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April 2009/1 EU stoppt Tierversuche für Kosmetika - ebenfalls
Schluss mit irreführender Werbung Für den
Tierschutz stellt das Jahr 2009 einen Erfolg dar: Seit Mitte März dürfen in
Europa keine kosmetischen Inhaltsstoffe mehr zugelassen werden, die in
Tierversuchen getestet wurden. Auch alle Hygieneartikel aus dem
nichteuropäischen Ausland, für deren Prüfung Tests mit Tieren durchgeführt
wurden, dürfen nicht mehr vermarktet werden. Diese Verbote gehen zurück auf
die Neuerung der EU-Kosmetikrichtlinie von 1976, auf die sich das Europäische
Parlament und der Rat im März 2003 einigten. Die Neuerung
wirkt zunächst einmal bescheiden. Immerhin dürfen kosmetische Fertigprodukte -
im Gegensatz zu Arzneimitteln - schon seit September 2004 nicht mehr an
Tieren getestet werden. In Deutschland verzichten die Hersteller nach Angaben
des Industrieverbands Körperpflege und Waschmittel (IKW) schon seit 1989 auf
Tierversuche für fertige Kosmetika. Doch nicht unterschätzt werden darf das,
was die Richtlinie ökonomisch in Gang gesetzt hat. Das seit diesem
Jahr geltende Tierversuchsverbot für kosmetische Inhaltsstoffe hat die europäischen
Hersteller in den vergangenen Jahren dazu veranlasst, sich besonders intensiv
um alternative Testmethoden zu bemühen. So können Hautreizungen, Hautdurchdringung
und die Auswirkung von Licht auf die Giftigkeit kosmetischer Inhaltsstoffe
mit Hilfe von Zellkulturen schon jetzt zum Teil zuverlässiger getestet werden
als durch Tierversuche. Jahrelang hatten Interessengruppen wie der Deutsche
Tierschutzbund um gesetzliche Vorgaben gerungen. Zunehmend setzt sich nun
auch in der Industrie die Sichtweise durch, dass die alternativen Verfahren
Kosten senken können, weil zwar die Erforschung teuer ist, die einzelnen
Tests aber häufig günstiger sind als Tierversuche. In Fällen, in denen es
besonders schwierig ist, Ersatzmethoden zu entwickeln, gilt das Verbot ab
2013. Auch die europäischen
Institutionen haben die Änderung der Kosmetikrichtlinie zum Anlass genommen,
ihre Aktivitäten auszuweiten. Ende 2005 starteten die EU-Kommissare Günter
Verheugen und Janez Potocnik
ihre Initiative "European Partnership on
Alternative Approaches to Animal
Testing". In dieser Plattform, an der sich
Verbände und Unternehmen aus sieben EU-Mitgliedstaaten - darunter auch
Deutschland - beteiligen, organisiert die Kommission den Wissensaustausch und
identifiziert mit den Beteiligten wichtige Forschungsfelder. Wurden bereits
in früheren Forschungsrahmenprogrammen Millionenbeträge genehmigt, um
Alternativmethoden zu erforschen, bewilligte die Europäische Union nun
abermals 25 Millionen Euro Fördergelder für die kommenden fünf Jahre. Die
Industrie wird noch einmal denselben Betrag zur Verfügung stellen. Zeitgleich mit
dem Inkrafttreten des Verbots für Tierversuche bei kosmetischen Inhaltsstoffen
wird die Richtlinie momentan in eine Verordnung umgewandelt. Das Hauptziel
dieser Maßnahme besteht darin, die Sicherheit von kosmetischen Mitteln für
die Verbraucher zu erhöhen. So soll Werbung für Kosmetikprodukte künftig
allein nach objektiven Kriterien erfolgen. Demnach müssen in Zukunft alle
Inhaltsstoffe und deren beabsichtigte Wirkung angegeben werden. Insbesondere
Kleinstinhaltsstoffe, die so genannten Nanomaterialien,
sollen dabei einer genauen Überprüfung unterzogen werden. Aufgrund ihrer
winzigen Größe besitzen Nanomaterialien besondere
Eigenschaften, die noch nicht vollständig erforscht sind. Bereits heute sind
sie allerdings Bestandteil vieler auf dem Markt befindlicher Erzeugnisse, die
Europäische Kommission schätzte ihren Anteil auf etwa 5 Prozent aller im Jahr
2006 auf dem europäischen Markt befindlichen kosmetischen Produkte. Innerhalb von
zwei Jahren muss nun die Europäische Kommission konkrete Bedingungen für
Behauptungen formulieren, die im Zusammenhang mit kosmetischen Mitteln
verwendet werden dürfen. Behauptungen wie "Reduziert die Faltentiefe
schon nach einer Woche" können dann nicht einfach aufgestellt werden,
sondern sie müssen halten, was sie versprechen. Unverändert in der
Kosmetik-Verordnung bleibt das Verbot von Stoffen bestehen, die als
krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend
eingestuft werden. Haben Sie zu diesem Thema Fragen oder Anregungen? Dann schreiben Sie mir
bitte! Mehr Informationen zu diesem Themenkomplex finden Sie auf den folgenden
Seiten im Internet: Link zur EU-Kosmetikrichtlinie
von 2003: http://ec.europa.eu/enterprise/cosmetics/doc/200315/200315_de.pdf Link zum Bericht des
Europäischen Parlaments zur Änderung der Kosmetikrichtlinie : |
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