Februar 2009/1

 

CSU-Europaabgeordnete: Verbraucherschutz hat Vorrang - Streit um das Chlorhähnchen

 

Es klingt unappetitlich und ist es wohl auch: das amerikanische Chlorhähnchen. Für großen Wirbel sorgt es derzeit aufgrund einer Klage der USA gegen das EU-Vermarktungsverbot von gechlortem Geflügel. In den Vereinigten Staaten ist es gängige Praxis, Schlachtkörper mit Chemikalien zu behandeln, um Verunreinigungen von der Oberfläche zu entfernen. Damit wird mangelnde Hygiene bei der Produktion von Geflügelfleisch kaschiert. In der EU ist der Einsatz von Chlor dagegen streng verboten, die abschließende Reinigung von Schlachtkörpern darf nur mit Trinkwasser geschehen. Die europäischen Mitgliedstaaten haben aus diesem Grund ein Einfuhrverbot auf die so genannten Chlorhähnchen verhängt, das seit 1997 besteht.

 

Nach jahrelangen Versuchen, die EU im Dialogverfahren zu einer Aufhebung des Verbots zu bewegen, hat die ehemalige US-Regierung unter George W. Bush nun zu härteren Mitteln gegriffen. Als eine ihrer letzten Amtshandlungen reichte die scheidende US-Handelsbeauftragte Susan Schwab bei der Welthandelsorganisation (WTO) eine Beschwerde gegen das EU-Vermarktungsverbot von gechlortem Geflügelfleisch ein - kein sehr freundlicher Abschied.

 

Die Klage fällt mitten in ein europäisches Gesetzgebungsverfahren, das das Verbot ohnehin lockern sollte. Die Europäische Kommission hatte im Mai 2008 vorgeschlagen, vier Chlorsubstanzen, die von der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde als gesundheitlich unbedenklich eingestuft werden, für die Desinfektion ganzer Hühner zu akzeptieren. Die Verbraucher sollten darüber auf einem Etikett informiert werden.

 

Kurz vor Weihnachten hatten sich aber bereits die EU-Agrarminister nahezu einstimmig (nur die Briten enthielten sich ihrer Stimme) gegen diese Lockerung ausgesprochen. Jetzt schalten sich auch die Abgeordneten der CSU-Gruppe im Europäischen Parlament in die Debatte ein. In der EU können die Verbraucher sicher sein, dass vom Stall bis zum Teller hohe Hygienevorschriften eingehalten werden. Das soll auch so bleiben. Eine Aufhebung des Importverbots kommt deshalb für uns nicht in Frage.

 

Schuld an der Misere ist vor allem das geltende Recht der Welthandelsorganisation (WTO). Für die WTO steht die Beschaffenheit des Endprodukts im Vordergrund - dabei spielt es keine Rolle, ob hoher Verbraucherschutz wie in der EU durch strenge Hygieneanforderungen im Produktionsprozess erreicht wird oder eben wie in den USA durch die chemische Keule beim Endprodukt. Im Interesse des Verbrauchers sollte die EU aber weiterhin standhaft bleiben und sich nicht den Handelsinteressen der Amerikaner beugen.

 

 

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Mehr Informationen zu diesem Themenkomplex finden Sie auf der folgenden Seite im Internet:

 

Link zum Kommissionsvorschlag:

 

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2008:0336:FIN:DE:PDF

 

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