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Oktober 2008/1 |
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Von Gurken, Bananen und Karamellbonbons - Bürokratieabbau in der
Europäischen Union Die europäische Verordnung über
den Krümmungsgrad der Gurke steht wie kein anderes Gesetz für die
Regulierungswut der Europäischen Union. Gerne wird sie von Kritikern als
Exempel für unnötige Verwaltungslasten zitiert. Ein weiteres häufig
verwendetes Beispiel, das aus dem Zitatenschatz des ehemaligen bayerischen
Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß stammt, ist die europäische
Karamellbonbon-Verordnung. Strauß soll bei einer Rede gesagt haben: "Die
zehn Gebote enthalten 279 Wörter, die amerikanische Unabhängigkeitserklärung
1.300 Wörter, aber die Verordnung der Europäischen Gemeinschaft über den
Import von Karamellbonbons hat exakt 26.911 Wörter." Tatsächlich hat eine solche
Verordnung nie existiert. Das gleiche gilt für eine Verordnung über die
Krümmung der Banane. Wohl aber gibt es eine Verordnung über die Länge von
Bananen, die mindestens 14 Zentimeter lang sein müssen und auch die Gurke
darf auf einer Länge von 10 Zentimetern maximal 10 Millimeter gekrümmt sein.
Das Straußsche Zitat verfehlt also vielleicht die Richtigkeit, nicht aber den
Kern der Sache. Oder? Wohl müde von der ständigen
Kritik, will die Europäische Kommission eine große Anzahl der Normen für die
Vermarktung von Obst und Gemüse streichen. Doch damit stößt sie bei Bauern,
Einzelhandel und auch bei mehreren Regierungen der Mitgliedstaaten auf
Widerstand. Dank der Normen wissen Händler, was sie geliefert bekommen und
können Kunden sicher sein, dass sie eine bestimmte Qualität erhalten. Dank
des festgelegten Krümmungsgrades der Gurke kann diese effizienter verpackt
werden. Was viele nicht wissen: Tatsächlich stammt der Inhalt dieser Normen
nicht aus Brüssel, sondern aus Genf. Die EU-Normen gleichen zu 99 Prozent den
Normen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa - diese
dienten als Basis für die EU-Regeln. Ganz ohne Vorgaben müssen Bauern und
Händler also auch nach Abschaffung der EU-Normen nicht auskommen. Dennoch gibt es viele Bereiche
des europäischen Gemeinschaftsrechts, in denen der Abbau von Bürokratie
sinnvoll ist. Eine EU-Expertengruppe unter der Leitung von Edmund Stoiber,
die im Januar 2008 ihre Arbeit aufgenommen hat, hat 13 Bereiche
identifiziert, für die sie der Europäischen Kommission Vorschläge machen wird
um Verwaltungslasten für europäische Unternehmen zu reduzieren. Die Ergebnisse dieser
Überprüfung sind auch aus kommunaler und regionaler Sicht interessant: Es
stellte sich heraus, dass die Rechtsetzung auf europäischer Ebene keineswegs
allein an der Bürokratie schuld ist. Häufig trägt auch die nationale Ebene
ihren Teil zum Entstehen von überflüssiger Bürokratie bei. Im Fall des
Gesellschaftsrechts etwa werden 12 Prozent der Informationspflichten für
Unternehmen auf nationaler Ebene noch "draufgesattelt". Ein Beispiel für überflüssige
Verwaltungslasten ist das Medikament Paracetamol. Das
altbekannte Schmerzmittel ist schon seit Jahrzehnten auf dem Markt, muss aber
immer wieder neue, langwierige Tests durchlaufen. An der Sicherheit des
Arzneimittels ändert sich dadurch nichts. Zwar ist Sicherheit beim
Chemikalienrecht wichtig, aber es darf auch nicht übertrieben werden. Deshalb hat sich die
Europäische Kommission zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2012 die
Bürokratiekosten für Unternehmen um 25 Prozent zu verringern und erhofft sich
davon Entlastungen in Höhe von 150 Milliarden Euro. Edmund Stoiber kann dabei
auf die volle Unterstützung des Europäischen Parlaments setzen. Erste viel versprechende Vorschläge sind gemacht. Was es nun
braucht, ist der politische Wille aller Beteiligten, einen kritischen Blick
in die eigenen Verordnungen zu werden und Überflüssiges zu entrümpeln. Haben
Sie zu diesem Thema Fragen oder Anregungen? Dann schreiben Sie mir bitte! Mehr
Informationen zu diesem Themenkomplex finden Sie auf folgender Seite im Internet: Link zur Homepage der
Expertengruppe zum Bürokratieabbau: http://ec.europa.eu/enterprise/admin-burdens-reduction/highlevelgroup_de.htm Link zur Online-Konsultation
der Europäischen Kommission zur Reduzierung der Verwaltungslasten: http://ec.europa.eu/enterprise/admin-burdens-reduction/online_consulation_de.htm |
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Herausgeberin: Bürgerbüro: E-Mail: info@angelika-niebler.de |
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