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Sommer-Europa-Telegramm 2008/3 |
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Energieeffizienz
bei Produkten - Ökodesign liegt im Trend Australien lässt grüßen. Die Tage der Glühlampe werden
auch in Europa schon bald gezählt sein. Die Europäische Kommission erarbeitet
derzeit Regelungen, mit denen herkömmliche Glühlampen in der EU schrittweise
durch Energiesparlampen ersetzt werden sollen. Sie setzt damit einen Auftrag
um, den Europäisches Parlament und Rat ihr schon 2005 mit der Verabschiedung
der Ökodesign-Richtlinie gegeben hatten. Die Ökodesign-Richtlinie kennen die europäischen Bürger
vor allem über die damit verbundene Etikettierung von Produkten. Für
Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen, Kühlschränke oder Computer gelten in
Deutschland bereits seit 1997 Vorschriften zur Ausweisung des
Energieverbrauchs und weiterer vergleichbarer Produktinformationen - eine
Maßnahme, die ihren Ursprung als Vorgängerregelung der Ökodesign-Richtlinie
auf europäischer Ebene hat. Dank der übersichtlichen Einteilung des
Energieverbrauchs der Geräte in Energieeffizienzklassen können Verbraucher so
Anschaffungs- und Folgekosten auf einen Blick erfassen. Während Vorschriften zur Energieeffizienz von
Leuchtkörpern und weitere Regelungen noch erörtert werden, hat die
Europäische Kommission bereits eine erste Durchführungsmaßnahme im Rahmen der
Ökodesign-Richtlinie beschlossen. Demnach dürfen Elektrogeräte in Zukunft
nicht mehr als ein Watt Strom im Stand-By-Modus
verbrauchen. Nach Berechnungen von Experten können so europaweit der
Stromverbrauch in Höhe des Jahresstromverbrauchs von Griechenland und 14 Millionen
Tonnen CO2 eingespart werden. Während etwa einige Faxgeräte älterer Bauart
einen Jahresverbrauch von 870 Kilowattstunden haben, kommen sparsame
Neugeräte auf magere 9 Kilowattstunden. Das spart cleveren Verbrauchern ca.
120 Euro Stromkosten im Jahr. Neben strengeren Umweltstandards für Elektrogeräte
sollen im Rahmen eines Aktionsplans nun aber auch härtere
Energieeffizienzkriterien für andere Produkte eingeführt werden. Vor allem Produkte,
die selbst keine Energie verbrauchen, aber einen großen Beitrag zum
Energiesparen leisten, sind dabei im Visier der Europäischen Union. Dazu
zählen etwa Heißwasserboiler und Duschköpfe, aber auch Isolier- und
Dämmstoffe für Häuser oder Doppelglasfenster. Nach Berechnungen der
EU-Kommission könnten Verbraucher bis 2020 insgesamt 45 Milliarden Euro
sparen, wenn sie künftig den ökologischen Produktvorgaben folgen. Der Umstieg auf energieeffiziente Produkte soll durch
die Ausweitung des Öko-Labels vereinfacht werden. Dieses soll zukünftig nicht
nur Haushaltsgeräte, sondern auch andere energiebetriebene und
energieverbrauchsrelevante Produkte kennzeichnen, die die europäischen
Mindeststandards an Energieeffizienz erfüllen. Der Aktionsplan sieht zudem
vor, dass öffentliche Haushalte in den EU-Mitgliedstaaten bevorzugt energieeffiziente
Produkte einkaufen sollen und unterstützt eine ressourceneffizientere und
umweltfreundliche Produktion von Gütern. Die Vorhaben der Europäischen Union auf dem Gebiet der
Energieeffizienz von Produkten sind weitsichtig und kommen nicht zu früh,
denn die Konkurrenz in den anderen Industriestaaten und den Schwellenländern
schläft nicht. Die Rahmengesetzgebung auf dem Gebiet der Energieeffizienz
schafft für die europäische Industrie ideale Voraussetzungen um im Wettlauf
mit anderen Staaten um die hocheffizienten Investitionsgüter nicht den
Kürzeren zu ziehen. Mit ihren Vorschlägen darf die Europäische Kommission
allerdings die Verbraucher nicht über Gebühr beanspruchen. Wenn es
beispielsweise um den Ersatz von Glühbirnen geht sollte sorgfältig abgewogen
werden, was der Markt selbst regulieren kann. Es stellt sich die Frage, wieso
beispielsweise ein Verbot der Glühlampe diskutiert wird, wenn die Industrie
davon ausgeht, dass Glühlampen spätestens 2015 ohnehin aus den Regalen
verschwunden werden sein? Solche Maßnahmen führen zu überflüssiger Bürokratie
und höheren Kosten für den Bürger. Wichtig ist deshalb, dass das Europäische
Parlament auf solch wichtige politische Entscheidungen Einfluss hat und nicht
von der Europäischen Kommission durch das so genannte Komitologie-Verfahren
umgangen werden kann. Haben
Sie zu diesem Thema Fragen oder Anregungen? Dann schreiben Sie mir bitte! Mehr
Informationen zu diesem Themenkomplex finden Sie auf folgender Seite im
Internet: Link zur Ökodesign-Richtlinie: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2005:191:0029:0058:DE:PDF Link zum „Aktionsplan für
Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch und für eine nachhaltige
Industriepolitik“: |
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Impressum |
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Herausgeberin: Bürgerbüro: E-Mail: info@angelika-niebler.de |
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