Mai 2008/1

Nur knappe Mehrheit für Trennung von Stromnetz und -erzeugung im Industrieausschuss

 

Gelegentlich sind Siege für den Gewinner so verlustreich, dass er im Endeffekt kein Sieger mehr ist. Sprichwörtlich redet man dann von einem Phyrrussieg. Als solcher könnte sich der vermeintliche Abstimmungserfolg der Befürworter der eigentumsrechtlichen Entflechtung von Vertriebsnetz und Stromproduktion im europäischen Energiemarkt erweisen. Denn das letzte Wort ist noch nicht gesprochen.

 

Worum geht es konkret? Die Europäische Kommission hat in einem Richtlinienentwurf vorgeschlagen, die Erzeuger und Netzbetreiber von Strom rechtlich voneinander zu trennen. Sie sieht darin das geeignete Mittel, für mehr Wettbewerb zu sorgen. Richtig ist: Wettbewerb und ein funktionierender europäischer Strommarkt fördern Investitionen und Innovationen und sorgen für faire Preise. Falsch ist jedoch das Mittel, das die Kommission vorschlägt. Ein von Deutschland und Frankreich eingebrachter Alternativvorschlag sieht vor, dass Energiekonzerne die Kontrolle über ihre Stromnetze behalten dürfen. Die Unabhängigkeit des Netzbetreibers von der Muttergesellschaft soll dabei durch strenge Auflagen zu Organisation und Mindestinvestitionen sichergestellt werden. Das Ziel - mehr Wettbewerb - ist dasselbe.

 

Es ist ein Irrglaube, dass sich der Energiebinnenmarkt mit einer eigentumsrechtlichen Entflechtung effizienter gestalten lässt. Bisher gibt es kein positives Beispiel aus der Praxis. Auch die Zahlen der Kommission sind nicht belastbar - steuerbereinigt sind die Strompreise in dem weniger regulierten Großbritannien sogar höher als in Deutschland. Günstigere Preise bekommen wir also nicht durch die Trennung von Erzeugung und Netzen. Ebenso wenig darf die Versorgungssicherheit der Verbraucher durch eine Zerschlagung der Energiekonzerne riskiert werden, da dies instabile Netze und damit ein erhöhtes Stromausfallrisiko zur Folge haben kann.

 

Knapp ging es daher zu bei den Abstimmungen im federführenden Industrieausschuss über den deutsch-französischen Alternativvorschlag. 26 Abgeordnete stimmten gegen ihn und 22 dafür. Drei Abgeordnete enthielten sich ihrer Stimme. Das Votum fiel knapper aus als erwartet - eine Vorentscheidung ist damit noch nicht gefallen. Denn das letzte Wort hat das Plenum des Europäischen Parlaments. Voraussichtlich im Juni wird in Straßburg über das Gesetzespaket abgestimmt - und wie diese Abstimmung ausfallen wird ist noch völlig offen.

 

Der von Deutschland, Frankreich und sechs weiteren EU-Staaten eingebrachte Alternativvorschlag, der eine Trennung des Netzbetriebs von der Stromerzeugung unter einem Konzerndach vorsieht, bleibt damit weiterhin in der Diskussion. Dieser so genannte "Dritte Weg" verhindert eine de facto-Enteignung der Energieversorger, trägt aber dennoch zu einer stärkeren Liberalisierung des Energiemarktes bei und schafft so mehr Wettbewerb. Entscheidend für die Verbraucher ist, dass der Wettbewerb funktioniert. Sollte die Europäische Kommission ihre Pläne durchsetzen, droht Ländern wie Deutschland, Österreich und Frankreich hingegen eine jahrelange Rechtsunsicherheit.

 

Die Pläne der Kommission, nach denen die europäischen Energiekonzerne künftig nicht mehr gleichzeitig Energie erzeugen und die Verteilungs- und Fernleitungsnetze zur Übertragung betreiben sollen, sind damit ins Wanken geraten. Nachdem sich zu Beginn der Diskussionen eine klare Mehrheit für den Kommissionsvorschlag abgezeichnet hatte, erhalten nun die Befürworter des "Dritten Wegs" Rückenwind. Das Abstimmungsergebnis sendet dem Rat das Signal, dass in jedem Fall eine Kompromisslösung gefunden werden muss. Auf große Mehrheiten im Parlament können sich die Befürworter der Trennung von Netz und Erzeugung nicht verlassen. Im Rat haben die acht Mitgliedstaaten, die den dritten Weg unterstützen, die Möglichkeit, den Vorschlag zu blockieren. Eine endgültige Entscheidung kann nur fallen, wenn sich Parlament und Rat auf eine Linie einigen.

 

 

 

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Mehr Informationen zu diesem Themenkomplex finden Sie auf folgenden Seiten im Internet:

 

Link zum Berichtsentwurf des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie:

 

http://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2004_2009/documents/pr/707/707408/707408de.pdf

 

Link zum Kommissionsvorschlag für eine Richtlinie über den Elektrizitätsbinnenmarkt:

 

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2007:0528:FIN:DE:PDF

 

 

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