Sommer-Europa-Telegramm 2008/3

Energieeffizienz bei Produkten - Ökodesign liegt im Trend

 

Australien lässt grüßen. Die Tage der Glühlampe werden auch in Europa schon bald gezählt sein. Die Europäische Kommission erarbeitet derzeit Regelungen, mit denen herkömmliche Glühlampen in der EU schrittweise durch Energiesparlampen ersetzt werden sollen. Sie setzt damit einen Auftrag um, den Europäisches Parlament und Rat ihr schon 2005 mit der Verabschiedung der Ökodesign-Richtlinie gegeben hatten.

 

Die Ökodesign-Richtlinie kennen die europäischen Bürger vor allem über die damit verbundene Etikettierung von Produkten. Für Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen, Kühlschränke oder Computer gelten in Deutschland bereits seit 1997 Vorschriften zur Ausweisung des Energieverbrauchs und weiterer vergleichbarer Produktinformationen - eine Maßnahme, die ihren Ursprung als Vorgängerregelung der Ökodesign-Richtlinie auf europäischer Ebene hat. Dank der übersichtlichen Einteilung des Energieverbrauchs der Geräte in Energieeffizienzklassen können Verbraucher so Anschaffungs- und Folgekosten auf einen Blick erfassen.

 

Während Vorschriften zur Energieeffizienz von Leuchtkörpern und weitere Regelungen noch erörtert werden, hat die Europäische Kommission bereits eine erste Durchführungsmaßnahme im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie beschlossen. Demnach dürfen Elektrogeräte in Zukunft nicht mehr als ein Watt Strom im Stand-By-Modus verbrauchen. Nach Berechnungen von Experten können so europaweit der Stromverbrauch in Höhe des Jahresstromverbrauchs von Griechenland und 14 Millionen Tonnen CO2 eingespart werden. Während etwa einige Faxgeräte älterer Bauart einen Jahresverbrauch von 870 Kilowattstunden haben, kommen sparsame Neugeräte auf magere 9 Kilowattstunden. Das spart cleveren Verbrauchern ca. 120 Euro Stromkosten im Jahr.

 

Neben strengeren Umweltstandards für Elektrogeräte sollen im Rahmen eines Aktionsplans nun aber auch härtere Energieeffizienzkriterien für andere Produkte eingeführt werden. Vor allem Produkte, die selbst keine Energie verbrauchen, aber einen großen Beitrag zum Energiesparen leisten, sind dabei im Visier der Europäischen Union. Dazu zählen etwa Heißwasserboiler und Duschköpfe, aber auch Isolier- und Dämmstoffe für Häuser oder Doppelglasfenster. Nach Berechnungen der EU-Kommission könnten Verbraucher bis 2020 insgesamt 45 Milliarden Euro sparen, wenn sie künftig den ökologischen Produktvorgaben folgen.

 

Der Umstieg auf energieeffiziente Produkte soll durch die Ausweitung des Öko-Labels vereinfacht werden. Dieses soll zukünftig nicht nur Haushaltsgeräte, sondern auch andere energiebetriebene und energieverbrauchsrelevante Produkte kennzeichnen, die die europäischen Mindeststandards an Energieeffizienz erfüllen. Der Aktionsplan sieht zudem vor, dass öffentliche Haushalte in den EU-Mitgliedstaaten bevorzugt energieeffiziente Produkte einkaufen sollen und unterstützt eine ressourceneffizientere und umweltfreundliche Produktion von Gütern.

 

Die Vorhaben der Europäischen Union auf dem Gebiet der Energieeffizienz von Produkten sind weitsichtig und kommen nicht zu früh, denn die Konkurrenz in den anderen Industriestaaten und den Schwellenländern schläft nicht. Die Rahmengesetzgebung auf dem Gebiet der Energieeffizienz schafft für die europäische Industrie ideale Voraussetzungen um im Wettlauf mit anderen Staaten um die hocheffizienten Investitionsgüter nicht den Kürzeren zu ziehen. 

 

Mit ihren Vorschlägen darf die Europäische Kommission allerdings die Verbraucher nicht über Gebühr beanspruchen. Wenn es beispielsweise um den Ersatz von Glühbirnen geht sollte sorgfältig abgewogen werden, was der Markt selbst regulieren kann. Es stellt sich die Frage, wieso beispielsweise ein Verbot der Glühlampe diskutiert wird, wenn die Industrie davon ausgeht, dass Glühlampen spätestens 2015 ohnehin aus den Regalen verschwunden werden sein? Solche Maßnahmen führen zu überflüssiger Bürokratie und höheren Kosten für den Bürger. Wichtig ist deshalb, dass das Europäische Parlament auf solch wichtige politische Entscheidungen Einfluss hat und nicht von der Europäischen Kommission durch das so genannte Komitologie-Verfahren umgangen werden kann.

 

 

Haben Sie zu diesem Thema Fragen oder Anregungen? Dann schreiben Sie mir bitte!

Mehr Informationen zu diesem Themenkomplex finden Sie auf folgender Seite im Internet:

 

Link zur Ökodesign-Richtlinie:

 

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2005:191:0029:0058:DE:PDF

 

Link zum „Aktionsplan für Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch und für eine nachhaltige Industriepolitik“:

 

http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=MEMO/08/507&format=PDF&aged=0&language=DE&guiLanguage=en

 

 

 

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