinie über den Elektrizitätsbinnenmarkt: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2007:0528:FIN:DE:PDF |
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Herausgeberin: Bürgerbüro: E-Mail: info@angelika-niebler.de |
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