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Mai 2008/2 |
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Für Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung in der EU - doch Zweck darf
nicht die Mittel heiligen Vor dem
Gesetz sind alle Menschen gleich. So steht es im Grundgesetz der
Bundesrepublik Deutschland, so fordern es geltende EG-Rechtsvorschriften und
so verlangen es die Vereinten Nationen. Niemand darf schlechter behandelt
werden als andere - sei es, weil er behindert ist, weil er eine dunkle
Hautfarbe hat, weil er das gleiche Geschlecht liebt oder weil er an einen
anderen Gott glaubt als die Christen. Frauen dürfen im Beruf nicht schlechter
bezahlt werden oder schlechtere Aufstiegschancen haben als Männer und ältere
Menschen haben dasselbe Recht auf ein würdiges Leben wie Jüngere. Jegliche
Art der Diskriminierung sollen die geltenden Rechtsvorschriften in Deutschland
und der EU verhindern. Allein in den letzten acht Jahren wurden vier
EU-Richtlinien zur Antidiskriminierung erlassen: Die
Antirassismus-Richtlinie, die Rahmenrichtlinie zur Beschäftigung und die
Gleichberechtigungs-Richtlinie sowie die Antidiskriminierungs-Richtlinie. Das
Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Deutschland hat die vier
Richtlinien bereits umgesetzt und ist seit 16 Monaten in Kraft. Doch noch
bevor die Erfahrungen mit der neuen Gesetzeslage ausgewertet werden konnten
und zu einer Zeit, in der die Rechtsunsicherheit groß ist, hat die
Europäische Kommission den Vorschlag für eine neue
Antidiskriminierungsrichtlinie angekündigt. Das hat der Ausschuss für
Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments zum
Anlass genommen, einen Initiativbericht zum Thema zu verfassen, der in dieser
Woche vom Plenum verabschiedet wurde. Eine knappe rot-grüne Mehrheit fordert
darin die Ausweitung
der Antidiskriminierungs-Richtlinie. Diese soll auch Dienstleistungen und
Güter sowie Sozialschutz einschließlich sozialer Dienste und
Gesundheitsdienstleistungen erfassen. Die christlich-konservative Fraktion im
Europäischen Parlament, der auch die deutschen Unionsabgeordneten angehören,
ist dagegen. Über die Folgen ihrer Forderungen scheinen
sich die Befürworter des Berichts nicht bewusst zu sein. Sollte die
Kommission die Vorschläge von Rot-Grün für eine Rahmenrichtlinie übernehmen,
dürften Versicherungen beispielsweise künftig keine differenzierte
Risikoanalyse nach Gesundheitszustand, Alter oder Geschlecht mehr vornehmen.
Die Konsequenz wären teurere Prämien für Versicherungsnehmer. Darüber hinaus fordern
die Befürworter des Berichts Maßnahmen in Bereichen, die nicht im
Zuständigkeitsbereich der EU liegen wie Sozialschutz und Gesundheitsdienstleistungen.
Eine erneute Änderung der Antidiskriminierungsgesetzgebung
würde nicht nur die nationalen Regierungen vor Probleme stellen, sondern
hätte auch Konsequenzen für Unternehmen, die die Vorschriften umsetzen
müssen. Bereits für die Umsetzung der bestehenden Richtlinien haben deutsche
Unternehmen 1,73 Milliarden Euro ausgegeben. Eine Revision zum jetzigen
Zeitpunkt wäre kontraproduktiv und hat als Resultat mehr Bürokratie, mehr
Kosten für die Bürger und weniger Rechtssicherheit. Bevor die Kommission mit
neuen Richtlinienvorschlägen kommt, müssen die gegenwärtigen Probleme
analysiert werden. Mit einem Schnellschuss, wie ihn Sozialisten und Grüne
fordern, wäre niemandem gedient, schon gar nicht dem Kampf gegen die
Diskriminierung. Haben Sie zu diesem Thema Fragen oder Anregungen? Dann
schreiben Sie mir bitte! Mehr Informationen zu diesem Themenkomplex finden Sie auf
folgenden Seiten im Internet: Link zum Berichtsentwurf des Ausschusses für Beschäftigung
und soziale Angelegenheiten: Link zur Kommissionshomepage "Für Vielfalt. Gegen
Diskriminierung": |
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Herausgeberin: Bürgerbüro: E-Mail: info@angelika-niebler.de |
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