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Sommer-Europa-Telegramm
2009/1 Der
Vertrag von Lissabon – Einigung über Begleitgesetz Vorteil für Deutschland
und Europa Anfang
dieser Woche hat der Deutsche Bundestag die Beratungen über das neue
Begleitgesetz zum Vertrag von Lissabon aufgenommen. Die Karlsruher
Verfassungsrichter hatten dieses zuvor als grundgesetzwidrig erklärt. Die
europäische Integration ist damit beinahe unverhofft zum bundesdeutschen
Wahlkampfthema geworden – das ist die gute Nachricht. Die schlechte ist, dass
ein Scheitern des Begleitgesetzes dem Ratifikationsprozess des
Lissabon-Vertrags erheblichen Schaden zufügen könnte. Grundsätzlich
bemängelte das Bundesverfassungsgericht die demokratischen Defizite der
Europäischen Union und forderte eine Nachbesserung des deutschen
Begleitgesetzes. Das Gesetz soll Bundestag und Bundesrat mehr
Mitspracherechte bei der europäischen Gesetzgebung einräumen. Diese reichen momentan
nicht aus, sagen die Richter. Die Ratifikation des Vertrages durch
Deutschland kann damit erst erfolgen, wenn das Begleitgesetz entsprechende
Bestimmungen beinhaltet. Über
genau diese Punkte besteht aber zwischen den Parteien noch Uneinigkeit. Die CSU
drängt mit gutem Recht darauf, dass
verbindliche Vorgaben des Bundestags und des Bundesrats bei wesentlichen
Entscheidungen auf europäischer Ebene Maßstab für den Verhandlungskurs der
Bundesregierung sein sollen. Das geht CDU und SPD zu weit, sie wollen die
Zustimmung von Bundestag und Bundesrat auf Fragen beschränken, die die
Souveränitätsrechte der BRD betreffen. Das sind überwiegend Fragen der Innen-
und Rechtspolitik. Da
alle Seiten bereits Kompromissbereitschaft signalisierten, ist zu hoffen,
dass das Gesetz wie geplant am 18. September noch vor der Bundestagswahl
Zustimmung finden wird. Denn egal wie die Regelungen im Einzelnen aussehen –
und es wäre zu begrüßen, wenn sie möglichst umfassend ausfallen – das
Begleitgesetz birgt die Chance, dass über die Berliner Plattform in
Deutschland eine europäische Öffentlichkeit geschaffen wird. Durch die
stärkere Einbindung von Bundestag und Bundesrat wären europäische Themen in
Zukunft hier im Lande rechtzeitig präsent und die Teilhabe der Bürger würde
gestärkt. Wenn Berlin dem Urteil der Verfassungsrichter folgt und die guten
Vorhaben in die Praxis umsetzt, ist das ein Sieg für Transparenz und
Demokratie. Noch
ein anderer Faktor lässt mich auf eine schnelle Entscheidungsfindung drängen:
Sollte Irland wie geplant in einem erneuten Referendum im Oktober dem
Lissabonner Vertrag zustimmen, wäre Deutschland neben Polen und Tschechien
das einzige Land, das die Ratifizierungsurkunde noch nicht unterzeichnet hat.
Auf den „Integrationsmotor“ Deutschland würde das einen tiefen Schatten
werfen. Denn
eine institutionelle Reform, wie sie der Vertrag von Lissabon bedeutet, ist
für die EU dringend notwendig. Auch die von den Karlsruher Richtern
bemängelten demokratischen Defizite der EU werden durch den Vertrag von
Lissabon weiter abgebaut. So sind die durch das Verfassungsgericht
geforderten Eingriffsmöglichkeiten für die nationalen Parlamente im Vertrag
vorgesehen und die gleichberechtigten Gesetzgebungsrechte
des demokratisch gewählten Europäischen Parlaments werden auf nahezu alle
Politikbereiche ausgedehnt. Dazu gehört die Landwirtschaft, die nicht nur für
Bayern von großer Bedeutung ist, sondern auch den größten EU-Haushaltsposten
ausmacht. Welche weiteren Änderungen der Lissabon-Vertrag
mit sich bringt, lesen Sie in den zwei nächsten Ausgaben des
Europa-Telegramms. Haben Sie zu diesem
Thema Fragen oder Anregungen? Dann schreiben Sie mir bitte! Mehr Informationen zu diesem Themenkomplex finden Sie auf
folgender Seite im Internet: Webseite der europäischen Institutionen zum
Vertrag von Lissabon: http://europa.eu/lisbon_treaty/index_de.htm |
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