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Februar 2009/1 CSU-Europaabgeordnete: Verbraucherschutz hat Vorrang -
Streit um das Chlorhähnchen Es klingt
unappetitlich und ist es wohl auch: das amerikanische Chlorhähnchen. Für
großen Wirbel sorgt es derzeit aufgrund einer Klage der USA gegen das
EU-Vermarktungsverbot von gechlortem Geflügel. In den Vereinigten Staaten ist
es gängige Praxis, Schlachtkörper mit Chemikalien zu behandeln, um
Verunreinigungen von der Oberfläche zu entfernen. Damit wird mangelnde
Hygiene bei der Produktion von Geflügelfleisch kaschiert. In der EU ist der
Einsatz von Chlor dagegen streng verboten, die abschließende Reinigung von
Schlachtkörpern darf nur mit Trinkwasser geschehen. Die europäischen
Mitgliedstaaten haben aus diesem Grund ein Einfuhrverbot auf die so genannten
Chlorhähnchen verhängt, das seit 1997 besteht. Nach jahrelangen
Versuchen, die EU im Dialogverfahren zu einer Aufhebung des Verbots zu
bewegen, hat die ehemalige US-Regierung unter George W. Bush nun zu härteren
Mitteln gegriffen. Als eine ihrer letzten Amtshandlungen reichte die
scheidende US-Handelsbeauftragte Susan Schwab bei der Welthandelsorganisation
(WTO) eine Beschwerde gegen das EU-Vermarktungsverbot von gechlortem
Geflügelfleisch ein - kein sehr freundlicher Abschied. Die Klage fällt
mitten in ein europäisches Gesetzgebungsverfahren, das das Verbot ohnehin
lockern sollte. Die Europäische Kommission hatte im Mai 2008 vorgeschlagen,
vier Chlorsubstanzen, die von der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde
als gesundheitlich unbedenklich eingestuft werden, für die Desinfektion
ganzer Hühner zu akzeptieren. Die Verbraucher sollten darüber auf einem
Etikett informiert werden. Kurz vor
Weihnachten hatten sich aber bereits die EU-Agrarminister nahezu einstimmig
(nur die Briten enthielten sich ihrer Stimme) gegen diese Lockerung
ausgesprochen. Jetzt schalten sich auch die Abgeordneten der CSU-Gruppe im Europäischen
Parlament in die Debatte ein. In der EU können die Verbraucher sicher sein,
dass vom Stall bis zum Teller hohe Hygienevorschriften eingehalten werden.
Das soll auch so bleiben. Eine Aufhebung des Importverbots kommt deshalb für
uns nicht in Frage. Schuld an der
Misere ist vor allem das geltende Recht der Welthandelsorganisation (WTO). Für
die WTO steht die Beschaffenheit des Endprodukts im Vordergrund - dabei
spielt es keine Rolle, ob hoher Verbraucherschutz wie in der EU durch strenge
Hygieneanforderungen im Produktionsprozess erreicht wird oder eben wie in den
USA durch die chemische Keule beim Endprodukt. Im Interesse des Verbrauchers
sollte die EU aber weiterhin standhaft bleiben und sich nicht den
Handelsinteressen der Amerikaner beugen. Haben Sie zu diesem Thema Fragen oder Anregungen? Dann schreiben Sie mir
bitte! Mehr Informationen zu diesem Themenkomplex finden Sie auf der folgenden
Seite im Internet: Link zum
Kommissionsvorschlag: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2008:0336:FIN:DE:PDF |
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