Mai 2008/2

Für Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung in der EU - doch Zweck darf nicht die Mittel heiligen

 

Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich. So steht es im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, so fordern es geltende EG-Rechtsvorschriften und so verlangen es die Vereinten Nationen. Niemand darf schlechter behandelt werden als andere - sei es, weil er behindert ist, weil er eine dunkle Hautfarbe hat, weil er das gleiche Geschlecht liebt oder weil er an einen anderen Gott glaubt als die Christen. Frauen dürfen im Beruf nicht schlechter bezahlt werden oder schlechtere Aufstiegschancen haben als Männer und ältere Menschen haben dasselbe Recht auf ein würdiges Leben wie Jüngere. Jegliche Art der Diskriminierung sollen die geltenden Rechtsvorschriften in Deutschland und der EU verhindern.

 

Allein in den letzten acht Jahren wurden vier EU-Richtlinien zur Antidiskriminierung erlassen: Die Antirassismus-Richtlinie, die Rahmenrichtlinie zur Beschäftigung und die Gleichberechtigungs-Richtlinie sowie die Antidiskriminierungs-Richtlinie. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Deutschland hat die vier Richtlinien bereits umgesetzt und ist seit 16 Monaten in Kraft. Doch noch bevor die Erfahrungen mit der neuen Gesetzeslage ausgewertet werden konnten und zu einer Zeit, in der die Rechtsunsicherheit groß ist, hat die Europäische Kommission den Vorschlag für eine neue Antidiskriminierungsrichtlinie angekündigt.

 

Das hat der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments zum Anlass genommen, einen Initiativbericht zum Thema zu verfassen, der in dieser Woche vom Plenum verabschiedet wurde. Eine knappe rot-grüne Mehrheit fordert darin die Ausweitung der Antidiskriminierungs-Richtlinie. Diese soll auch Dienstleistungen und Güter sowie Sozialschutz einschließlich sozialer Dienste und Gesundheitsdienstleistungen erfassen. Die christlich-konservative Fraktion im Europäischen Parlament, der auch die deutschen Unionsabgeordneten angehören, ist dagegen.

 

Über die Folgen ihrer Forderungen scheinen sich die Befürworter des Berichts nicht bewusst zu sein. Sollte die Kommission die Vorschläge von Rot-Grün für eine Rahmenrichtlinie übernehmen, dürften Versicherungen beispielsweise künftig keine differenzierte Risikoanalyse nach Gesundheitszustand, Alter oder Geschlecht mehr vornehmen. Die Konsequenz wären teurere Prämien für Versicherungsnehmer. Darüber hinaus fordern die Befürworter des Berichts Maßnahmen in Bereichen, die nicht im Zuständigkeitsbereich der EU liegen wie Sozialschutz und Gesundheitsdienstleistungen.

 

Eine erneute Änderung der Antidiskriminierungsgesetzgebung würde nicht nur die nationalen Regierungen vor Probleme stellen, sondern hätte auch Konsequenzen für Unternehmen, die die Vorschriften umsetzen müssen. Bereits für die Umsetzung der bestehenden Richtlinien haben deutsche Unternehmen 1,73 Milliarden Euro ausgegeben. Eine Revision zum jetzigen Zeitpunkt wäre kontraproduktiv und hat als Resultat mehr Bürokratie, mehr Kosten für die Bürger und weniger Rechtssicherheit. Bevor die Kommission mit neuen Richtlinienvorschlägen kommt, müssen die gegenwärtigen Probleme analysiert werden. Mit einem Schnellschuss, wie ihn Sozialisten und Grüne fordern, wäre niemandem gedient, schon gar nicht dem Kampf gegen die Diskriminierung.

 

 

Haben Sie zu diesem Thema Fragen oder Anregungen? Dann schreiben Sie mir bitte!

Mehr Informationen zu diesem Themenkomplex finden Sie auf folgenden Seiten im Internet:

 

Link zum Berichtsentwurf des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten:

 

http://www.europarl.europa.eu//sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+REPORT+A6-2008-0159+0+DOC+XML+V0//DE#title1

 

Link zur Kommissionshomepage "Für Vielfalt. Gegen Diskriminierung":

 

http://www.stop-discrimination.info/2182.0.html

 

 

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